Studiengebühren nach Kündigung zurückzahlen...
Moin zusammen,
ich habe einen berufsbegleitenden Master gemacht und diesen abgeschlossen. Mein AG hat sich an den Kosten mit ca. 33% beteiligt. Im Gegenzug musste ich eine Vereinbarung unterschreiben, in der ich mich verpflichtete, nach Abschluss des Masters 24 Monate zu bleiben. Andernfalls müsste ich die getragenen Gebühren zurückzahlen. Der Betrag verringert sich jeden Monat, den ich bleibe, um 1/24.
Aufgrund fehlender Perspektive bzw. aufgrund der Tatsache, dass der AG nicht in der Lage war, ein konkretes Angebot zu machen, habe ich gekündigt und muss nun die Gebühren zurückzahlen.
- Hat jemand von euch eine ähnliche Situation gehabt?
- Macht es Sinn, falls man sich nicht einigt (bspw. lediglich 50% der Kosten zu erstatten), sich einer rechtlichen Beratung zu bedienen?
Ich sehe es echt nicht ein, die Kosten zu übernehmen. Natürlich hatte ich mich verpflichtet, aber sowohl Gehaltsentwicklung als auch Perspektive für die Zeit nach dem Master waren nicht marktgerecht...
Vielen Dank!
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