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Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

WiWi Gast schrieb am 02.03.2024:

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

Im Bafög wird das jahresverdiensteinkommen genommen.
Solltest aber im Durchschnitt halt nicht höher als 520€ sein.
Und ja das kannst du. Hängt doch von dir und deinen AG ab.
LG

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

Klar kannst du das sagen. Die meisten werden aber Werkis wollen, die mehr arbeiten können.

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

WiWi Gast schrieb am 03.03.2024:

WiWi Gast schrieb am 02.03.2024:

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

Im Bafög wird das jahresverdiensteinkommen genommen.
Solltest aber im Durchschnitt halt nicht höher als 520€ sein.
Und ja das kannst du. Hängt doch von dir und deinen AG ab.
LG

Falsch, das alberne ist ich musste für mein Praktikum das ich gemacht hatte (3 Monate <6240€ im Jahr) eine Nachzahlung von 2xxx Euro leisten.

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

Pflichtpraktikum wird nicht wie Werkstudenten Job oder freiwilliges Praktikum behandelt.

WiWi Gast schrieb am 03.03.2024:

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

Im Bafög wird das jahresverdiensteinkommen genommen.
Solltest aber im Durchschnitt halt nicht höher als 520€ sein.
Und ja das kannst du. Hängt doch von dir und deinen AG ab.
LG

Falsch, das alberne ist ich musste für mein Praktikum das ich gemacht hatte (3 Monate <6240€ im Jahr) eine Nachzahlung von 2xxx Euro leisten.

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

Ja, kannst du.
Musst nur ein Unternehmen finden, das dich auf Papier und abhängig vom Stundenlohn nur so 7-11 Stunden die Woche arbeiten lässt. Die meisten wollen aber mindestens 15 Stunden.

Ich kenne den Struggle und habe auch sehr lange gebraucht, ein Unternehmen zu finden, das diesen Kompromiss eingeht.

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

WiWi Gast schrieb am 03.03.2024:

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

Im Bafög wird das jahresverdiensteinkommen genommen.
Solltest aber im Durchschnitt halt nicht höher als 520€ sein.
Und ja das kannst du. Hängt doch von dir und deinen AG ab.
LG

Falsch, das alberne ist ich musste für mein Praktikum das ich gemacht hatte (3 Monate <6240€ im Jahr) eine Nachzahlung von 2xxx Euro leisten.

Logisch, alles über 520 Euro im Monat wird auf das Bafög angerechnet !!!
Da gibt es kein Wenn oder Aber, es wird immer das Monatseinkommen genommen.

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

WiWi Gast schrieb am 03.03.2024:

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

Im Bafög wird das jahresverdiensteinkommen genommen.
Solltest aber im Durchschnitt halt nicht höher als 520€ sein.
Und ja das kannst du. Hängt doch von dir und deinen AG ab.
LG

Falsch, das alberne ist ich musste für mein Praktikum das ich gemacht hatte (3 Monate <6240€ im Jahr) eine Nachzahlung von 2xxx Euro leisten.

Wie hat das Amt das denn überhaupt mitbekommen?

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Jesus123

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

Logisch, alles über 520 Euro im Monat wird auf das Bafög angerechnet !!!
Da gibt es kein Wenn oder Aber, es wird immer das Monatseinkommen genommen.

3 Ausrufezeichen, aber den Text versteht niemand. Was willst du jetzt damit sagen? Das Monatseinkommen zählt ja eben gerade nicht, sondern das Jahreseinkommen im BWZ.

Bei Pflichtpraktika gibt es dabei keine Freigrenze, nur bei freiwilligen Praktika, die in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Im Semester darf man nicht Vollzeit arbeiten, da wird in der Regel für den jeweiligen Monat kein Bafög bezahlt. Dort nimmt das Bafög Amt (wohl auch zurecht) an, dass man der Ausbildung nicht ausreichend nachgeht. Man kann somit natürlich auch 6 Monate 1000 Euro im Monat als Werkstudent verdienen, man muss das immer auf ein ganzesJahr beziehen.

