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Streckengeschäft Unternehmensform

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Alex348

Streckengeschäft Unternehmensform

Guten Tag Ihr Lieben.

Nach Jahren des sporadischen Mitlesens habe ich mich nun entschlossen mich auch mal zu registrieren.

Aktuell bin ich etwas verunsichert, da ich nach Jahren der Krankheit nun endlich den Mut gefasst habe ein Projekt zu verwirklichen und mich etwas erschlagen von der Informationsflut fühle.

Ich würde gerne die handgefertigten Teppiche eines Bekannten welcher inzwischen wieder in den VAE lebt über einen Shop an europäische Kunden verkaufen.

Die gesamte Abwicklung übernimmt der Herr, bzw. sein Team.

Meine Aufgabe wäre somit (nach Erstellen des Shops) vorrangig das Marketing & die Kundenbetreuung.

Gewissermaßen fungiere ich als Erfüllungsgehilfe, andererseits bin ich in der gesamten Geschichte vollkommen autonom und die Kunden, welche über meinen Shop bestellen, zahlen direkt an mich und ich kaufe im Anschluss leicht vergünstigt beim Shop des Herrn in den VAE (DSGVO Vorgaben bekannt).

Da hier mit Sicherheit einige Experten vertreten sind, bitte ich um ein paar Minuten eurer Zeit.

Vielleicht könnt ihr mir sagen, was hier das Sinnvollste vorgehen ist.

Sollte ich hierfür ein Einzelunternehmen gründen?

Der Herr wäre auch damit einverstanden, dass seine Firmendaten auf der Seite genutzt werden. Aber nur, weil wir beide absolut nicht wissen, wie wirtschaftlich besser ist.
Wäre ich dann Freelancer?

Ich habe einen Termin bei einem Berater für Existenzgründung, allerdings erst Anfang Febr. :-(

So oder so, eure Meinung würde mich interessieren.

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WiWi Gast

Streckengeschäft Unternehmensform

Hängt davon ab wie du das haftungsrisikoneinschätzt.

Grds: Freelancer =Freiberufler (einfach googeln)
Händler / Wiederverkäufer/ Kommissionshändler = Gewerbebetrieb

Dieser Unterschied macht dich entweder zu Gewerbesteuerpflichtigen Subjekt oder nicht.

Als Einzelunternehmen hast du den Vorteil das du deinen Gewinn Monatl. Frei entnehmen kannst, zudem den gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€.
Solltest das und viele andere Vorzüge haben wollen aber gleichzeitig haftungsbeschränkt sein wollen empfiehlt sich eine Unternehmensform wie die GmbH/UG&CoKG

Dazu solltest du jedoch die Fragen wegen der Einfuhr genauer überprüfen. Du kannst nicht einfach so waren nach Deutschland einführen. Andernfalls ruft dich jemand vom Zoll an und sagt dir das paar Teppiche sind die nicht weiter können.

Viel Erfolg !

antworten
WiWi Gast

Streckengeschäft Unternehmensform

Nigeria-Scam liest sich ähnlich. Bist Du sicher, daß das alles koscher ist?

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WiWi Gast

Streckengeschäft Unternehmensform

Du importierst aus einem drittland, d.h fu hast die pflichten bzw haftung wie des herstellers. Bei teppich vllt nicht so relevant.
Dennoch auch zoll, einfuhrzmsatzsteuer fällig.

antworten
WiWi Gast

Streckengeschäft Unternehmensform

Aufgaben:

  1. Soll Herr A den Auftrag übernehmen? Führen Sie Gründe an, weshalb die Übernahme des Geschäfts für diesen vorteilhaft sein könnte. Fällt die Übernahme des Geschäfts bereits unter den Begriff des sog. "Kommissionsgeschäfts"?

  2. Welche verschiedenen Rechtsformen gibt es? Für welche Rechtsform sollte sich Herr A unter Berücksichtigung der Charakteristika nach dem MoPeG entscheiden?

  3. Welche steuerlichen Hürden gibt es? Sind die von Herrn A nach Deutschland eingeführten Teppiche steuerbar? Begründen Sie!

Viel Erfolg - Bearbeitungszeit ca. 45 min.

antworten
Alex348

Streckengeschäft Unternehmensform

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Hängt davon ab wie du das haftungsrisikoneinschätzt.
Händler / Wiederverkäufer/ Kommissionshändler = Gewerbebetrieb
Dieser Unterschied macht dich entweder zu Gewerbesteuerpflichtigen Subjekt oder nicht.
Als Einzelunternehmen hast du den Vorteil das du deinen Gewinn Monatl. Frei entnehmen kannst, zudem den gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€.
Viel Erfolg !

Zunächst einmal einen außerordentlichen Dank für deine genommene Zeit und die wertvollen Informationen und das teilen deines Wissens.

Mein Gedanke war Freelancer da Werbung, Vermittlung, Marketing, Kundensupport.
Auch wusste ich (ehrlicherweise) nicht, dass Kommissionsgeschäfts zwangsläufig Gewerbe voraussetzt.

Auf der Onlinepräsenz könnte ich auch seine Firmendaten nutzen. Ich weiß nur nicht, welche Auswirkungen das haben würde und der Herr ist bereits sehr alt. Ich will nicht, dass ihm die ganze Nummer irgendwie Stress macht und er Dinge tun muss, die er nicht versteht.
Er macht die Handarbeit, und verschickt. Dabei soll es bleiben.

