DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
BewerbungsunterlagenFührungszeugnis

Vorstrafen angeben

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Vorstrafen angeben

Hallo,

ich habe ein gutes Jobangebot von einem Konzern im Controlling. Nun habe ich die Zusage inkl. einen Personalfragebogen bekommen. Dort muss ich KEIN Führungszeugnis abgegeben, sondern ich werde nur gefragt ob ich wegen einer Straftat, welche in mein Tätigkeitsfeld tangiert, vorbestraft sei oder gegen mich ermittelt wird.

Nun ja, ich bin vorbestraft wegen :

  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Trunkenheit am Steuer
  • Volksverhe*zung in Tateinheit mit Beleidigung ( habe im Suff gegen Ausländer gepöppelt, bin ansonsten alles andere als rechts )
  • Körperverletzung ...

es ist eine Stelle im Controlling, da muss ich kein Auto fahren oder so. Meinen Führerschein hab ich auch längst wieder. Ich wurde nie zu einer Haftstrafe verurteilt sondern nur auf Bewährung, daher habe ich keinerlei Lücken im Lebenslauf.

Sollte ich einfach schweigen ? und gar nix ankreuzen bei dem Personalfragebogen ? oder ist eine dieser Straftaten doch etwas was auch in meinem neuen Job von Bedeutung sein wird ?

diese Straftaten enstanden in einer Zeit wo ich persönlich sehr kaputt war, dies ist längst vorbei. Daher keine Rückfallgefahr, ich habe mein Leben längst geändert.

Gruss

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

In der Regel musst Du ein Führungszeugnis abliefern, jedenfalls kenn ich das nicht anders. Dann wird es eng für Dich, falls Du bereits im Personalbogen gelogen hast. Schnapp Dir den Personaler, mit dem Du das Gespräch hattest und rede Tacheles mit dem Hinweis "[...] ich habe mein Leben längst geändert.". Viel Erfolg

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

"sondern ich werde nur gefragt ob ich wegen einer Straftat, welche in mein Tätigkeitsfeld tangiert, vorbestraft sei oder gegen mich ermittelt wird."

Wenn die Frage wirklich so gestellt wird kannst du ruhigen Gewissens schweigen.
Das "Tangieren deines Tätigkeitsfeldes" ist eh Interpretationssache, da kann dir niemand was, selbst wenn irgendwann was rauskommt.

Auf die Moralapostel-Meinungen hier im Forum bin ich sehr gespannt.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Die angegebenen Straftaten "tangieren" so ziemlich jeden Job, da sie für eine mangelhafte Selbstkontrolle, Veantwortungsgefühl, etc. sprechen.

Wenn dem tatsächlich so ist, füllt man das Ding ehrlich aus, erklärt das Ganze - und stellt mit seiner Ehrlichkeit genau dies unter Beweis. Das Ganze zu verschweigen ist ein Kündigungsgrund, wenn es dann doch herauskommt. Weiß nicht, ob ich damit ständig leben wollte.

antworten
checker

Re: Vorstrafen angeben

Ja, schweigen.

Es hat nichts mit deiner Tätigkeit zu tun. Anders als Wirtschaftsverbrechen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Mit Straftaten, welche dein Tätigkeitsfeld tangieren dürften in dem Fall eher Betrug, Diebstahl und sowas gemeint sein, also eher Vermögensdelikte und nicht sowas "körperliches".
Würde ich nicht angeben, da es nichts mit deiner Stelle zu tun hat.

antworten
anita_

Re: Vorstrafen angeben

Du hast ja eine nette Liste. ;)

Definitiv NICHT angeben. Dein Tätigkeitsfeld tangieren würde Steuerhinterziehung, Betrug oder sowas, denke ich.

Was heut so alles als Volksverhetzung gilt, ist schon hart, der Rest schockiert mich jetzt schon ein wenig. Aber NICHT angeben, das steht dir nur im Weg!

Kenne jemanden, der wurde wg. Marihuanahandel zu 2J Bewährung (?) verurteilt, ist inzwischen Steuerberater. Hat es auch nicht angegeben.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ich würde es nicht angeben.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Würde das nur angeben, wenn Du gesetzlich dazu verpflichtet bist. Ob das bei der Fragestellung der Fall ist (mein Bauchgefühl sagt nein) würde ich mit einem Anwalt abklären. Nur aus Ehrlichkeit würde ich es nie und nimmer angeben.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

die sachen haben nix mit deinem job zu tun, du darfst also sehr gerne nein ankreuzen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Die dürften in deinem Führungszeugnis eh nicht mehr auftauchen ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Höre bloss nicht auf die Leute die meinen ,dass du das angeben sollst.Solche Dinge die du getan hast werden dir nirgendwo einen JOb geben ,falls du sie angibst.Ich würde an deiner Stelle zur Sicherheit zu einem Arbeitsrechtler gehen.Normalerweise darf bei falschen Angaben zu deiner Person eine Anfechtung stattfinden ,falls es mal rauskommt.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Auf keinen Fall angeben: die Vorstrafen werden (hoffentlich) bald aus deinen Führungszeugnis gelöscht und stellen damit nur temporär ein Problem dar.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Klarer Rat: Schweig darüber. War in einer ännlichen Situation, aufgrund einer erlebnisorientierten Jugendzeit :-)

Jugendstrafen, kleinere Freiheitsstrafen und Geldstrafen unter 90 TS erscheinen auf dem Führungszeugnis gar nicht erst. Und bis du 90 TS oder 3 Mte auf Bewährung bekommst, kannste schon ordentlich zuhauen. Ich hatte z. b. In den neunzigern auf dem Waldhof gerade mal 60 TS plus Sozialstunden plus Stadionverbot bekommen. Und da war von gef. Körperverletzung, Landfriedensbruch, Beleidigung bis Widerstand gegen Vollzugsbeamte ziemlich was auf der Liste... ;-)

12 Monate Bund und 10 Semester studiert und meine Weste war wieder weiss...

Mein Vorschlag: beantrage Einsicht in das Bundeszentralregister. Und google mal nach den Tilgungsfristen. Vieles wird nach 5 Jahren eh getilgt.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Die Frage ist: wie hoch war das Strafmaß? Im normalen Führungszeugnis, das dein Arbeitgeber sehen wird, sind nur Verurteilungen ab 90 Tagessätze aufgeführt.

Ich würde die Straftaten nicht erwähnen (sofern sie nicht aus dem Führungszeugnis ersichtlich sind), da sie keinen direkten Bezug zu deiner Arbeit haben. Das wäre z.B. bei Untreue, Diebstahl oder Betrug der Fall.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

also steht das meiste im Führungszeugnis.

