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Studienstart & StudiumLebenshaltungskosten

DSW-Studie 2017 zu Lebenshaltungskosten im Studium

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat die Lebenshaltungskosten von Studierenden ermittelt und mit der Höhe der BAföG-Bedarfssätze verglichen. Als Konsequenz daraus lauten die Forderungen des DSW den BAföG-Grundbedarf, die Wohnpauschale und den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag für Studierende ab 30 zu erhöhen. Die neue Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) steht kostenlos zum Download bereit.

Wohnen und Essen machen einen erheblichen Teil der Lebenshaltungskosten im Studium aus.

DSW-Studie 2017 zu »Lebenshaltungskosten von Studierenden«
Ein Autorenteam vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS), Berlin, unter der Leitung von Dr. Dieter Dohmen hat im Auftrag des Deutschen Studentenwerks die Lebenshaltungskosten der Studierenden ermittelt. Das wichtigste Ergebnis der Studie lautet, dass die BAföG-Bedarfssätze für Studierende zu niedrig sind. Sie decken die tatsächlichen Kosten der Studierenden nur in begrenztem Umfang, und das selbst dann, wenn entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nur die Ausgaben die 15 Prozent der Studierenden am unteren Einkommensspektrum für die Analyse herangezogen werden.

Die FiBS-Wissenschaftler/innen orientieren sich am Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitssuchende, und am Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe. Als Datengrundlage für die neue Studie dienen die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2012, die amtliche Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) des Statistischen Bundesamtes 2013 sowie das Sozioökonomische Panel (SOEP). Die jüngste BAföG-Erhöhung zum Wintersemester 2016/2017 konnte ebenso wenig berücksichtigt werden wie die noch nicht veröffentlichten Ergebnisse der 21. Sozialerhebung, die im Sommer 2016 durchgeführt wurde. Zum Wintersemester 2016/2017 sind beim BAföG der Grundbedarf sowie die Wohnpauschale um je 26 Euro angehoben worden, letztere für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, um 3 Euro.

Für die neue FiBS-Studie im Auftrag des DSW wurden die 15 Prozent der Studierenden am unteren Einkommensspektrum in die Untersuchung einbezogen – nicht jedoch die BAföG-beziehenden Studierenden selbst. Dieses Verfahren wird auch bei der Berechnung der Regelbedarfe beim Arbeitslosengeld sowie der Sozialhilfe angewendet. Für diese 15 Prozent der Studierenden, die über vergleichsweise geringe Einnahmen verfügen und kein BAföG erhalten, vermuten die FiBS-Autor/innen „verdeckte Armut“. Im Jahr 2015 wurden gemäß Statistischem Bundesamt insgesamt 611.000 Studierende nach dem BAföG gefördert;  im Monatsdurchschnitt waren es 401.000 Studierende. Der durchschnittliche Förderungsbetrag lag bei 448 Euro im Monat. Vier Fünftel der BAföG-geförderten Studierenden sagen, ohne das BAföG könnten sie nicht studieren.

Die Kosten fürs BAföG, für Schüler/innen und Studierende, trägt seit Anfang des Jahres 2015 der Bund. Sie lagen im Jahr 2015 für die Studierenden bei 2,158 Mrd. Euro.


Studie zu Lebenshaltungskosten im Studium [PDF, 177 Seiten - 7 MB]
»Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden«