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Studentenjob & FinanzenBAföG

Neue BAföG-Verwaltungsvorschriften

Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studentenwerke begrüßen die neuen Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die rund 640 Vorschriften, an denen die Studentenwerke mitgearbeitet haben, ersetzen jene aus dem Jahr 2001, die zum Beispiel noch D-Mark-Beträge enthielten.

Screenshot Homepage studentenwerke.de

Neue BAföG-Verwaltungsvorschriften
Berlin, 25.04.2013 (dsw) - Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studentenwerke begrüßen die neuen Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die rund 640 Vorschriften, an denen die Studentenwerke mitgearbeitet haben, ersetzen jene aus dem Jahr 2001, die zum Beispiel noch D-Mark-Beträge enthielten.

Mit den neuen Vorschriften soll ein möglichst einheitlicher Vollzug des BAföG ermöglicht werden, das zwar ein Bundesgesetz ist, dessen Vollzug aber von den 16 Bundesländern geregelt wird. Das BAföG wird zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent von den Ländern finanziert; rund ein Viertel der Studierenden erhält derzeit BAföG. Die Studentenwerke setzen das BAföG im Auftrag von Bund und Ländern um.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärte heute zum Beginn des Jahrestreffens der BAföG-Verantwortlichen aus den Studentenwerken in Bonn: „Im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau waren alle Vorschriften auf dem Prüfstand: Wird die Vorschrift noch benötigt? Wie kann man sie verbessern im Sinne der Studierenden? Mit den nun vorliegenden Ergebnissen können wir zufrieden sein.“

Meyer auf der Heyde appelliert an Bund und Länder, beim BAföG weitere Schritte zur Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben. „Die neuen Verwaltungsvorschriften sind ein wichtiges Zwischenergebnis, aber weitere Schritte müssen folgen. Gemeinsam mit dem Normenkontrollrat haben die Studentenwerke vor drei Jahren Vorschläge zum Bürokratieabbau beim BAföG gemacht. Eine länderübergreifende, einheitliche Online-Antragstellung wäre dringend nötig.“

Bis morgen Donnerstag setzen sich in Bonn mehr als 150 BAföG-Expertinnen und Experten aus den Studentenwerken mit den neuen Verwaltungsvorschriften auseinander. In den Vorschriften wird zum Beispiel geregelt, wann ein „Fachrichtungswechsel“, wann eine „Schwerpunktverlagerung“ im Studium vorliegt. Wenn die Bundesregierung die neuen Vorschriften voraussichtlich im Mai 2013 verabschiedet, soll noch vor der Sommerpause auch der Bundesrat zustimmen.