Meine Suff Pöppeleien gaben 4 Monate auf Bewährung + Geldauflagen, damit war ich noch am untersten Ende der Skala. Bei Volksverhe*zung drohen mindestens 3 Monate. Ich bin ja kein Rechter, ich war betrunken und hatte Stress mit ein paar ebenfalls angetrunkenen Ausländern, fing an rum zu pöppeln, zufällig haben das auch noch ein paar nicht-beteiligte mit bekommen, die als Zeugen dienten. Mein Anwalt sagte mir, dann, dass negative Äußerungen gegen über Minderheiten jeglicher Art ( Bayern, Schwaben, Ostfrießen, Ausländern ) in der Öffentlichkeit ( ab 2 Zuhörern !! laut Gesetzt ) schon Volksverhe*zung mit 3 Monaten mindeststrafe sein können. Es reicht dabei schon eine "Verächtlichmachung" der Minderheit. Übrigens keine Minderheit in diesem Sinne sind Deutsche, Männer, Frauen etc. Wer gegen Deutsche pöppelt kommt straffrei davon.

Für die Körperverletzung gab es 9 Monate auf Bewährung + Geldauflage , Bewährungszeit ist längst abgelaufen. Also dauert noch ein paar Jahre bis alles nicht mehr im Führungszeugnis steht. Solange sollte das nicht mehr sein. Habe jemandem gefragt der im selben Konzern arbeitet und der sagte, die verlangen KEIN Führungszeugnis. Daher denke ich, kreuze ich nein an und in ein paar Jahren ist mein Führungszeugnis auch "sauber"

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Wenn du angibst, dass du wegen Volksverhe*zung verurteilt wurdest, kannst du es glaube ich voll vergessen. Bei den Vorstrafen gibt es m.E. nur eine Möglichkeit: weglassen!

Viel Erfolg!

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Schwere Entscheidung. Keine Ahnung, was in deinem Konzern erzeugt wird, sollte es aber zu einer Sicherheitsüberprüfung kommen (sowas geht schneller als man denkt) wird dann spätestens das BMWI diesen Sachverhalt aufdecken. Evtl. mal mit HR darüber persönlich sprechen, respektive mal den BR fragen, sofern greifbar....

Cheers

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

mein tipp:
hier geht es um deine zukunft!

geh zu einem spezialisierten Anwalt (Arbeitsrecht o. Strafrecht). Nur dieser kann dir wirklich sinnvolle Hinweise über die Risiken und folgenden Konsequenzen geben.

Aber eines ist klar:
Gibst du die Vorstrafen an, bekommst du den Job mit SEHR hoher Wahrscheinlichkeit von Anfang an nicht.

M.E. dürften im Übrigen die Vorstrafen weder im Führungszeugnis sein, noch für deine Tätigkeit mittelbar relevant sein.

UND erzähl davon niemandem in deinem Bekanntenkreis. Die Welt ist klein und es gibt immer Menschen, die einem Schaden wollen...

Also: Auf zum Anwalt. (Sind sogar Werbungskosten ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Es geht eher um Unterschlagung bei Kassiererjob, Trunkenheit am Steuer bei Busfahrerjob... also jetzt direkt mit der Tätigkeit zusammenhängenden Straftaten.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Übrigens: Pöppeln gibt es nicht. Es gibt Pöbeln.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Tangieren für mich nicht dein Tätigkeitsfeld.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Der Jurist sagt: ganz eindeutig weglassen.
Es besteht kein rechtserheblicher Kontext zwischen den verübten Vergehen und der angestrebten Berufstätigkeit.

Im Übrigen: "Pöppeln" gibt es sehr wohl, und wenn man das in der Öffentlichkeit macht, kann das sogar geahndet werden ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Lounge Gast schrieb:

Im Übrigen: "Pöppeln" gibt es sehr wohl, und wenn
man das in der Öffentlichkeit macht, kann das sogar geahndet
werden ;-)

Hm, Das habe ich mir auch überlegt. Vielleicht eine Mischung aus popeln und pöbeln. So wie schurzen.

Aber wir schweifen ab. Es gibt zusammenfassend gesagt einen breiten Konsens, Vorstrafen nicht zu verraten.

Gruß
Der Fußballfreund

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Das ist doch Käse. Selbst wenn es nicht im direkten Kontext des konkreten Aufgabenfeldes geht, so können diese Vorstrafen den globalen Unternehmensrichtlinien diametral entgegen laufen. Und die sind weitaus bedeutender als die Sachbearbeiterstelle. Fände es komisch, wenn sich ein Unternehmen bspw. zu Nachhaltigkeit, Diversity und Toleranz verpflichtet und dann aber einen verurteilten Volksverhe*zer in den Reihen hat. Findet ihr nicht auch, dass sich das etwas beisst?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ich bin auch nicht begeistert vom Vorstrafenregister dieser Person, aber heißt das jetzt, er darf nirgends mehr arbeiten, nur weil er mal Fehler gemacht hat?
Seien wir doch froh, dass er sich geändert hat und jetzt sein Leben in den Griff kriegt.

Lounge Gast schrieb:

Das ist doch Käse. Selbst wenn es nicht im direkten Kontext
des konkreten Aufgabenfeldes geht, so können diese Vorstrafen
den globalen Unternehmensrichtlinien diametral entgegen
laufen. Und die sind weitaus bedeutender als die
Sachbearbeiterstelle. Fände es komisch, wenn sich ein
Unternehmen bspw. zu Nachhaltigkeit, Diversity und Toleranz
verpflichtet und dann aber einen verurteilten Volksverhe*zer
in den Reihen hat. Findet ihr nicht auch, dass sich das etwas
beisst?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

ein einmalig wegen volksverhe*zung verurteilter mensch, muss doch nicht sein leben lang ein na*i sein. der te hat doch sowieso von einer dummheit unter alkoholeinwirkung gesprochen. warum sollte man diesem mensch also keine chance geben und ihn für seine straftaten lebenslang verurteilen. bleibt mal ein wenig menschlich.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Spätestens wenn der BR davon erfährt, brennt die Hütte. Das ist so wie mit den globalen Anti-Korruptions-Richtlinien, Code of Conduct usw. Wenn sich da ein Bewerber bewirbt, der wegen Korruption verurteilt ist, dann wird der auch nicht eingestellt. Und das ist auch gut so. Denn so bekommen andere, redliche Personen eine Chance auf den Job. Analog TE.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Joschka Fischer durfte auch Minister werden.

Ströbele?
Schily?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

zur zeit gibt es einen ziemlich ungewöhnlichen rechtsprozess zwischen daimler und einem (ehemaligen) mitarbeiter, welcher wegen seiner nähe zu al qaida rechtskräftig verurteilt wurde. daimler verweigert nun die wiedereinstellung dieses einstigen mitarbeiters und zog damit vor gericht. auch wenn die verurteilung nicht mit der tätigkeit korreliert, sieht daimler einen verstoß der eigenen unternehmensrichtlinien und können ihren anderen mitarbeitern einen solchen mitarbeiter nicht zumuten.
insofern muss die verurteilung nicht mit der eigentlichen tätigkeit korrelieren, sondern muss mit der firmenphilosphie und der unternehmensethik im einklang sein. zudem ist die frage nach vorstrafen, die im bezug zum job stehen, ziemlich offen formuliert und lässt jeder firma einen relativ breiten spielraum.
insofern wäre es wohl falsch, die oben besagten vorstrafen zu verschweigen. kommen sie raus, ist der job wohl weg. daher ist es wohl besser mit offenen karten zu spielen und die thematik glaubhaft und sicher darzustellen.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/daimler-kaempft-gegen-rueckkehr-von-al-qaida-helfer-die-wiedereinstellung-ist-unzumutbar-1.1274793

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Was zum Teufel ist mit den Absolventen los ?

