Betriebliche Altersversorgung: Keine Aufklärungspflicht über Anspruch auf Entgeltumwandlung für Arbeitgeber

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, um in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Auf diesen Anspruch muss der Arbeitgeber jedoch nicht hinweisen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.