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

WiWi Gast schrieb am 03.03.2024:

WiWi Gast schrieb am 03.03.2024:

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

Im Bafög wird das jahresverdiensteinkommen genommen.
Solltest aber im Durchschnitt halt nicht höher als 520€ sein.
Und ja das kannst du. Hängt doch von dir und deinen AG ab.
LG

Falsch, das alberne ist ich musste für mein Praktikum das ich gemacht hatte (3 Monate <6240€ im Jahr) eine Nachzahlung von 2xxx Euro leisten.

Wie hat das Amt das denn überhaupt mitbekommen?

Ich wusste damals von keinen Regelungen Bescheid, weil ich keinen kannte der Bafög bekommen hat. Hatte vorher eine Werkstudi Stelle und dort erst mitbekommen, dass man das nicht darf. Nachdem ich dort gekündigt hatte wollte ich einfach ehrlich sein um keine Kopfschmerzen zu haben. Dann kam die Rückzahlung, die ich nur bezahlen konnte weil ich vorher nichts angegeben hatte. (Vermögen ist ja keins vorhanden weder bei mir noch in meinem Elternhaus). Normalerweise können die das durch die Krankenversicherung rausbekommen, weil du nicht mehr in der Familienversicherung bist oder durch die Steuerbehörden bei einem Praktikum. Dort zahlt man ja auch Steuern. Wirklich eine Frechheit das System, wenn man überlegt dass Bürgergeld Empfänger alles bezahlt bekommen und keinen Cent zurück zahlen müssen.

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

ja, ich hatte einen Arbeitgeber der sehr flexibel war, sodass ich nur 7,26 Stunden oder so die Woche hatte damit es genau 1 € unter der Grenze bleibt.
Geht aber nicht bei jeder Firma

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

Jesus123 schrieb am 03.03.2024:

Logisch, alles über 520 Euro im Monat wird auf das Bafög angerechnet !!!
Da gibt es kein Wenn oder Aber, es wird immer das Monatseinkommen genommen.

3 Ausrufezeichen, aber den Text versteht niemand. Was willst du jetzt damit sagen? Das Monatseinkommen zählt ja eben gerade nicht, sondern das Jahreseinkommen im BWZ.

Bei Pflichtpraktika gibt es dabei keine Freigrenze, nur bei freiwilligen Praktika, die in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Im Semester darf man nicht Vollzeit arbeiten, da wird in der Regel für den jeweiligen Monat kein Bafög bezahlt. Dort nimmt das Bafög Amt (wohl auch zurecht) an, dass man der Ausbildung nicht ausreichend nachgeht. Man kann somit natürlich auch 6 Monate 1000 Euro im Monat als Werkstudent verdienen, man muss das immer auf ein ganzesJahr beziehen.

Aufgrund dieser Berechnungsmethode bleibt ein Bruttoeinkommen von 6.251,04 Euro in zwölf Monaten bzw. monatlich 520,92 Euro anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass Auszubildende einem 520 Euro-Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden.

https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt_node.html

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

WiWi Gast schrieb am 02.03.2024:

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

nicht bzw. nur teilweise angeben?

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WiWi Gast

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

WiWi Gast schrieb am 04.03.2024:

Will als Werkstudent arbeiten, beziehe jedoch Bafög und wenn ich zu viel verdiene, kann es Probleme geben, kann man sagen, dass man nur so viel arbeiten will, dass man auf 520€ kommt?

Im Bafög wird das jahresverdiensteinkommen genommen.
Solltest aber im Durchschnitt halt nicht höher als 520€ sein.
Und ja das kannst du. Hängt doch von dir und deinen AG ab.
LG

Falsch, das alberne ist ich musste für mein Praktikum das ich gemacht hatte (3 Monate <6240€ im Jahr) eine Nachzahlung von 2xxx Euro leisten.

Wie hat das Amt das denn überhaupt mitbekommen?

