Arbeitsrecht: Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz haben – diese Tatsache gilt jedoch bedingt. Befindet sich der Arbeitsplatz in einem nach landesrechtlichen Vorschriften erlaubten Raucherraum und die Schutzmaßnahmen zur Gesundheitsgefährdung sind gegeben, ist das Rauchen erlaubt.