Betriebliche Altersversorgung: Keine Aufklärungspflicht über Anspruch auf Entgeltumwandlung für Arbeitgeber
![Die Worte BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE auf einer Kreidetafel geschrieben.](/images/versions4/betrieblichealtersvorsorge-neu_thumb.jpg)
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, um in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Auf diesen Anspruch muss der Arbeitgeber jedoch nicht hinweisen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.