Wenn das was verbrochen wäre lediglich 1-2 harmlose Sachen wären, aber so....
Das was der Threadersteller da alles gemacht hat ist alles andere als harmlos.

"Akademiker" nennt sich das sicher nichtmehr.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Lounge Gast schrieb:

zur zeit gibt es einen ziemlich ungewöhnlichen rechtsprozess
zwischen daimler und einem (ehemaligen) mitarbeiter, welcher
wegen seiner nähe zu al qaida rechtskräftig verurteilt wurde.
daimler verweigert nun die wiedereinstellung dieses einstigen
mitarbeiters und zog damit vor gericht. auch wenn die
verurteilung nicht mit der tätigkeit korreliert, sieht
daimler einen verstoß der eigenen unternehmensrichtlinien und
können ihren anderen mitarbeitern einen solchen mitarbeiter
nicht zumuten.
insofern muss die verurteilung nicht mit der eigentlichen
tätigkeit korrelieren, sondern muss mit der firmenphilosphie
und der unternehmensethik im einklang sein. zudem ist die
frage nach vorstrafen, die im bezug zum job stehen, ziemlich
offen formuliert und lässt jeder firma einen relativ breiten
spielraum.
insofern wäre es wohl falsch, die oben besagten vorstrafen zu
verschweigen. kommen sie raus, ist der job wohl weg. daher
ist es wohl besser mit offenen karten zu spielen und die
thematik glaubhaft und sicher darzustellen.

www.sueddeutsche.de/karriere/daimler-kaempft-gegen-rueckkehr-von-al-qaida-helfer-die-wiedereinstellung-ist-unzumutbar-1.1274793

besoffen rumpöbeln und bei al quaida mitmischen sind für mich zwei paar schuhe...

jeder hat schonmal etwas falsch gemacht, er hat seine strafe bekommen und damit sollte es erledigt sein. ich würde es nicht angeben.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ich bin nicht sicher, ob ich Pöbeleien im betrunkenen Zustand (hier Volksverhe*zung) mit Te*rorhelfer gleichsetzen würde... O.o

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Wenn sie rauskommen ist der Job weg, da gebe ich Dir recht. Wenn er sie aber von Anfang an offen kommuniziert ist der Job erst gar nicht da gewesen...

Ich würde es nicht angeben. Die Chancen auf einen Job gehen sonst eher gegen 0.

Lounge Gast schrieb:

zur zeit gibt es einen ziemlich ungewöhnlichen rechtsprozess
zwischen daimler und einem (ehemaligen) mitarbeiter, welcher
wegen seiner nähe zu al qaida rechtskräftig verurteilt wurde.
daimler verweigert nun die wiedereinstellung dieses einstigen
mitarbeiters und zog damit vor gericht. auch wenn die
verurteilung nicht mit der tätigkeit korreliert, sieht
daimler einen verstoß der eigenen unternehmensrichtlinien und
können ihren anderen mitarbeitern einen solchen mitarbeiter
nicht zumuten.
insofern muss die verurteilung nicht mit der eigentlichen
tätigkeit korrelieren, sondern muss mit der firmenphilosphie
und der unternehmensethik im einklang sein. zudem ist die
frage nach vorstrafen, die im bezug zum job stehen, ziemlich
offen formuliert und lässt jeder firma einen relativ breiten
spielraum.
insofern wäre es wohl falsch, die oben besagten vorstrafen zu
verschweigen. kommen sie raus, ist der job wohl weg. daher
ist es wohl besser mit offenen karten zu spielen und die
thematik glaubhaft und sicher darzustellen.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/daimler-kaempft-gegen-rueckkehr-von-al-qaida-helfer-die-wiedereinstellung-ist-unzumutbar-1.1274793

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Der Jurist sagt:
Unbestimmte Rechtsbegriffe gewähren nicht einer der Parteien einen weiten Ermessensspielraum, sondern allenfalls dem Richter. Wie's beim Daimler ausgeht, bleibt abzuwarten. Da ohnehin stets auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt werden muss, sind aktive Mitglieder verbotener Vereinigungen qualitativ auch noch mal anders zu bewerten, als ein jugendlicher rechter Pöbler im Vollsuff.

Unter entscheidungstheoretischen Gesichtspunkten ist der Ratschlag, die Vergehen offenzulegen, sowieso irrational. Legt er offen, kriegt er den Job nicht. Verschweigt er es, hat er dagegen die reelle Chance, dass es gut geht. Und falls es doch auffliegt und man ihm kündigt, was obendrein fraglich ist, steht er sich genau so gut oder schlecht, als wenn er von Beginn an "geständig" gewesen wäre.

Von daher: Klappe halten, alles andere ist Unsinn.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Nein, er stellt sich eben nicht genau so gut oder schlecht, wie vor der Bewerbung, da er im Entdeckungsfall auch noch ein entsprechendes Arbeiztszeugnis mit auf den Weg bekäme, was sich gewaschen hätte (natürlich harmlos verpackt).

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Man merkt, dass du noch keine bzw. wenig Berufserfahrung hast. Jedes vernünftige Unternehmen würde, wenn überhaupt, einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Da einigt man sich auf ein anständiges Zeugnis und gut is.

Die besten Beiträge in diesem Thread stammen bisher von diesem Juristen. Stimme ihm voll zu: Halt die Klappe bzgl. Deiner Vorstrafen...

Lounge Gast schrieb:

Nein, er stellt sich eben nicht genau so gut oder schlecht,
wie vor der Bewerbung, da er im Entdeckungsfall auch noch ein
entsprechendes Arbeiztszeugnis mit auf den Weg bekäme, was
sich gewaschen hätte (natürlich harmlos verpackt).

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

"Man einigt sich auf ein anständiges Zeugnis und gut is".

LOL. Träum mal schön weiter. Welchen Anreiz hätte das Unternehmen sich überhaupt nur einen Milimeter auf den Mitarbeiter zuzubewegen? Meinst du, wenn ein Unternehmen nach Strich und Faden belogen wird, dann bekommt der Arbeitnehmer noch ein paar nette Worte zum Abschluss? Es wird verklausuliert genau das kommuniziert, was an andere Arbeitgeber kommuniziert werden will. Willkommen in der Wirklichkeit.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ist zwar nicht mein Originalpost, aber ich antworte trotzdem mal:
Nur weil man ggü. dem Unternehmen lügt, fliegt man nicht gleich raus. Es gibt Fälle, wo man bekannterweise lügen darf, wenn die Aussage nichts mit dem Job zu tun hat.
Bei dieser Vorstrafe scheiden sich hier die Geister, die einen meinen ja, die anderen nein. D.h. es könnte für das Unternehmen auf einen Gerichtsprozess hinauslaufen. Wenn das Unternehmen keinen Gerichtsprozess will, kann es sich also durchaus lohnen kooperativ zu sein.

Lounge Gast schrieb:

"Man einigt sich auf ein anständiges Zeugnis und gut
is".