Ich wusste damals von keinen Regelungen Bescheid, weil ich keinen kannte der Bafög bekommen hat. Hatte vorher eine Werkstudi Stelle und dort erst mitbekommen, dass man das nicht darf. Nachdem ich dort gekündigt hatte wollte ich einfach ehrlich sein um keine Kopfschmerzen zu haben. Dann kam die Rückzahlung, die ich nur bezahlen konnte weil ich vorher nichts angegeben hatte. (Vermögen ist ja keins vorhanden weder bei mir noch in meinem Elternhaus). Normalerweise können die das durch die Krankenversicherung rausbekommen, weil du nicht mehr in der Familienversicherung bist oder durch die Steuerbehörden bei einem Praktikum. Dort zahlt man ja auch Steuern. Wirklich eine Frechheit das System, wenn man überlegt dass Bürgergeld Empfänger alles bezahlt bekommen und keinen Cent zurück zahlen müssen.

Bei mir ist das schon ein paar Jahre her aber ich war da nicht so genau, ich habe einfach immer angekreuzt, dass ich unter dieser Grenze liege und fertig. Ich habe zu der Zeit in einer Bank gearbeitet und wurde nach Anzahl der geleisteten Std. vergütet, d.h. ich hatte wirklich keinen Überblick über die Gesamteinnahmen bei Antragsstellung. Glaube war dann einige Male ordentlich drüber und hätte das dann melden sollen.

Aber was soll da schon passieren (wenns überhaupt rauskommt was ich für unwahrscheinlich halte) als ob die einem Studenten abseits der Rückzahlung und einer Strafzahlung noch mehr reindrücken würden, dem würde doch auch nie ein Richter zustimmen.

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Artikel zu Bafög

BAföG: Was in die Steuererklärung muss

Angaben zum Bafoeg in der Steuererklärung von Studenten.

Höheres BAföG und mehr BAföG-Empfänger: Viele Studierende erhalten ab dem Wintersemester 2022/2023 mehr BAföG. Der BAföG-Höchstsatz steigt um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro. Zudem wird die Einkommensfreigrenze für Eltern um mehr als 20 Prozent auf ein Nettogehalt von 2.415 Euro angehoben. Wer BAföG bezieht, muss dies in der Steuererklärung in der Regel nicht angeben – die einzige Ausnahme sind Zuschüsse.

BAföG-Statistik 2016: 823 000 Geförderte in Deutschland

Uni, Studenten, Studium,

Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist im Jahr 2016 erneut zurückgegangen. Rund 584.000 Studierende hatten laut Statistischem Bundesamt BAföG erhalten. Das sind 27.000 weniger als im Vorjahr 2015. Das Deutsche Studentenwerk bezeichnet den Handlungsdruck beim BAföG als groß.

BAföG-Erhöhung: Studenten-BAföG steigt auf 735 Euro, BAföG-Freibeträge erhöht

Fotoauschnitt von einem BaföG-Bescheid für das neue Studiensemester vom Studentenwerk.

Studenten erhalten sieben Prozent mehr BAföG. Für Studenten mit eigener Wohnung, steigt der monatliche BAföG-Höchstsatz sogar um 9,7 Prozent von 670 auf 735 Euro. Das gilt für FH-Studenten ab September und für Uni-Studenten ab Oktober 2016. Der Einkommensfreibetrag beträgt für BAföG-Empfänger dann 450 Euro. Einkünfte aus Nebenjobs werden bis zu dieser Höhe nicht auf das BAföG angerechnet. Die Vermögensfreibeträge werden für Studenten von 5.200 auf 7.500 Euro erhöht.

BAföG-Erleichterungen

Verbesserungen beim BAföG erleichtern den Übergang zwischen vom Bachelor-Studium und zum Masterstudium. Bereits seit dem Jahresbeginn gilt der neue BAföG-Höchstsatz von 735 Euro im Monat und der Freibetrag für Vermögen bis 7500 Euro.

Statistik: Zahl der BAföG-Empfänger im Jahr 2014 weiter rückläufig

Ein Bafög-Bescheid in Großaufnahme

Insgesamt 647 000 Studierende erhielten 2014 BAföG-Leistungen. Für die Studierendenförderung nach BaföG wurden gut 2,3 Milliarden Euro bereitgestellt. Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende 448 Euro pro Person. Der BAföG-Höchstsatz beträgt seit diesem Jahr 735 Euro und die Freibeträge für Vermögen 7500 Euro.

