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Bewerbungsabsage: Bei Scheinbewerbung für Trainee-Programm kein Diskriminierungsschutz

Ein orangefarbenener Plastikstuhl.

Scheinbewerbungen haben keine Chance vor Gericht: Die Möglichkeit bei Ablehnung sich auf das Diskriminierungsgesetz zu berufen, ist nichtig. Damit wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Missbrauch geschützt. Dass vertritt das Bundesarbeitsgericht (BAG) und hat sich mit einer Fragestellung an den Europäischem Gerichtshof (EuGH) gewandet. Der EuGH entschied im Sommer 2016, dass nur ernsthafte Bewerber und Bewerberinnen unter dem AGG-Schutz gestellt werden. Scheinbewerbungen könnten sogar als Rechtsmissbrauch behandelt werden.

BCG-Strategieworkshop »Inside 2013«

BCG Inside 2013

Wie kann die Vertriebsstrategie optimiert werden, um den weltweiten Expansionskurs des Möbel- und Lifestyle-Unternehmens KARE Design nachhaltig fortzuführen? Mit dieser Fragestellung beschäftigen sich die Teilnehmer beim Workshop "Inside 2013" der Boston Consulting Group (BCG). Die Bewerbungsfrist endet am 5. April 2013.

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