Das Haftungsrisiko ist für mich sehr gering,.. wenn ich keinen wesentlichen Faktor vergessen habe. Es geht hier nicht um einen Massenverkauf, sondern eher um Neukundengewinnung im europäischen Raum, im kleinen Stil.
Die Kunden kaufen bei mir, auf den üblichen Wegen, ich kaufe dann im Anschluss die Artikel via PayPal einzeln rabattiert ein und lasse an die Kunden versenden.
Außerdem im weitesten Sinne familiäres Geschäft.. Ein bisschen Vertrauen ist somit vorhanden. ^^ Siehe dazu auch unten.

Viele Teppiche können hier sowieso nicht produziert werden, da Handarbeit.

Dementsprechend klingt das Einzelunternehmen (mit erstem Status Kleingewerbe) vorerst sinnvoll. GmbH mit Einzelunternehmen als Sacheinlage kann ja noch kommen..

Danke auch für den letzten Tipp! Das ist allerdings bereits alles geklärt. Es gibt ja schon weltweit Kunden (auch in DE), ein paar mehr könnten es aber dennoch sein und ich würde die Handarbeiten welche im arabischen Raum bereits viele Jahre großen Anklang finden, gerne dem D/A/CH-Raum näherbringen.

Danke. In Deutschland sehe ich das leider viel zu selten. Auch dir viel Erfolg bei allen deinen Unternehmungen.

WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:

Nigeria-Scam liest sich ähnlich. Bist Du sicher, daß das alles koscher ist?

Ich weiß, man sollte niemandem trauen und schon gar nicht der Familie (zumindest nicht der eigenen), aber hier will ich's zumindest mal versuchen. Also ja, wenn ich es nicht verbocke, ist das alles koscher, da im weiteren Sinne Familie. Großonkel meiner Frau klang im Eingangsbeitrag nur irgendwie .. weird. ^^

Blaues Blut hat er leider auch nicht. Sonst würden wir keine Teppiche verkaufen.. :-/
Dennoch, Danke für die Sorge. Hier sollte die Skepsis jedoch eher auf der anderen Seite liegen und trotzdem habe ich erheblichen Vertrauensvorschuss erhalten und möchte nicht enttäuschen. Letztes Mal habe ich ihn leider etwas im Stich gelassen..

WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:

Du importierst aus einem drittland, d.h fu hast die pflichten bzw haftung wie des herstellers. Bei teppich vllt nicht so relevant.
Dennoch auch zoll, einfuhrzmsatzsteuer fällig.

OK, verstehe. Also bisher war es so, dass die Kunden dann einen gewissen Zollbetrag (7%)nachzahlen mussten. Da ich ja im Prinzip nur Verkaufe und dann an die Kunden verschicken lasse, mit Hinweis dass die Daten an einen Dritten zur Verarbeitung weitergereicht werden, würde das nichts ändern, oder? Empfänger zahlt Einfuhr?!? Bitte korrigier' mich, wenn ich falsch liege.

Danke aber auf jeden Fall für den Hinweis schonmal.

WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:

Aufgaben:
....

Jaaa, keine Ahnung was ich dazu schreiben soll.
Super seltsam Zeit aufzubringen um sowas als Antwort auf eine Frage in einem Internetforum zu schreiben.

antworten
Ceterum censeo

Streckengeschäft Unternehmensform

Lieber Alex,
bei der Vielzahl der Fragestellungen rate ich dir professionelle Hilfestellung an. Bei den meisten Steuerberatern gibt es eine "Gründungsberatung" bereits für einen schmalen Taler. Ich meine, dieses Geld wäre hier gut eingesetzt.
Liebe Grüße

antworten
Alex348

Streckengeschäft Unternehmensform

Wie im Eingangstext erwähnt, ein entsprechender Termin steht bereits an.
Aber du hast natürlich absolut recht. Alleine oder ausschließlich mit Hilfe eines Internetforums komm' ich nicht voran. Hier muss wirklich eine Prüfung des gesamten Sachverhaltes in allen Punkten erfolgen.

Aufgrund meiner Ungeduld habe ich bereits zwei weitere Leute kontaktiert, welche sich zwar etwas widersprochen, jedoch im Grunde unglaublich gute Ansatzpunkte für das Erstgespräch geboten haben. Diese und in diesem Forum erwähnte, werde ich dem Berater dann mal vortragen.

Liebe Grüße zurück

antworten
WiWi Gast

Streckengeschäft Unternehmensform

Absolutes 08/15-Geschäft. Ob du jetzt Teppiche oder Plüschtiere importierst, ist im Grunde egal.

Wenn du "Dropshipping" betreiben willst, dann vergiss das. Das funktioniert in Deutschland nicht. Wenn ein Unternehmenssitz, dann UAE. Ansonsten haben Verbraucher hier in D ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (mal §§ 355, 312g BGB lesen) und wenn die Teppiche nicht gefallen, kommen Sie zurück (die Retourenquote ist im Online-Einzelhandel regelmäßig bei 30-50% je nach Branche.

Mein Gedanke war Freelancer da Werbung, Vermittlung, Marketing, Kundensupport.

Diese Tätigkeiten sind dem Grundsatz nach gewerblich. Ob du dich als Freelancer selbst bezeichnest, ist es wurscht.

Das Haftungsrisiko ist für mich sehr gering

Sie oben. Mit wem wird der Vertrag geschlossen? Mit dir? Dann bist du der Händler. Wer oder was im Hintergrund dann was machst, ist aus Sicht des Verbraucherschutzes vollkommen egal. Und aus Sicht des Finanzamtes ebenfalls.

Du musst schauen, dass das alles rechtlich korrekt ist. Geh zu einem Steuerberater oder Anwalt und nicht zu irgend einem Gründungsberater, der maximal Anträge bei der KfW stellen kann. Sonst hast du, vor allem beim Teppichhandel, schnell den Zoll (Geldwäsche ect.) am Hals.

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