WiWi Gast schrieb am 03.07.2018:
Bin in der gleichen Situation.
Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass ich bis zum Ende des Semesters, in dem ich meine letzte letzte Prüfung abgelegt habe, in der studentischen Versicherung bleiben kann.
Ich würde diesen Thread gerne wiederbeleben. Wahrscheinlich werde ich nach dem Semesterende erstmal Bürgergeld beantragen, obwohl ich gerade in der Bewerbungsphase bin und auch regelmäßig Vorstellungsgespräche führe. Die Frage habe ich auch der Bürgergeldstelle gestellt, die wollen mir aber erst/nur antworten , wenn ich die Leistung beantrage...
Habe ich nach Beendigung des Studiums überhaupt Anspruch auf Bürgergeld? Die Antwort auf diese Frage, würde mir meine weitere Suche sehr erleichtern. Wenn nicht würde ich mit meinem bisherigen Versicherer reden.
Ich war über meine Eltern immer privat versichert.
Soll ich die Zeit direkt in die Suche nach einer geeigneten GKV investieren, da mein Einstiegsgehalt (Ich bin der totale Durchschnitt) eh nicht reichen wird für eine PKV?
Wie habt ihr die Phase zwischen Studienende und Berufstart geregelt?
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