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Einsteigen mit Gewinnbeteiligung anstelle von Gehalt

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Wibo

Einsteigen mit Gewinnbeteiligung anstelle von Gehalt

Stellt euch vor, es gibt eine Firma "A", die eine UG ist, und kürzlich in eine Holding überführt wurde, mit siebenjähriger Sperrfrist. Gründer ist Alice, ihre gehört die Holding.
Es gibt eine Firma "B", ein Einzelunternehmen, gegründet von Bob. Beide Firmen werden praktisch von ihrem jeweils einzigen Gründer geleitet. Sie wollen fusionieren und ihre Produkte verschmelzen. Bob möchte dabei in Firma A+B nicht als Angestellter tätig sein, sondern weiterhin unternehmerisch tätig sein, also das Risiko mittragen und einen Teil der Gewinne erhalten. Bob bringt dabei seine Erfahrung, seine Arbeitskraft und sein Unternehmen B mit an den Tisch.
Die Firma A+B ist profitabel und hat jährliche Gewinne. Wie könnte man das regeln?

Die Idee von Alice und Bob wäre, dass Bob z.B. ca 15% Gewinnbeteiligung erhält. Allerdings könnte sich Alice auch in Zukunft selbst bei der UG als CEO o.ä. anstellen und ein großes Gehalt zahlen, den Rest der jährlichen Gewinne ins Unternehmen reinvestieren, und feststellen, dass der jährliche Gewinn minimal ist, sodass Bob leer ausginge. Wie kann eine solche Konstellation besser geregelt sein? Gibt es dafür typische Modelle oder Ansätze? Ist die erwähnte Sperrfrist dabei problematisch?

Mir ist natürlich klar, dass für eine solche Situation auf jeden Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden muss. Ich möchte mich nur im Vorfeld selbst informieren und das Thema recherchieren, um eine bessere Vorstellung davon zu haben und die richtigen Fragen stellen zu können. Daher würde ich mich über Tipps und Schlagworte oder weiterführende Links freuen. Besten Dank!

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WiWi Gast

Einsteigen mit Gewinnbeteiligung anstelle von Gehalt

Es kann eine Personengesellschaft gegründet werden, die KG bietet sich an. Die Geschäftsführer können sich ein festes Gehalt auszahlen. Die Gesellschafter erhalten anschließend den Jahresgewinn aufgeteilt nach Stimmanteilen auf ihr Gesellschafter Konto ausgezahlt.

Sofern die Geschäftsführer Gehälter als betriebsausgaben behandelt worden sind, sind diese bei dem jeweils zutreffenden Gesellschafter als sonderbetriebseinnahmen zu erklären.

Fraglich erscheint dann die Einlagen bei der KG. Wer wieviele Stimm Anteile bekommt. Rein theoretisch kann die Holding UG hier als Komplementär fungieren und die KG einzelne Betriebsmittel via Vermietung zur Verfügung stellen. Müsste ein angemessener Preis sein. Auch das wären Einnahmen im Sonderkreis.

Lässt sich also alles lösen. Brauchst dafür aber mehr Details und einen Berater der dir das alles aufbröselt.

Ich mein, je nach dem, kannst du hierfür zu einen Steuerberater gehen. Der nimmt für die Beratung vielleicht 150€/Std. Zahlst für die konzeptionierung des ganzen 1.000€. Sollte es aber euch wert sein.

Je nach dem gibt es noch diese BAFA Förderung, müsst einen steuerberater finden der das macht. Dann könnt ihr die gesamte Gründung und alles drum herum mit dem durch gehen. Sind soweit ich weiß meist jedoch kleine Unternehmensberater. Die machen dann eher Finanzierungsberatung (Geschäftsplan erstellen usw.).

Wäre auch sehr wichtig.
So wie ich das sehe seit ihr sehr, sehr am Anfang.
Eine UG ist zwar nett, aber wenn ich ein ernsthaftes Business vor habe, dann sind 12.500€ halt auch nichts.

Viel Erfolg bei allem.

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