WiWi Gast schrieb am 18.05.2018:
> ...
>
> Unser Ehevertrag sieht folgendermaßen aus:
> Im Scheidungsfall habe ich für mögliche Kinder Besuchsrecht, halte mich an die Düsseldorfer Tabelle un ...
mal als Hinweis für die "ich sichere mich gegen das Scheidungsrisiko ab" Fraktion. Für diese Leute gibt es Versicherungen, die einen bei einer Scheidung durch den Partner versichern.
Es reicht schon, dass du Gesellschafter in der Firma deiner Familie bist/wirst. Gewinnt diese Beteiligung im Laufe deiner Ehe an Wert, darfst du bei Zugewinn schon zahlen.
Meist bedeutet das Anteile ...