BAföG-Reform: Höchstsatz steigt 2015 auf 735 Euro

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz übernimmt der Bund ab 2015 die volle BAföG-Finanzierung. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt zudem der monatliche Förderungshöchstsatz um rund 9,7 Prozent von 670 Euro auf 735 Euro. Die Freibeträge für Vermögen werden ebenfalls von 5200 auf 7500 Euro erhöht.

2,1 Prozent weniger BAföG-Empfänger im Jahr 2013

Eine runde Lichtspirale.

Die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger fiel gegenüber 2012 um 2,1 Prozent auf 959 000 Personen. Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende 446 Euro. 27 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern und 73 Prozent außerhalb des Elternhauses.

BAföG-Reform geht in die richtige Richtung

Leben, Rente, Alter, Baum,

Das Deutsches Studentenwerk begrüßt die zum Wintersemester 2016/17 angekündigte BAföG-Reform mit Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, Freibeträgen und Zuverdienstgrenzen, Vermögensfreibeträgen, Abschlagszahlungen, Kinderbetreuungszuschlägen für Studierende mit Kind und einem verbesserten Übergang vom Bachelor zum Master.

BAföG wird spürbar reformiert

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

Studierende sollen künftig sieben Prozent mehr BAföG-Förderung erhalten. Der Bund übernimmt zudem ab dem Jahr 2015 die volle BAföG-Finanzierung. Er entlastet die Länder dauerhaft um jährlich 1,17 Milliarden Euro, die zur besseren Finanzierung von Hochschulen und Schulen eingesetzt werden.

Bund finanziert das BAföG künftig komplett

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

Der Bund übernimmt ab 1. Januar 2015 vollständig die Finanzierung des BAföG, welches bisher zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent von den Bundesländern finanziert wurde. Das BAföG soll zum Wintersemester 2016/2017 zudem novelliert werden.

Zahl der BAföG-Empfänger auf höchstem Stand seit 30 Jahren

Karussel, Kirmes,

Aus dem 20. BAföG-Bericht geht hervor: Die Zahl der BAföG-Empfänger hat im Jahr 2012 den höchsten Stand seit 30 Jahren erreicht. Im Jahresdurchschnitt erhielten 630.000 Studierende und Schüler die Förderung. Gestiegen sind auch die durchschnittlichen monatlichen Förderbeträge bei den Studierenden um 2,8 Prozent auf 448 Euro im Jahr 2012.

10 Eckpunkte für ein modernes BAföG

Screenshot Homepage studentenwerke.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) legen ein gemeinsames Programm für eine BAföG-Reform vor: "10 Eckpunkte für ein modernes BAföG". Ihre Forderung sind unter anderem die Bedarfssätze und Freibeträge um mindestens 10 Prozent anzuheben, ein Inflationsausgleich, die Altersgrenzen zu streichen und das BaföG als Vollzuschuss.

BAföG-Statistik 2012: 979 000 Ge­för­der­te in Deutsch­land

Ein Schlafzimmer mit einem Bett und Holzfußboden in einem Altbau.

Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland 979 000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende 448 Euro pro Person. 28 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern und 72 Prozent außerhalb des Elternhauses.

Neue BAföG-Verwaltungsvorschriften

Screenshot Homepage studentenwerke.de

Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studentenwerke begrüßen die neuen Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die rund 640 Vorschriften, an denen die Studentenwerke mitgearbeitet haben, ersetzen jene aus dem Jahr 2001, die zum Beispiel noch D-Mark-Beträge enthielten.

Studentenwerk fordert BAföG-Erhöhung

Screenshot Homepage studentenwerke.de

Das Deutsche Studentenwerk fordert Bund und Länder auf, das BAföG zu erhöhen. Gleichzeitig benötigen die für die Umsetzung des BAföG verantwortlichen Studentenwerke mehr Unterstützung der Länder, um die stark steigende Zahl von BAföG-Anträgen bewältigen zu können.

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