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Statistik: Studienberechtigtenquote

Was beschreibt die Studienberechtigtenquote?

Was beschreibt die Studienberechtigtenquote?
Sie gibt an, welcher Anteil der Schulabgänger im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren einen Schulabschluss hat, der zum Studium berechtigt. Die Quote beschreibt also den Anteil aller potenziellen Studienanfänger, bezogen auf die Jahrgänge der 18- bis 20-Jährigen, und ist eine wichtige Kennzahl für die Schul- und Hochschulplanung.

Die Studienberechtigtenquote wird nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit sowie nach dem Bundesland des letzten Schulbesuchs ausgewiesen. Bei der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird unterschieden zwischen allgemeiner Hochschulreife (zum Beispiel Abitur), und der Fachhochschulreife.

Wie wird die Studienberechtigtenquote ermittelt?
Die Quote errechnen wir aus den Angaben der Bevölkerungsstatistik und der Schulstatistik.

Für die Studienberechtigtenquote errechnen wir die Zahl der altersspezifischen Wohnbevölkerung (18 bis 20-Jährige) am 31. Dezember des Jahres, das dem Berichtsjahr vorausging. Um die Studienberechtigtenquote des Jahres 2003 zu ermitteln, werden also die Zahlen derjenigen addiert, die zum 31. Dezember 2002 entweder 18, 19 oder 20 Jahre alt waren und daraus ein Durchschnitt gebildet. Die Zahl der Studienberechtigten erhalten wir aus der Schulstatistik für das Schuljahr, das im jeweiligen Berichtsjahr endet. So ziehen wir für das Berichtsjahr 2003 das Schuljahr 2002/2003 heran.

Wann werden die Daten veröffentlicht?
Jeweils im Februar eines Jahres für das vorvergangene Jahr in der Fachserie 11/Reihe 4.3.1: "Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen", seit dem Berichtsjahr 2003 als Download-Produkt im Publikationsservice. Diese Veröffentlichung enthält neben den Daten zum jeweils aktuellen Berichtsjahr auch Zeitreihen ab 1980.

Wie genau ist die Studienberechtigtenquote?
Da die Studienberechtigtenquote ein rechnerischer Wert ist, hängt ihre Genauigkeit davon ab, wie genau die Ausgangswerte sind. Diese stammen, wie gezeigt, aus der Bevölkerungsstatistik und der Schulstatistik. Beide Statistiken basieren nicht auf Stichproben, sondern auf Vollerhebungen, in beiden Fällen handelt es sich um Daten aus der öffentlichen Verwaltung, mit entsprechend hoher Verlässlichkeit. Allerdings weist die Bevölkerungsstatistik gewisse Unsicherheiten auf, weil sie auf der Fortschreibung von Volkszählungsergebnissen beruht. Mit zunehmender Entfernung vom Zeitpunkt der Volkszählung werden solche Fortschreibungen unschärfer.