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Frage an Experten der Rechnungslegung

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WiWi Gast

Frage an Experten der Rechnungslegung

Hallo Zusammen,

folgendes Fallbeispiel:

Unternehmen 1 hat im Jahr 2007 Aufwendungen für ein Werkzeug in Höhe von 100.000 € in die GuV als Aufwand gebucht.

Im Jahr 2008 hat Unternehmen 1 festgestellt, dass es das Werkzeug einer Schwestergessellschaft im Ausland in Rechnung stellen konnte. Diese Schwestergesellschaft könnte es dann als Vermögengsgegenstand aktivieren. Somit hätte der Gesamtkonzern im Jahr 2008 einen ausserordentlichen Ertrag von 100.000 €.

Darf man das so machen oder darf Unternehmen 1 im Jahr 2008 keine REchnung an Schwestgesellschaft für 2007 stellen?

Bilanziert wird nach IFRS.

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke!

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Hallo,

im Jahr 2007 hat Unternehmen 1 ein GuV-Ergebnis von - 100`. Im Jahr 2008 hat das Unternehmen 1 den Vermögenswert für 100`, Unternehmen 2 in Rechnung gestellt.
Somit Unternehmen 1 GuV-Ergebnis von + 100` aus dem Veräußerungserlös des Vermögenswertes. Unternehmen 2 hat ein GuV-Ergebnis von 0.

Auf Abschreibungen bin ich nicht eingegangen. Das Konzernergebnis ist auch abhängig von der Erfolgskonsolidierung (Umfang der eliminierungspflichtigen zwischengesellschaftlichen Ergebnisse) durch Verkauf innerhalb des Konzernkreises.

Fazit:
Unternehmen 1 an Unternehmen 2 eine Rechnung stellen (evtl. AfA beachten).
Zwerg beachten. Wenn Zwerg beachtet dann m.E. richtig.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Hätte im Gegenzug das andere Unternehmen nicht dann in 2008 einen Aufwand iHv 100k und es würde aus Konzernsicht nichts am Ergebnis ändern?

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Gehört wohl eher in die Rubrik "Fachthemen"

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

für 2007 geht wohl keine rechnung, aber das asset kann ja in 2008 an die schwester verkauft werden. dann fällt für die deutsche gesellschaft ein ertrag an.

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

wenn nicht a.o.E., sondern sbE

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Hat U1 dieses Werkzeug in 2007 gar nicht aktiviert?

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegun

Rechnung ja.

Aber im Konzernabschluss muss man konsolidieren... Dann wird das ganze hinfällig.

Gruß

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

machen kann man das schon, wird jedoch eh im Rahmen der Aufwands- und Ertragsrealisierung sowie der Zwischengewinneliminierung im KA rauskonsolidiert.

Frage: wieso wird beim Unternehmen 1 das Werkzeug gleich über die GuV gezogen? Aktivierung?

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Der Konzern hat überhaupt keinen Ertrag, Zwischengewinnelimierung auch nach IFRS im KA.

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

ist zumindest ein fall für die Notes, da Konzernabschluß des Vorjahres falsch. Fraglich nur ob i.s.d.Framework diese 100k€ wesentlich sind ?

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Hallo, im Konzernabschluss wird es natürlich konsolidiert, keine Frage. Aber im jeweiligen Einzelabschluss muss es doch dennoch korrekt ausgewiesen werden. Was ist denn in diesem Zusammenhang ein Zwerg ?!? Und nochmal, wehalb hat U1 in 2007 das Werkzeug nicht aktiviert?

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DAX Einkäufer

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Beim Kauf eines Werkzeugs gebe ich Geld aus und erhalte dafür einen Gegenwert. Das ist doch kein Verlust, den ich einfach so in der GuV abziehen kann. Erst, wenn ich das Werkzeug aufbrauche (dann entsprechend abschreiben). Außerdem wären die Kosten der mit diesem Werkzeug produzierten Produkte viel zu gering, wenn das Werkzeug bereits bei der Anschaffung voll abgeschrieben wird! "Aktivierung" ist hier wohl der korrekte Fachbegriff.

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegun

Hallo Zusammen,

hier nochmal der Threadstarter:

Das Unternehmen 1 hat im Jahr 2007 es einfach vergessen die Kosten für das Werkzeug zu aktivieren. (Ist einfach untergegangen)

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegun

Vergessen?

Dann wird wohl eine neue Bilanz für das alte Jahr fällig

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegun

Notes...

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Hier glaubt doch keiner, dass wirklich der Abschluss (Bilanz, GuV, Notes) wieder revidiert wird... Bisschen mehr an die Praxis denken...

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WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Das wäre auch Blödsinn... grundsätzlich ist es möglich, Fehler aus den Vorjahren in laufender Rechnung zu korrigieren. Würde man den Vorjahres-Abschluss ändern, müsste man den ja nochmal prüfen/testieren... damit macht man sich als Prüfer sicher tierisch beliebt ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Experten der Rechnungslegung

Genau - Notes-Verweis und gut is'

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