Personalakte: Arbeitnehmer darf Personalakte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.