Natürlich hast du etwas verschwiegen, wenn du vergisst etwas zu erwähnen ;)
Bitte vergiss auch den Unsinn mit der Klausel. Rein rechtlich bist du nebenvertraglich dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, ob du die Voraussetzungen erfüllst oder nicht. Machst du das nicht, dann wirst du nicht gekündigt, sondern der Vertrag wird aufgelöst und es ist so als hätte er nicht bestanden. Der Grund dafür ist sogenannte Unmöglichkeit, da du einen Teil der Vertragsleistungen nicht erbringen kannst.
Grundsätzlich wäre es aber auhc denkbar, dass du da schon jetzt Schadensersatzpflichtig. D.H. wenn der Vertrag aufgrund deiner Versäumnisse nicht erfüllt werden kann, müsstest du in der Theorie alle Kosten für den Bewerbungsprozess rund um einen Ersatzkandidaten tragen, aber ich kenne keinen praktischen Fall, bei dem das passiert ist.
Arbeitest du und fliegst später auf, kommt es darauf an. Hast du dir nichts zu schulden kommen lassen oder kann man dir nichts unterschieben, musst du zu 85% nichts zurückzahlen. Die Gerichte sind hier meistens pro Arbeitnehmer. Hast du Böcke drin, also irgendwas, wo man dir Schlechtleistung aufgrund von Inkompetenz und Uneignung nachweisen kann, steht es 50:50, dass du das Gehalt zurückzahlen musst.
Strafrechtlich kann das Unternehmen dich auch noch wegen Betrug anzeigen. Allerdings kenne ich keinen Fall wie deinen, bei dem das schon mal vorgekommen ist. Die Anzeigen waren alles Urkundenfälscher, die gefälschte Zeugnisse präsentiert haben.
WiWi Gast schrieb am 30.03.2019:
2) Natürlich hat man mit dem verschwiegenen Durchfallen einer dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber generiert. Es gibt keine Fristen dafür, weil man die Kenntnis des Arbeitgebers niemals nachweisen kann. Ganz einfach. Der Arbeitnehmer ist immer der Verlierer.
3) Das Einzige, was strittig ist, ist, ob man Gehalt zurückleisten muss. Hier sind die gerichtlichen Urteile unterschiedlich und es hängt primär davon ab, ob man dem AN Inkompetenz und Fehler zuschieben kann.
Ich habe ja nichts verschwiegen. Ich kann jetzt, nach dem Einstieg, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Bachelorarbeit mehr schreiben.
Klar, dass ich dann gekündigt werde, die Frage ist bloß, ob weitere Kosten auf mich zukommen. Das wäre ja der Fall, wenn ich eine Falschaussage gemacht hätte.
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