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Bewerbungsabsage: Bei Scheinbewerbung für Trainee-Programm kein Diskriminierungsschutz

Ein orangefarbenener Plastikstuhl.

Scheinbewerbungen haben keine Chance vor Gericht: Die Möglichkeit bei Ablehnung sich auf das Diskriminierungsgesetz zu berufen, ist nichtig. Damit wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Missbrauch geschützt. