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Statistik: Arbeitskosten-Index

(destatis - Arbeitskosten-Index) Was beschreibt der Indikator, wie wird die Erhebung durchgeführt und wann veröffentlicht?

Was beschreibt der Arbeitskosten-Index?
Der Arbeitskosten-Index misst vierteljährlich die Entwicklung der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde. Die Arbeitskosten werden in ihre wichtigsten Hauptbestandteile »Bruttolöhne und -gehälter« sowie »Sozialbeiträge der Arbeitgeber und sonstige Kosten« untergliedert. Unter den Begriff »Geleistete Arbeitsstunden« fallen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, d.h. dass z.B. Krankheits-, Feier- und Urlaubstage nicht darin enthalten sind, während geleistete Überstunden einfließen.

In der Berechnung werden derzeit das Produzierende Gewerbe (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung und Baugewerbe) und ausgewählte Dienstleistungsbereiche (Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie Unternehmensnahe Dienstleistungen) berücksichtigt. Ab dem 1. Quartal 2007 werden die zur Zeit noch fehlenden Dienstleistungsbereiche Öffentliche Verteidigung, Verwaltung, Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen sowie Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen mit erfasst. Somit wird ab diesem Zeitpunkt der gesamte sekundäre und tertiäre Sektor der Wirtschaft abgebildet.

Der Arbeitskosten-Index dient vor allem dem Erkennen von Inflationsrisiken und liefert einen Beitrag zur Standort- und Wettbewerbsanalyse im europäischen Vergleich. Hauptnutzer ist die Europäische Zentralbank.

Wie wird der Arbeitskosten-Index berechnet?
Für den Arbeitskosten-Index werden keine neuen Erhebungen durchgeführt, sondern vorhandene Datenquellen in einem komplexen Rechenwerk miteinander verknüpft. Basisdaten über Arbeitskosten und Arbeitsstunden werden aus der vierjährlichen Arbeitskostenerhebung entnommen. Diese europaweite Erhebung wurde für das Jahr 2000 bei Unternehmen mit mindestens zehn Arbeitnehmern im gesamten Produzierenden Gewerbe und in ausgewählten Dienstleistungsbereichen durchgeführt. In Deutschland waren im Dienstleistungsbereich Unternehmen des Handels, des Gastgewerbes sowie des Kredit- und Versicherungsgewerbes einbezogen. Für die nächste Erhebung zum Berichtsjahr 2004 ist eine Ausdehnung auf den gesamten Dienstleistungssektor geplant. Die besondere Rolle der Arbeitskostenerhebung für den Arbeitskosten-Index ergibt sich daraus, dass sie Arbeitskosten in tiefer Gliederung nach Aufwandsarten nachweist. Diese Gliederung der Arbeitskosten in über 20 Unterpositionen erlaubt für jeden einzelnen Wirtschaftsbereich eine eigene Gewichtung der einzelnen Kostenkomponenten. Mittels unterjähriger Fortschreibungsindikatoren werden die Kostenkomponenten bis zum Vorliegen der Ergebnisse der nächsten Arbeitskostenerhebung vierteljährlich aktualisiert.

Die bedeutsamste Kostenkomponente sind die Bruttolöhne und -gehälter. Als Hauptdatenquelle für ihre Fortschreibung dienen u.a. die Monatsberichte im Produzierenden Gewerbe sowie Auswertungen von Tarifverträgen. Weiterhin sind die gesetzlichen und freiwilligen Sozialbeiträge der Arbeitgeber von großer Bedeutung. Die aktuellen Arbeitgeberpflichtbeiträge werden der Einnahmenseite der verschiedenen Sozialversicherungsträger entnommen. Daten über die freiwillige betriebliche Altersversorgung fließen aus verschiedenen administrativen Datenquellen in die Berechnungen des Arbeitskostenindex ein.

Die Arbeitszeit- und Arbeitsvolumenrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (www.iab.de) liefert vierteljährlich Angaben über die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitnehmer für sechs zusammengefasste Wirtschaftsbereiche. Die Daten dieser Quelle werden für den Arbeitskosten-Index genutzt, um die Primärangaben aus der Arbeitskostenerhebung fortzuschreiben.

Die Zeitreihen der einzelnen Wirtschaftsbereiche werden zu einem Index der Gesamtwirtschaft zusammengefasst. Dazu finden Gewichte Anwendung, die sich aus den Vorjahresangaben über den Anteil der Arbeitskosten des einzelnen Wirtschaftsbereichs an den Arbeitskosten der Aggregation ergeben. Das aktuelle Basisjahr ist 2000 = 100. Der Arbeitskosten-Index wird somit als jährlich verketteter Laspeyres-Index errechnet. Definitionen und Berechnungsformel des Arbeitskostenindex sind in zwei EU-Verordnungen aus dem Jahr 2003 geregelt und auf das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 abgestimmt.

Wann wird der Arbeitskosten-Index veröffentlicht?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Indizes Arbeitskosten insgesamt, Bruttolöhne und –gehälter sowie Sozialbeiträge der Arbeitgeber jeweils am 10.03., 10.06., 10.09. bzw. 10.12 eines jeden Jahres in einer Pressemitteilung. Der Veröffentlichungskalender und die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erhält vergleichbare Daten für alle EU-Mitgliedstaaten und berechnet daraus den Arbeitskosten-Index für die EU und die Eurozone.

Wie genau ist der Arbeitskosten-Index?
Da der Arbeitskosten-Index in seiner jetzigen Form Mitte 2005 erstellt wurde, liegen noch keine Erfahrungen bzgl. der Genauigkeit bzw. des Revisionsbedarfs der Daten vor. Wenn Mitte 2006 die Ergebnisse der nächsten vierjährlichen Arbeitskostenerhebungen zur Verfügung stehen, werden die Berechnungen des Arbeitskosten-Index auf diese neue Datengrundlage aufgebaut. Rückwirkend findet dann jeweils eine Revision des Arbeitskosten-Index statt.