Immer dieses Halbwissen. Echt ey.
Also: No chance.. DU KANNST 100% AN KEINER UNI BUNDESWEIT MEHR BWL STUDIEREN. Bildung ist zwar Ländersache, aber es gibt dazu je noch das (bundesdeutsche) Uni- FH- und BA-Gesetz. Selbiges verhindert das.
Die einzelnen Landesgestezt gehen darauf normalerweise auch nochmal ein, Bsp.: Landeshochschulgesetz BW von 2005 nennt die bundesweiten Bedingungen auch nochmals:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
Ich finde gerade nur den §88 Abs.2 der das für die BA regelt, aber der Passus für FHs sowie Universitäten ist paktisch Wortgleich (nur das eben in Abs.3 etc. nicht von Berufsakademie die Rede ist und dort noch auf das benötigte Ausbildungsverhältnis eingegangen wird):
"(2) Die Zulassung zu einem Studiengang muss versagt
werden, wenn die Zulassung zu einem Studiengang beantragt
wird, für den eine frühere Zulassung des Studienbewerbers
widerrufen wurde, weil der Bewerber eine Prüfung
in dem Studiengang, ohne sie wiederholen zu können,
nicht bestanden hat. Dies gilt auch für Studiengänge,
deren Inhalt und Prüfungsanforderungen zu mindestens
70 Prozent mit dem Studiengang übereinstimmen, für den
eine frühere Zulassung widerrufen wurde."
Klartext: Bist du Zwangsexmatrikuliert hast du deine Studienberechtigung für dieses Fach BUNDESWEIT für Universitäten verloren. Dies gilt auch für ähnliche Studiengänge (wobei es da scheinbar vorallem auf die Sichtweise der Hochschule ankommt, d.h. wenn du Maschinenbau in Karlsruhe versaust wirst du mit sehr sehr hoher Wahrschenlichkeit nicht Automatisierungstechnik a.k.a. AUTIP als Spezialstudiengang des Maschinenbaus in Stuttgart studieren dürfen).
Was ich nicht mehr ganz genau weiß und auch gerade nicht im Gesetzestext finden kann, ob du wenn du an der Uni rausfliegst noch das Gleiche auf der FH oder BA machen darfst oder ob das Verbot für jede Art von Hochschule gilt. Ich habe aber noch im Hinterkopf, dass dich die FH nehmen darf aber nicht muss (Wie gesagt: unsicher. Falls das eine von dir zu wählende Option ist mach ich mich schlau und schau nochmal das Gesetz durch). Oder ruf in einer Fh deiner Wahl an und lass dich beraten anstatt auf deine Halbwissen-Freunde zu hören.
ACHTUNG: Falls dir da jemand einen Stiefel erzählt oder jemand kennt, der einfach wo anders weiterstudiert oder neu angefangen hat:
Es gibt durchaus Individuen die trotz des Verbots einfach eingeschrieben wurden in anderen Bundesländern - es gibt da IMHO kein zentrales Register oder so mit dem das von den Verwaltungen so super einfach geprüft werden könnte oder wird. Die machen sich aber für ihr Leben erpessbar... wenns auffliegt ist der eventuell gemachte Abschluss futsch. Auch nach vielen vielen Jahren. Und das bekommt jeder raus der es rausbekommen will.
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