WiWi Gast schrieb am 12.08.2022:
„Und würde man den Betrag dann einfach als Steuerrückzahlung erhalten?“
EINER DER KLASSIKER UNTER DEN DENKFEHLERN
Jup, aber mehr weiß er jetzt auch nicht.
Also meines Wissens (noch nie intensiv damit beschäftigt, also Experten gerne vor):
Du kannst das von deiner Steuer abziehen, indem du das als Werbungskosten deklarierst. Bedeutet, es mindert den Betrag, auf den du Steuern zahlen musst.
OHNE Abzug
Bspw. 100.000€ Bemessungsgrundlage x Steuer (hier: 40%) => 40.000€ Steuer.
MIT Abzug:
100.000€ - 50.000€ Werbungskosten x Steuersatz (der dann eh gemäß EStG geringer ausfallen wird, hier jetzt weiterhin 40% als Bsp) => 20.000€ Steuer
Disclaimer: Wie gesagt - kein Experte und keine Garantie, dass das so stimmt.
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