LOL. Träum mal schön weiter. Welchen Anreiz hätte das
Unternehmen sich überhaupt nur einen Milimeter auf den
Mitarbeiter zuzubewegen? Meinst du, wenn ein Unternehmen nach
Strich und Faden belogen wird, dann bekommt der Arbeitnehmer
noch ein paar nette Worte zum Abschluss? Es wird
verklausuliert genau das kommuniziert, was an andere
Arbeitgeber kommuniziert werden will. Willkommen in der
Wirklichkeit.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Lounge Gast schrieb:

LOL. Träum mal schön weiter. Welchen Anreiz hätte das
Unternehmen sich überhaupt nur einen Milimeter auf den
Mitarbeiter zuzubewegen? Meinst du, wenn ein Unternehmen nach
Strich und Faden belogen wird, dann bekommt der Arbeitnehmer
noch ein paar nette Worte zum Abschluss? Es wird
verklausuliert genau das kommuniziert, was an andere
Arbeitgeber kommuniziert werden will. Willkommen in der
Wirklichkeit.

Unfug wird nicht richtiger, indem man ihn wiederholt :-) Aber ich will es Dir nochmal erklären, auch wenn der Schreiber über mir das bereits völlig richtig beschrieben hat.

Unternehmen haben keine Moral, sie verhalten sich auschließlich opportunistisch. Insofern wird ein Unternehmen Dich in der Regel aus moralischen Gründen auch nicht bestrafen (oder belohnen). Es wird das tun, was dem wirtschaftlichen Erfolg dient.

Was der Threadersteller beschreibt, ist ein Grenzfall, den man je nach Sichtweise unterschiedlich auslegen kann. Somit besteht im Zweifelsfall das Risiko eines arbeitsrechtlichen Verfahrens, das unabhängig vom Ausgang extrem viel Zeit und Geld kostet. Das Ausfüllen eines wohlwollenden Zeugnisses kostet dahingegen nur 5 Minuten (plus 10 Minuten sich ärgern).

Es gibt übrigens zwei sehr interessante Studien dazu. Ich finde nur leider den Link nicht dazu. Die eine beschäftigt sich mit Hochstaplern als Mitarbeiter. Das Ergebnis war, dass im Zweifelsfall der Kollege auch ohne großes Aufheben entfernt wird.

Die andere Studie beschäftigte sich mit Industriespionage. Auch dort wurden aufgedeckte Fälle mehrheitlich mit Auflösungsverträgen und einem Kompromiss möglichst ohne viel Wirbel schnellstmöglich abgeschlossen.

Wenn ich die Links finde, poste ich sie hier...

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Genau so wie Daimler argumentiert, dass man so einen Mitarbeiter nicht mehr behalten kann, da er gegen globale Unternehmensrichtlinien verstößt, so kann man sagen, dass einem multinationalem und auf Diversity getrimmtem Unternehmen kein Volksverhetzer zugemutet werden kann. Und warum sollte das Unternehmen überhaupt einen Gerichtsprozess scheuen? Das ist doch beste PR, wenn man aktiv für seine Unternehmenswerte kämpft und diese durchsetzt. Was hingegen wird wohl dem Arbeitnehmer passieren, wenn sein Name durch die Presse geistern sollte? Der bekommt nirgendswo mehr einen Job. Der hat viel mehr Angst vor einen Prozess.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Man sollte mit dem Thema offensiv umgehen. Wenn niemand fragt, würde ich es auch nicht sagen. Aber bei einer Verurteilung auf Bewährung ist man halt vorbestraft. Sollte es irgendwann raus kommen, dass du gelogen hast, wirst du denn Job sicherlich Verlieren.

Dann doch lieber mit dem Personaler drüber sprechen und den Job eventuell gar nicht bekommen. 1. Sieht er das du ehrlich bist 2. Musst du nicht ständig Angst haben das es rauskommt und 3. Kannst du jeden morgen in den Spiegel gucken und mit ruhigen Gewissen in den Tag starten.

Vielleicht bekommst du auch den Job trotz der Vorstrafe. Erzähl von deinem Lebenswandel. Am besten wäre natürlich, wenn man z.B. eine Therapie vorweisen kann (Anti-Agression, Alkoholentzug etc.)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Es wird dann aber genau wie hier laufen: 2 Meinungen, ob der MA zu entfernen ist. Aber beide Meinungen könnten auch schlecht für das Unternehmen sein:

Die einen werden meinen (überspitzt): Das ist doch schon her, Strafe abgebüßt und Verhalten geändert und auch sonst kein Bezug zur Stelle. "SO" geht ihr also mit euren Mitarbeitern um? Nee, da will ich dann mal nicht arbeiten. Bei euch dürfte man wahrscheinlich noch nicht mal falsch parken.

Die anderen werden meinen (überspitzt): Richtig so, dass ihr den rauswerft. Aber wie kam er überhaupt da rein? Da gibt es dann doch bestimmt noch mehr Mitarbeiter, die so ticken. Nee, also da will ich nicht arbeiten...

Nicht jede PR ist gute PR. Und dass das Unternehmen den Fall gewinnt, ist nicht sicher und wie oben beschrieben ist das ein Kosten-Nutzen-Problem. Kein Unternehmen wird einen Gerichtsprozess führen, um sein Image aufzubessern, da dürfte es bessere (und billigere) Marketinginstrumente geben.

Lounge Gast schrieb:

Genau so wie Daimler argumentiert, dass man so einen
Terror-Mitarbeiter nicht mehr behalten kann, da er gegen
globale Unternehmensrichtlinien verstößt, so kann man sagen,
dass einem multinationalem und auf Diversity getrimmtem
Unternehmen kein Volksverhetzer zugemutet werden kann. Und
warum sollte das Unternehmen überhaupt einen Gerichtsprozess
scheuen? Das ist doch beste PR, wenn man aktiv für seine
Unternehmenswerte kämpft und diese durchsetzt. Was hingegen
wird wohl dem Arbeitnehmer passieren, wenn sein Name durch
die Presse geistern sollte? Der bekommt nirgendswo mehr einen
Job. Der hat viel mehr Angst vor einen Prozess.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ehrlichkeit währt am längsten ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Lounge Gast schrieb:

Ehrlichkeit währt am längsten ;)

Damit wären wir dann an einem Punkt angelangt, ab dem auch meine Oma mitdiskutieren kann... :-)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Im Grundsatz schon, aber im Berufsleben meist nicht.

Selbst erlebt: Fernbeziehung mit Ausländer und ehrlich gesagt, dass ich die konkrete Planung nicht weiß (im Sinne von in welchem Land man leben wird). Kollege erzählte mir dann, dass alle meinen, ich könnte demnächst ganz kurzfristig kündigen. Hab dann gegenteilige Gerüchte gestreut (bleiben in D), obwohl nichts konkretes geplant war. Sogar einer der Geschäftsleiter hatte den Eindruck :S.

