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Sachverständigenrat legt Gutachten zum deutschen Finanzsystem vor

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat eine Expertise zum deutschen Finanzsystem erstellt. Das Fazit lautet: »Effizienz steigern - Stabilität erhöhen«

Gutachten Sachverstaendigenrat
Sachverständigenrat legt Gutachten zum deutschen Finanzsystem vor
Wiesbaden, 17. Juni 2008 (svr) - Ein effizientes Finanzsystem ist für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung. Seine Relevanz für das Wirtschaftswachstum in Deutschland geht weit über seinen unmittelbaren Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung hinaus: Noch mehr als andere Wirtschaftszweige ist ein leistungsfähiges Finanzsystem nicht nur eine Begleiterscheinung der wirtschaftlichen Entwicklung einer Volkswirtschaft, sondern zugleich auch eine Voraussetzung für ein hohes Wirtschaftswachstum. Zudem zeigt die nach wie vor anhaltende Instabilität und Unsicherheit auf den globalen Geld-, Banken- und Kapitalmärkten, dass auch die Stabilität und Risikotragfähigkeit des Systems verstärkt im Blickpunkt der Wirtschaftspolitik stehen muss.

In Deutschland wird den Banken eine besondere Aufmerksamkeit zuteil, insbesondere weil sie seit Jahren ertrags- und wachstumsschwach sind. Als Ergebnis einer Analyse des deutschen Bankensystems ist festzuhalten, dass es seine Allokations- und Transformationsaufgaben in der Summe gut erfüllt. Probleme sind jedoch bei der öffentlich–rechtlichen Säule zu diagnostizieren. Aufgrund von Defiziten in der Effizienz der Kapitalallokation und der Stabilität besteht hier ein politischer Handlungsbedarf. Die Landesbanken sind nicht nur in besonderem Maße von der Krise betroffen, sie weisen auch eine geringe Rentabilität auf und verfolgen häufig wenig tragfähige Geschäftsmodelle. Bei den insgesamt rentablen Sparkassen sollte es darum gehen, den öffentlichen Auftrag vom operativen Bankgeschäft zu trennen, während das Regionalprinzip und die Verbundstruktur als erhaltenswert anzusehen sind.

Daher schlägt der Sachverständigenrat mit Blick auf die Sparkassen vor, diese von Anstalten öffentlichen Rechts in Aktiengesellschaften umzuwandeln und das Eigentum an Stiftungen zu übertragen, denen künftig die Wahrnehmung des öffentlichen Auftrags obliegt. Innerhalb der öffentlich-rechtlichen Säule soll die Veräußerung von Anteilen ohne Beschränkung möglich sein, während für Nichtbanken oder nicht der öffentlich-rechtlichen Säule angehörende Banken nur Minderheitsbeteiligungen zulässig sein sollen, um den Zusammenhalt des Verbunds nicht zu gefährden.

Bei den Landesbanken bedarf es angesichts des wesentlich klareren Problembefunds einer grundlegenden Reform. Im Anschluss an eine Umwandlung der überwiegend noch als öffentlich-rechtliche Anstalten verfassten Institute in Aktiengesellschaften sollten alle Landesbanken privatisiert werden, indem die von der öffentlichen Hand gehaltenen Aktienanteile auf weniger als 25 vH zurückgeführt werden. Die Veräußerung von Anteilen an Dritte sollte keinen Beschränkungen unterliegen, allenfalls könnte den Sparkassen ein Vorkaufsrecht gewährt werden. Da diese Institute beträchtliche Anteile an den Landesbanken halten, können sie den durch die Privatisierung beschleunigten Prozess der Spezialisierung und Fusionierung unter den Landesbanken aktiv mitgestalten, um beispielsweise die für die Funktionsfähigkeit des Verbundes wichtige Beibehaltung eines Zentralinstituts sicherzustellen. Entscheidend ist, dass ein Prozess in Gang kommt, an dessen Ende die Geschäftspolitik dieser Institute dem politischen Einfluss entzogen ist und eine weitere Konsolidierung des Bankensystems über Marktkräfte ermöglicht wird.

Download der Expertise [PDF, 184 Seiten - 2 MB]