Ich würde vor allem die Konstellation genau prüfen. Du machst nur eine Ausbildung. Danach - jetzt kommt es auf den TV und die einzelnen BV an - kann es keine oder nur eine Pflicht zur befristeten Übernahme geben, aus der sich so eine Freistellpflicht nicht herausleiten lässt.
Selbst wenn es so wäre, dann musst du einen Vertrag abschließen, der exakt jedes Detail regelt. Viel Freiheit ist da nicht. Generell gibt es mit deiner Konstellation auch noch wenig Erfahrung, da das alles relativ neu ist. Genehmigt vom BR muss es auch noch werden.
Der nächste Punkt ist, dass diese Freitstellung auch nicht ohne Haken ist. Du bleibst offiziell Angestellter und wirst eigentlich von deinem "Bildungskonto" bezahlt, das bei dir natürlich leer ist, da du nur Azubi warst. Das heißt dann aber auch, dass du praktisch kein Bafög bekommen und fast keinen Nebenverdienst ausführen darfst.
Wie finanzierst du das? Du bist gebunden.
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