Man muss sehr genau abwägen, wann man die Wahrheit sagt. Es geht dabei natürlich nicht um grobe Lügen a la "Ich habe einen Doktortitel", "Ich kann xyz", ... ;)

Lounge Gast schrieb:

Ehrlichkeit währt am längsten ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Rational wäre es, die Vorstrafe nicht anzugeben. Vermutlich kommt man damit durch. Rückrat würde aber bedeuten, es offen anzusprechen. Das wäre nicht opportun, aber man muss nicht immer das beste für sich (monetär betrachtet) herausholen. Ehrlich damit umgehen wäre ein deutlich Zeichen, dass man aus seinen Fehlern gelernt hat. Und das Zeichen setzte man für sein Gewissen und seinen Frieden - nicht um daraus einen Vorteil zu generieren.

Vg

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Also du must das Angeben,denn falls das raus kommt kannst du mit der sofortigen kündigung Rechnen. Und eine hohe Geldstrafe je nachdem wie dein Boss drauf ist! Ist deine entscheidung viel Glück

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Reden ist Silber (gutes Gewissen), Schweigen ist Gold (Job im Konzern).

Aber da du ja offensichtlich eh nicht sooooooo die Moral hast.. würde Ich an deiner Stelle ruhig bleiben. Sollte dir ja nicht schwer fallen.

Und wenn dir mal ein Personaler auf die Schliche kommt, kannst ihn ja bepöbeln, bedrohen und dann besoffen mit dem Auto auflauern ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Also manche haben hier null ahnung. Wenn der Arbeitgeber kein Leumundszeugnis verlangt, brauch ich auch nicht vorstrafen bekannt geben.

Und wenn's später rauskommt, dann bekomme ich im schlimmsten Fall die Kündung. Was soll ich da für Geldstrafen bitte zahlen?

Manche Low-Performer versuchen mit allen mitteln den Absolventen-Markt zu verkleinern. :-)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Die Vorstrafe würde ich nicht angeben, das sie mit der relevanten Tätigkeit nicht in Verbindung steht. Außerdem gibt es eine Verjährungsfrist, die geht etwa zwei Jahre.

Hab mal dem Chef vor seinen Mitarbeitern eine aufs Maul gehauen (weil er mich permanent angebrüllt hat), da wurde ich sogleich fristlos gekündigt.

Im Anschluss gab es eine zweijährige Bewährungstrafe wegen Körperverletzung, bei den darauffolgenden Bewerbungen habe ich den Vorfall nicht mehr erwähnt. Nach zwei Jahren war die Sache verjährt, es hat sich keine Mensch darum gekümmert. Die MA im Unternehmen waren alle mit Geld verdienen beschäftigt, da verblieb für die Erforschung von Mitarbeiterbiografien keine Zeit.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

(fast) alles totaler schwachsinn.
wenn dein potenzieller AG kein Fürhungszeigniss möchte, kannst erst einmal angeben was du willst. also verheimlichen.

es könnte dir nur in manchen fällen zum verhängnis werden.

Beispiel: du bist vorbestraft wegen diebstahl und verheimlichst dies auf eine stelle als kassierer.

nur in solchen oder ähnlich gelagerten fällen koennte man dich belangen.
d.h. wegen diebstahl könntest du aber dennoch in der buchhaltung anfangen und die vostrafen verheimlichen - schließlich bist du nicht in direkten kontakt mit geld.

auf der anderen seite wäre es wieder gefährlich, wenn du hier eine vorstrafe wegen betrug bzw. verstoß gegen die buchhaltungspflicht usw hättest.

basta!

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Paragraph 53 BZRG lesen

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ist es üblich, dass für eine Controller-Stelle ein FZ verlangt wird? Wie waren da eure Erfahrungen?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Bei deutschen Unternehmen nicht.

Bei amerikanischen (Microsoft, Google etc) in Deutschland ist es fester Teil

WiWi Gast schrieb am 04.09.2022:

Ist es üblich, dass für eine Controller-Stelle ein FZ verlangt wird? Wie waren da eure Erfahrungen?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

WiWi Gast schrieb am 04.09.2022:

Bei deutschen Unternehmen nicht.

Bei amerikanischen (Microsoft, Google etc) in Deutschland ist es fester Teil

WiWi Gast schrieb am 04.09.2022:

Ist es üblich, dass für eine Controller-Stelle ein FZ verlangt wird? Wie waren da eure Erfahrungen?

Kann ich nicht bestätigen. Bei uns im DAX-Konzern ist ein Führungszeugnis einfach Standard.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

WiWi Gast schrieb am 04.09.2022:

Ist es üblich, dass für eine Controller-Stelle ein FZ verlangt wird? Wie waren da eure Erfahrungen?

Erst Big 4, dann Industrie (nicht DAX, Schweizer Pharmakonzern): Noch nie benötigt. Wäre in so einer Position auch total albern.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Arbeite bei MS und es ist sicher kein fester Bestandteil. Es wurde ein generischer Background check gemacht, das gute ist, dass deutsche Behörden und Unis keine Daten rausrücken, maximal ja “er hat mal hier studiert”, aber sicher keine Details zu Note etc. pp.

WiWi Gast schrieb am 04.09.2022:

Bei deutschen Unternehmen nicht.

Bei amerikanischen (Microsoft, Google etc) in Deutschland ist es fester Teil

WiWi Gast schrieb am 04.09.2022:

Ist es üblich, dass für eine Controller-Stelle ein FZ verlangt wird? Wie waren da eure Erfahrungen?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

WiWi Gast schrieb am 05.09.2022:

Bei deutschen Unternehmen nicht.

Bei amerikanischen (Microsoft, Google etc) in Deutschland ist es fester Teil

WiWi Gast schrieb am 04.09.2022:

Ist es üblich, dass für eine Controller-Stelle ein FZ verlangt wird? Wie waren da eure Erfahrungen?

Kann ich nicht bestätigen. Bei uns im DAX-Konzern ist ein Führungszeugnis einfach Standard.

Arbeite bei einem IGM DAX Konzern, interessiert keinen. Allein in unserer Abteilung sind ~30% vorbestraft (Drogen, Gewalt etc.)
In der Jugend ging es halt etwas wilder zu..

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Und wie ist es bei den KMU?

antworten
Voice of Reason

Re: Vorstrafen angeben

Bei uns wird auch ein externer Dienstleister beauftragt, der aktuelle und ehemaliger Arbeitgeber kontaktieren darf, (Hoch-)Schulen, Auskunfteien (z.B. Schufa), Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, und und und.
Ist ziemlich umfangreich.

Das bedeutet natürlich nicht, dass sie auch tatsächlich ALLES IMMER anschauen (vermutlich auch abhängig von Rolle und Level), aber sie können es zumindest.
Und ich weiß dass sie auch bei meinem damaligen Arbeitgeber angerufen haben und durch meinen Chef diverse Angaben haben bestätigen lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Wow, klingt ja spooky...
Muss man da vorher eine Einwilligungserklärung zum Einholen (lassen) derartiger Informationen unterschreiben, die dann Voraussetzung für eine Fortführung des Bewerbungsprozesses ist?

Spätestens bei Dingen wie Schufa wäre bei mir (trotz 98% Score) spätestens die Schmerzgrenze erreicht. Sofern ich nicht umfangreiche Budgetverantwortung o.ä. habe geht das meinen Arbeitgeber meiner Meinung nach mal gar nichts an.

