Sehr geehrter Vorposter,
ich habe den Eindruck das einige nicht Wissen was das Fachabitur von einem Allgemeinen Abitur unterscheidet.
Medizin und Pharmazie z.B. setzen z.B. Latein als Sprache voraus. Da ein Grossteil der Wörter Lateinischen Ursprung haben, das gleiche gilt für JURA (Invitatio ad offerendum; Konkludent; Subsumtion; Protestatio facto cantraria). Das hat ein Fachabitur definitiv nicht abgedeckt. Und ich glaube nicht, das man mal eben Latein in einem Brückenkurs lernt, da dieser Grundkenntnisse eigentlich vorrausetzt.
Die Hochschulgesetze der Länder regeln, das eigentlich selbstständig, ob jemand zugelassen wird oder nicht......
Aber fragen wir mal noch anders, warum macht man ein Fachabitur und kein richtiges wenn man nicht das Studiert was die Fachrichtung des Abiturs sein soll?
Ich rezidiere mal das Berliner Hochschulgesetz. Zugelassen zu einer Fachhochschule:
Wer den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzt, eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen und danach eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben hat, oder wer eine Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister oder Meisterin oder des Bildungsganges zum staatlich geprüften Techniker oder Technikerin oder des Bildungsganges zum staatlich geprüften Betriebswirt oder Betriebswirtin in einer für das beabsichtigte Studium geeigneten Fachrichtung oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgelegt hat, kann an den Hochschulen zum Studium im betreffenden Studiengang vorläufig immatrikuliert werden. Ersatzzeiten sind anzurechnen. Die vorläufige Immatrikulation gilt im Regelfall für die Dauer zweier Semester, längstens jedoch für vier Semester. Danach entscheiden die zuständigen Prüfungsausschüsse der Hochschule auf der Grundlage der erbrachten Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die allgemeine Hochschulreife".
Fachabitur ist eine weitere Bezeichnung für die Fachhochschulreife. In einigen Bundesländern wird sie ganz offiziell als synonym für die Fachhochschulreife verwendt; so zum Beispiel in Bayern.
Ursprünglich wurde allein die „fachgebundene Hochschulreife“ als „Fachabitur“ (fachgebundenes Abitur) bezeichnet. Mittlerweile wird darunter zumeist die Fachhochschulreife verstanden, auch in den Medien.
Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird in offiziellen Broschüren einiger bundesdeutscher Länder die Bezeichnung "Fachabitur" nur noch mit der ”Allgemeinen Fachhochschulreife” gleichgesetzt.
Der Bedeutungswandel begann in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere in den nördlichen Bundesländern) Anfang der 1970er Jahre mit der Gründung der neuen Hochschulart, der Fachhochschule. Zulassungsvoraussetzung (Hochschulzugangsberechtigung) hierfür war das Zeugnis der Fachhochschulreife, das entweder über die neue gegründete Fachoberschule oder einer vergleichbaren Oberschule erworben werden konnte.
Da das Abitur als Synonym für die Hochschulreife bekannt war, die Fachhochschulreife dagegen – noch eher – unbekannt, wurde im allgemeinen Verständnis die „Fach-Hochschulzugangsberechtigung“ umgangssprachlich als „Fach-Abitur” bzw. „Fachabitur“ bezeichnet.
Dieser Wandel in der Wortbedeutung ist allerdings nicht durchgängig abgeschlossen. Insbesondere in den südlichen bundesdeutschen Ländern wird landläufig eher das „fachgebundene Abitur“ darunter verstanden, obwohl offizielle Stellen wie etwa die Fachoberschulen in Bayern das Wort Fachabitur als Synonym für die Fachhochschulreife verwenden. Selbst in den Wörterbüchern/Lexika stehen (noch) verschiedene Bedeutungserklärungen.
Der Abschluss eines Hochschulstudiums an einer Fachhochschule oder Universität (oder einer anderen vergleichbaren Hochschule) führt gleichzeitig auch zum Erhalt der allgemeinen Hochschulreife.
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Fachabitur“;
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