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BewerbungsgrundlagenEnglisch

Verhandlungssicheres Englisch – Excuse me, what does that mean?

Die Stellenausschreibung verlangt schwarz auf weiß: „Ihr Englisch ist verhandlungssicher“. Nun kann man seine eigenen Sprachfähigkeiten in etwa einordnen, verfügt über Zeugnisse und Zertifikate. Aber was konkret versteht die Personalabteilung eines international agierenden Unternehmens unter „verhandlungssicher“? Ist man tatsächlich gut genug für die ausgeschriebene Position?

Ein Mann geht mit großen Schritten an einem Graffiti mit dem Inhalt: Good vorbei.

Keine Ausreden
Unternehmen verlassen sich gern auf einen Praxistext. So ist es üblich, im Vorstellungsgespräch nach einer kurzen Aufwärmphase oder unvermittelt beispielsweise ins Englische zu verfallen. Bewerber sollen dann einfach ein Alltagserlebnis erzählen oder konkrete Vorstellungen zum neuen Job erörtern. Nun gibt es zwar immer die Möglichkeit, dass ein Personaler sich selbst um den Test herumdrücken möchte und es bei ein paar flüssigen Sätzen bewenden lässt. In der Regel hat man es aber in den entscheidenden Gesprächen mit Verantwortlichen und zukünftigen Chefs zu tun, die genug eigenes Sprachvermögen mitbringen und ohne dies gar nicht erst in diese Führungsposition gekommen wären. Weil die Situation für Bewerber immer auch Lampenfieber bedeutet, darf man aber davon ausgehen, dass ein sprachlicher Schnitzer auch mal nur mit einem Augenzwinkern quittiert wird – also Ruhe bewahren.

Die richtigen Zeugnisse vorlegen
Viele Bewerber neigen zur sprachlichen Selbstüberschätzung. Auf Nummer sicher geht, wer einschlägig anerkannte Zertifikate vorweisen kann, beispielsweise ein „Business English Certificate“ oder einen Abschluss in „Cambridge Financial English“. Wer solche Kurse belegt hat, ist über alle Zweifel erhaben. Wie sich dies flexibel und effizient nachholen lässt – auch im Rahmen einer bestehenden Berufstätigkeit – kann man etwa hier schauen.

Schriftliche Selbsteinschätzung
Einige Firmen legen Bewerbern ein Formularschema zur Selbsteinschätzung vor. Dort wird zwischen „Grundkenntnissen“, „guten bzw. sehr guten Kenntnissen“ oder „fließender“ Beherrschung der Fremdsprache unterschieden. Letzteres Sprachniveau ist erreicht, wenn normale Gespräche problemlos geführt werden können. Fachlich in die Tiefe gehende Kommunikation mit womöglich juristischer oder marketingtechnischer Ausrichtung ist damit aber nicht gemeint.

Der Begriff „verhandlungssicher“ umfasst jedoch genau das: etwa einem Produktmanager im Ausland Prozessschritte erläutern oder in der Fremdsprache eine Werbeagentur zur neuen Kampagne briefen. Immer dann, wenn aus informellen Gesprächen eine ergebnisorientierte Verhandlung wird, sind entsprechende Sprachkenntnisse vonnöten.