Voice of Reason schrieb am 05.09.2022:

Bei uns wird auch ein externer Dienstleister beauftragt, der aktuelle und ehemaliger Arbeitgeber kontaktieren darf, (Hoch-)Schulen, Auskunfteien (z.B. Schufa), Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, und und und.
Ist ziemlich umfangreich.

Das bedeutet natürlich nicht, dass sie auch tatsächlich ALLES IMMER anschauen (vermutlich auch abhängig von Rolle und Level), aber sie können es zumindest.
Und ich weiß dass sie auch bei meinem damaligen Arbeitgeber angerufen haben und durch meinen Chef diverse Angaben haben bestätigen lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Also das kann ich mir in der Privatwirtschaft in Deutschland nicht vorstellen, alleine aus dem Datenschutz. Außer es handelt sich um eine Stelle im ÖD o.Ä.

Voice of Reason schrieb am 05.09.2022:

Bei uns wird auch ein externer Dienstleister beauftragt, der aktuelle und ehemaliger Arbeitgeber kontaktieren darf, (Hoch-)Schulen, Auskunfteien (z.B. Schufa), Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, und und und.
Ist ziemlich umfangreich.

Das bedeutet natürlich nicht, dass sie auch tatsächlich ALLES IMMER anschauen (vermutlich auch abhängig von Rolle und Level), aber sie können es zumindest.
Und ich weiß dass sie auch bei meinem damaligen Arbeitgeber angerufen haben und durch meinen Chef diverse Angaben haben bestätigen lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Voice of Reason schrieb am 05.09.2022:

Bei uns wird auch ein externer Dienstleister beauftragt, der aktuelle und ehemaliger Arbeitgeber kontaktieren darf, (Hoch-)Schulen, Auskunfteien (z.B. Schufa), Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, und und und.
Ist ziemlich umfangreich.

Das bedeutet natürlich nicht, dass sie auch tatsächlich ALLES IMMER anschauen (vermutlich auch abhängig von Rolle und Level), aber sie können es zumindest.
Und ich weiß dass sie auch bei meinem damaligen Arbeitgeber angerufen haben und durch meinen Chef diverse Angaben haben bestätigen lassen.

Alles was nicht im Führungszeugnis steht, kann auch ein externer Dienstleister nicht herausfinden.

Das können grundsätzlich NUR Behörden.

antworten
Ceterum censeo

Re: Vorstrafen angeben

WiWi Gast schrieb am 05.09.2022:

Wow, klingt ja spooky...
Muss man da vorher eine Einwilligungserklärung zum Einholen (lassen) derartiger Informationen unterschreiben, die dann Voraussetzung für eine Fortführung des Bewerbungsprozesses ist?

Spätestens bei Dingen wie Schufa wäre bei mir (trotz 98% Score) spätestens die Schmerzgrenze erreicht. Sofern ich nicht umfangreiche Budgetverantwortung o.ä. habe geht das meinen Arbeitgeber meiner Meinung nach mal gar nichts an.

Wer nie eine Sicherheitsprüfung nach dem SÜG hat über sich ergehen lassen, der werfe den ersten Stein. ;-)
Liebe Grüße

antworten
Voice of Reason

Re: Vorstrafen angeben

Ja, du musst im Vorfeld dem Dienstleister (hireright) die Zustimmung dazu geben.
Ist halt Bestandteil des Vertragsprozesses nach erfolgreichem Bewerbungsprozess.
Wenn du es nicht willst, willst du es halt nicht.
Dann gibts aber halt auch keinen Arbeitsvertrag bei Google.
Steht Dir frei.

WiWi Gast schrieb am 05.09.2022:

Wow, klingt ja spooky...
Muss man da vorher eine Einwilligungserklärung zum Einholen (lassen) derartiger Informationen unterschreiben, die dann Voraussetzung für eine Fortführung des Bewerbungsprozesses ist?

Spätestens bei Dingen wie Schufa wäre bei mir (trotz 98% Score) spätestens die Schmerzgrenze erreicht. Sofern ich nicht umfangreiche Budgetverantwortung o.ä. habe geht das meinen Arbeitgeber meiner Meinung nach mal gar nichts an.

Voice of Reason schrieb am 05.09.2022:

Bei uns wird auch ein externer Dienstleister beauftragt, der aktuelle und ehemaliger Arbeitgeber kontaktieren darf, (Hoch-)Schulen, Auskunfteien (z.B. Schufa), Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, und und und.
Ist ziemlich umfangreich.

Das bedeutet natürlich nicht, dass sie auch tatsächlich ALLES IMMER anschauen (vermutlich auch abhängig von Rolle und Level), aber sie können es zumindest.
Und ich weiß dass sie auch bei meinem damaligen Arbeitgeber angerufen haben und durch meinen Chef diverse Angaben haben bestätigen lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Same bei Microsoft. Du kannst aber widersprechen, dass dein aktueller Arbeitgeber direkt kontaktiert wird. Keine Ahnung wie sie es dann validieren, aber bei mir musste ich dem Hireright Prozess zustimmen bevor ich meinen Vertrag und damit auch noch nicht gekündigt hatte und habe somit von dieser Option Gebrauch gemacht.

Voice of Reason schrieb am 06.09.2022:

Ja, du musst im Vorfeld dem Dienstleister (hireright) die Zustimmung dazu geben.
Ist halt Bestandteil des Vertragsprozesses nach erfolgreichem Bewerbungsprozess.
Wenn du es nicht willst, willst du es halt nicht.
Dann gibts aber halt auch keinen Arbeitsvertrag bei Google.
Steht Dir frei.

WiWi Gast schrieb am 05.09.2022:

Wow, klingt ja spooky...
Muss man da vorher eine Einwilligungserklärung zum Einholen (lassen) derartiger Informationen unterschreiben, die dann Voraussetzung für eine Fortführung des Bewerbungsprozesses ist?

Spätestens bei Dingen wie Schufa wäre bei mir (trotz 98% Score) spätestens die Schmerzgrenze erreicht. Sofern ich nicht umfangreiche Budgetverantwortung o.ä. habe geht das meinen Arbeitgeber meiner Meinung nach mal gar nichts an.

Voice of Reason schrieb am 05.09.2022:

Bei uns wird auch ein externer Dienstleister beauftragt, der aktuelle und ehemaliger Arbeitgeber kontaktieren darf, (Hoch-)Schulen, Auskunfteien (z.B. Schufa), Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, und und und.
Ist ziemlich umfangreich.

