Betriebsstätte, Niederlassung, Zweigniederlassung?
Hallo, ich stehe kurz vor der Klausur und habe beim Lernen festgestellt, dass ich gerade Schwierigkeiten mit einigen Begriffen habe.
Es geht um Folgendes: Was ist der Unterschied zwischen Betriebsstätte, Niederlassung und Zweigniederlassung?
Der Prof hat erzählt, dass Niederlassung der "Oberbegriff" ist, und eine unselbständige NL = Betriebsstätte und eine selbständige NL = Zweig-NL ist. Aber wenn ich § 12 S. 2 Nr. 2 AO richtig verstehe, ist Betriebsstätte = Zweig-NL?
Ich bin mir nicht sicher, wie ich diese Begriffe voneinander abgrenzen soll und wo das evtl im Gesetz geregelt ist?
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