Honoraranlageberatungsgesetz am 1. August 2014 in Kraft getreten
Seit Anfang August gilt das neue Honoraranlageberatungsgesetz, das neben der provisionsbasierten Anlageberatung auch den neuen Weg der Anlageberatung auf Honorar-Basis ermöglicht.
Seit Anfang August gilt das neue Honoraranlageberatungsgesetz, das neben der provisionsbasierten Anlageberatung auch den neuen Weg der Anlageberatung auf Honorar-Basis ermöglicht.
Die Honorarberatung wird nach dem neuen Honoraranlageberatungsgesetz der Bundesregierung ab 2014 zum Beruf. Dadurch sollen Finanz- und Versicherungsberater künftig nicht mehr unter dem Druck der Provision stehen. Die Berater erhalten dann wie Anwälte ein Honorar für ihre Beratung.