Das bedeutet natürlich nicht, dass sie auch tatsächlich ALLES IMMER anschauen (vermutlich auch abhängig von Rolle und Level), aber sie können es zumindest.
Und ich weiß dass sie auch bei meinem damaligen Arbeitgeber angerufen haben und durch meinen Chef diverse Angaben haben bestätigen lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Wie ist es aber bei den deutschen KMU als Controller?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ich habe bisher im Berufsleben zweimal ein Führungszeugnis vorlegen müssen:

  • Deutsche Börse als externer Consultant
  • DAX40 OEM als aktueller Arbeitgeber

War bei zwei großen Unternehmensberatungen, eine davon Big4, und es war dort kein Thema, auch bei keinem der sonstigen ~15 Kunden. Aber die Börse hat darauf bestanden, sonst hätte man dort nicht hingedurft, und bei meinem jetzigen Arbeitgeber ist das ein Standard-Bestandteil des Personalprozesses zum Einstieg.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ich persönlich kenne kein einziges KMU, das das überprüft, da viele auch nicht vor Bewerbern strotzen. Gibt bestimmt welche, die kontrollieren, aber das ist gefühlt eher ein sehr geringer teil. Am Ende ist es halt auch irgendwo Sinn befreit den alten AG anzurufen, es sei denn es müssen nur objektive angaben bestätigt werden, wie z.B. wie viele Urlaubstage sind übrig. Bei allem subjektiven kann der alte AG, der oftmals über eine Kündigung nicht glücklich ist, sonst was erzählen. Dafür sollte eigentlich das Arbeitszeugnis genug sein, da kann der AN schließlich noch widersprechen bei falschen Angaben.

WiWi Gast schrieb am 07.09.2022:

Wie ist es aber bei den deutschen KMU als Controller?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

WiWi Gast schrieb am 07.09.2022:

Wie ist es aber bei den deutschen KMU als Controller?

Wenn die beim Bewerbungsprozess keine Auskunft wollen, dann sollte es sich erledigt haben. Diese Auskunft müsstest du selbst bei der entsprechenden Behörde beantragen. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

Erfahrung: Mitglied im Schützenverein

Zur Info:
An private Dienstleister rückt keine Behörde derartige Infos raus. Auch über eine Zustimmung deinerseits sollte da nichts gehen.

Ich würde da auch eher die Füße still halten.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Aber bei den deutschen KMU aus Industrie wäre so eine Auskunft eher nicht üblich oder? Insbesondere für Junior Controller ohne Verantwortung. Habe gelesen es würde wenn überhaupt für sicherheitsrelevante Gebiete/ÖD/Banken etc. relevant sein

WiWi Gast schrieb am 27.09.2022:

Wie ist es aber bei den deutschen KMU als Controller?

Wenn die beim Bewerbungsprozess keine Auskunft wollen, dann sollte es sich erledigt haben. Diese Auskunft müsstest du selbst bei der entsprechenden Behörde beantragen. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

Erfahrung: Mitglied im Schützenverein

Zur Info:
An private Dienstleister rückt keine Behörde derartige Infos raus. Auch über eine Zustimmung deinerseits sollte da nichts gehen.

Ich würde da auch eher die Füße still halten.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

WiWi Gast schrieb am 27.09.2022:

Aber bei den deutschen KMU aus Industrie wäre so eine Auskunft eher nicht üblich oder? Insbesondere für Junior Controller ohne Verantwortung. Habe gelesen es würde wenn überhaupt für sicherheitsrelevante Gebiete/ÖD/Banken etc. relevant sein

Mir ist es bisher noch überhaupt nicht untergekommen, war bisher bei KMU, großer Dienstleister und DAX40 Konzern.

Am Ende kommt es aber auch auf die Stelle an. Wenn es etwas wichtiges mit Missbrauchspotenzial ist, dann vielleicht. Aber in der Masse macht sich da keiner den Aufwand.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

FZ hat auch keiner nachgefragt oder?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2022:

WiWi Gast schrieb am 27.09.2022:

Aber bei den deutschen KMU aus Industrie wäre so eine Auskunft eher nicht üblich oder? Insbesondere für Junior Controller ohne Verantwortung. Habe gelesen es würde wenn überhaupt für sicherheitsrelevante Gebiete/ÖD/Banken etc. relevant sein

Mir ist es bisher noch überhaupt nicht untergekommen, war bisher bei KMU, großer Dienstleister und DAX40 Konzern.

Am Ende kommt es aber auch auf die Stelle an. Wenn es etwas wichtiges mit Missbrauchspotenzial ist, dann vielleicht. Aber in der Masse macht sich da keiner den Aufwand.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

In der Regel wird doch für solche Infos ein einfaches Führungszeugnis verlangt.

So wie man das im Fall des TE macht kann man sich zwar das Geld dafür sparen, aber es lässt dann doch zu viel Interpretationsspielraum zu und damit Unsicherheiten was für Vorstrafen für die Stelle nun relevant sind oder nicht. Hier in dem Thread gehen die Meinungen entsprechend auseinander.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Brauch eure Hilfe. Wurde mal bei einem Ladendiebstahl erwischt (<20€) letztes Jahr. Sehr dumm ich weiß. Es wurde die Polizei alarmiert und ich habe eine Geldstrafe bekommen. Es gilt als Ordnungswidrigkeit und steht nicht im Führungszeugnis. Soll ich es beim Background Check angeben oder nicht?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

Ja

Und wenn Du so dumm bist drauf zu hören, hast Du es verdient. ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstrafen angeben

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Brauch eure Hilfe. Wurde mal bei einem Ladendiebstahl erwischt (<20€) letztes Jahr. Sehr dumm ich weiß. Es wurde die Polizei alarmiert und ich habe eine Geldstrafe bekommen. Es gilt als Ordnungswidrigkeit und steht nicht im Führungszeugnis. Soll ich es beim Background Check angeben oder nicht?

Deine Angaben sind widersprüchlich, Ladendiebstahl ist kein Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat, wenn etwas nicht im Führungszeugnis steht, steht es für gewisse Zeit im BZR. Wer da Einsicht hat steht in BZRG 41.

antworten

Artikel zu Führungszeugnis

Das Bewerbungsfoto - Bitte lächeln!

Ein Fotograf mit dunkler Jacke hält sich eine Canonkamera vor das Gesicht.

Das Bewerbungsfoto ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Bewerbung. Es prägt das erste »Bild« des Bewerbers. Doch wie zaubert man im richtigen Moment ein Lächeln herbei? Ein paar einfache Tipps helfen auf dem Weg zur freundlichen Ausstrahlung auf dem Bewerbungsfoto.

Lügen im Lebenslauf sind No-Go für Personaler

Die Weltreise mit Trip zum Grand Canyon in Amerika als Lüge im Lebenslauf ist gefährlich.

Eine längere Arbeitslosigkeit mit einer Weltreise kaschieren, Fachkenntnisse aufbauschen oder beim bisherigen Gehalt übertreiben, das mögen Personalentscheider gar nicht: Knapp drei Viertel aller Manager in Deutschland haben schon einmal einen Bewerber aussortiert, nachdem falsche Angaben im Lebenslauf aufgeflogen sind. Das ist im europäischen Vergleich ein Spitzenwert, wie eine aktuelle Studie unter 500 Managern im Auftrag des Personaldienstleisters Robert Half zeigt.

Das gelungene Bewerbungsfoto - Für Frauen eine Frage des Stylings

Éine junge Frau im weißen Pullover schaut in die Kamera.

Haben maskuline Frauen mit ihrem äußeren Erscheinungsbild auf dem Bewerbungsfoto mehr Erfolg? Neue Studien zeigen, dass Personalleiter für Führungspositionen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugen, die auf dem Bewerbungsfoto mit Kleidung und Styling maskulin wirken.

