Mohikaner schrieb am 05.10.2023:
Hallo, wir haben das gleiche Problem bzgl. Zve zu hoch.
Ich finde die Idee mit den Vorauszahlungen interessant für die Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert). Laut meiner Steuererklärung (Bescheid) letztes Jahr haben wir gemeinsam 24k an vorsorgeleistungen gehabt. Verstehe ich es richtig das wir die Summe auf ca. 58k ausreizen können?
Außerdem verstehe ich nicht wie man auf die 24k kommt. Der Arbeitgeberanteil wird doch eigentlich nicht mit dazu gerechnet?
Danke schon mal für eure Antworten
Ich bin Steuerberater (betreue aber beruflich keine Privatpersonen, bin bei Big4) und habe mich zwei Sonntage mit dem Thema Sonderausgaben und Senkung des zvE beschäftigt. Fazit: man muss hier sehr genau rechnen und alle Fallstricke des § 10 EStG prüfen. Daher kann ich jedem Nicht-StB nur raten einen StB aufzusuchen und den konkreten Fall durchzuprüfen, die Sache ist mE recht komplex. Nur als Hinweis: GKV-Beiträge kann man mWn nicht im Voraus bezahlen, in den 24k sind auch Beiträge zur Rentenkasse dabei. Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, klingt so als ob bei dir professionelle Beratung (StB) hilfreich bzw. zwingend nötig ist.
Mein persönliches Fazit: bei uns funktioniert es und wir werden 1.800 EUR Elterngeld statt 0 EUR bekommen, macht bei uns im Elternzeitzeitraum 68% statt 48% Nettoeinkommen im Bezug auf unser jetziges Haushaltsnettoeinkommen aus.
Bei mir ist die Lösung die Vorauszahlung der PKV Beiträge meiner Frau für die nächsten 3 Jahre (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a) iVm. S. 5 EStG). Hierbei noch zu beachten: nicht die volle Zahlung, sondern nur Basisvorsorge ist abziehbar (sollte allg. bekannt sein). Der AG-Zuschuss für das lfd. Jahr 2023 muss voll vom abziehbaren Basisvorsorgebetrag für VZ 2023 abgezogen werden (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG).
Ein Effekt der sich mE in den drei Folgejahren ergibt (und mir so vorab nicht bewusst war), ist dass der dann weiterhin mtl. ausgezahlte AG-Zuschuss von meinen GKV + PV-Beitragen abgezogen werden muss (§ 10 Abs. 4b S. 1, 2 EStG), weil ansonsten doppelter Effekt durch Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG und Abzug als SA gegeben wäre. Dadurch sind zwar meine GKV + PV-Beiträge nur iHv. ca. 1 TEUR (statt 5,5 TEUR) abziehbar, aber es gilt weiterhin die allgemeine Grenze für abziehbare Sonderausgaben für Nr. 3 und 3a nach § 10 Abs. 4 iHv. 3,8 TEUR bei Ehegatten, d.h. im Ergebnis können wir zweimal Arbeitslosenversicherung, BU- und Unfallversicherung iHv. 2,8 TEUR steuerlich gelten machen (was vorher nicht ging). Über die drei Jahr immerhin Cash-Tax Effekt iHv. 3,5 TEUR. Trotzdem kriegt man dann für 2023 eine recht große Steuererstattung und muss wsh. in den Folgejahren nachzahlen, das sollte man bedenken und das Cash zur Seite legen (hab die LSt-Folgen aber ehrlich gesagt nicht bis ins letzte durchdacht...).
Habe das ganze mal in Elster durchgespielt und sollte so klappen. Falls jemanden einen Fehler in meiner Denke entdeckt oder ich etwas übersehen habe, bin ich froh über jeden Hinweis!
Weiterer Vorteil ist, dass man noch Skonto von der PKV bekommt. Nachteil: man muss natürlich erstmal das Cash zusammenhaben, um die PKV Beiträge bis zum 15.12.23 im Voraus zu zahlen, bei uns immerhin >20 TEUR.
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