AGG Diskriminierungsverbot: Konfession im Lebenslauf

Ein Paar sitzt am Strand und sie hat im Nacken ein Kreuz tätowiert und trägt ein braunes Top und eine Sonnenbrille.

Dürfen Bewerberinnen und Bewerber bei der Einstellung durch ihre Konfession berücksichtigt bzw. diskriminiert werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vereinbarkeit der Konfessionsberücksichtigung bei einer Einstellung vorgelegt.

Der Lebenslauf für Wirtschaftswissenschaftler

Der Schriftzug Lebenslauf in schwarz auf weißen Papier, leicht verschwommen, mit einem Aktenschrank im Hintergrund.

Nach dem Studium kommt die Bewerbungsphase und schließlich der Job – im besten Fall der Traumjob. Heißbegehrte Stellen in renommierten Wirtschaftsunternehmen sind allerdings schwierig zu ergattern. Oftmals scheitern Bewerber schon am Lebenslauf. Daher gilt es, diesen zu optimieren. Die Anforderungen der Personaler beim Lebenslauf verändern sich kohärent zu den Problemstellungen der Wirtschaft. Ergo lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, worauf es aktuell ankommt. Form, Stil und Inhalt gewinnen oder verlieren fortwährend an Bedeutung.

Anschreiben ade: Der Trend zum schlankten Bewerbungsprozess

Bewerbungsanschreiben: Das Gebäude des Berliner Hauptbahnhofs.

Die Deutsche Bahn verzichtet bei Bewerbungen von Azubis zukünftig darauf, ein Bewerbungsschreiben anzufordern. Damit folgt der Staatskonzern dem Beispiel anderer Firmen, wie dem DAX-Konzern Henkel. Der Lebenslauf kann schnell erfasst werden und verrät oft schon, ob ein Kandidat fachlich passt oder nicht.

Attraktives Facebook-Profilbild erhöht die Jobchancen

Facebook Headquater Menlo Park

Das Profilbild auf Facebook beeinflusst die Chancen auf ein Vorstellungsgespräch in gleichem Maße wie das Bild im Lebenslauf. Die Profilbilder vermitteln einen Eindruck von Aussehen und Charakter der Bewerber, wie eine Studie der Universität Gent zeigt. Facebook wird dabei am ehesten bei Stellen mit höheren Qualifikationsanforderungen herangezogen. Keine Rolle spiele dagegen, ob die zu Stellen regelmäßigen Kundenkontakt beinhalten.

Anonyme Bewerbungen ohne Foto

Eine Person mit dunklem Pullover greift sich bei gesenktem Kopf ins Haar.

Baden-Württemberg hat bei elf Arbeitgebern anonyme Bewerbungen getestet. Sowohl Personalverantwortliche als auch Bewerber sehen anonymisierte Bewerbungsverfahren als Weg zu mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Zu diesem Ergebnis kommt das Modellprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ des Ministeriums für Integration, bei dem knapp 1.000 Bewerbungen anonymisiert eingesehen wurden.

Frustration wenn die Bewerbung ins Leere läuft

Das kleine blaue Straßenschild: Hölle.

Sind die Bewerbungsunterlagen abgesendet, heißt es oft, große Geduld zu bewahren, bis der potenzielle Arbeitgeber sich zur Bewerbung äußert. Eine Umfrage von Monster zeigt, dass die Mehrheit der Bewerber frustriert ist, wenn keine Reaktion auf ihre Bewerbung kommt.

Erwartungen an den Lebenslauf im internationalen Vergleich

Der Schriftzug Lebenslauf in schwarz auf weißen Papier, leicht verschwommen, mit einem Aktenschrank im Hintergrund.

Auch wenn die Ansprüche an den Lebenslauf von Land zu Land unterschiedlich sein mögen – in einem Punkt sind sich Personalverantwortliche weltweit einig: Bei einem schlechten Lebenslauf ist die Absage vorprogrammiert. Jeder zweite Recruiter sortiert in Deutschland beispielsweise einen Lebenslauf mit Rechtschreibfehlern sofort aus.

Bewerbungsfehler - Rechtschreibung mangelhaft

Auf einem kleinen, blauen Schild steht der weiße Buchstabe: B.

Die mit Abstand häufigsten Bewerbungsfehler sind heute Tipp- und Grammatikfehler. Weitere gängige Makel sind ein nicht personalisiertes Anschreiben oder ein falscher Firmenname im Anschreiben. Das sind Ergebnisse einer aktuellen StepStone Studie zum Rekrutierungsprozess.

Lebenslauf für die Ausbildung: So erstellt man eine rundum gelungene Vita

Das Bild zeigt einen Lebenslauf von einer Bewerbung für eine Ausbildung.

Viele Schulabgänger und Abiturienten entscheiden sich statt dem Studium für eine Ausbildung. Dann müssen sie zum ersten Mal eine vollständige Bewerbung schreiben. Viele wissen jedoch nicht, wie diese im Optimalfall aussehen sollte und welche Inhalte nicht fehlen dürfen. Das Bewerbungsanschreiben stellt in der Regel keine große Hürde dar. Beim Lebenslauf ist das schon anders, denn die Vita gilt als das mit Abstand wichtigste Dokument einer gelungenen Bewerbung. Aber was gehört eigentlich in einen Lebenslauf für die Ausbildung? Wie sollte er inhaltlich aufgebaut sein? Und wie lassen sich praktische Erfahrungen und weitere Qualifikationen am besten darstellen?

Bewerbungen besser anonym bearbeiten

Zwei Knoblauchzehen.

Mit der Anonymisierung von Bewerbungsverfahren kann unbewusster oder bewusster Diskriminierung erfolgreich entgegengewirkt werden. Zu diesem Ergebnis gelangt ein Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Erfolgreich bewerben nach dem Studium mit dem perfekten Lebenslauf

Examen: Erfolgreich bewerben mit dem perfekten Lebenslauf

Bewerbungen ermöglichen Arbeitssuchende, dem potenziellen Arbeitgeber die eigenen Qualifikationen und Kompetenzen näherzubringen. Der Lebenslauf ist dabei das A und O der Bewerbung. Er wird als Erstes betrachtet und entscheidet darüber, ob die weiteren Unterlagen überhaupt gesichtet werden. Doch auch wenn von diesem Dokument die gesamte berufliche Zukunft abhängt, wird die Erstellung eines Lebenslaufes in Schule und Studium kaum behandelt. Einige Tipps helfen dabei, sich nach dem Studium mithilfe des Lebenslaufes den Traumjob zu angeln.

Schwache Lebensläufe in Bewerbungen vieler Führungskräften

Eine Klingel mit leicht grünem Hintergrund und de, Wort Chefetage.

Deutsche Spitzenkräfte präsentieren sich in ihren Bewerbungsunterlagen unerwartet schlecht. Das bestätigen Personalprofis im Expertengespräch mit Experteer. Drei Viertel der Lebensläufe besitzen deutlichen Verbesserungsbedarf und etwa die Hälfte fällt schlichtweg durch.

Antworten auf Vorstrafen angeben

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 78 Beiträge

Diskussionen zu Führungszeugnis

Weitere Themen aus Bewerbungsunterlagen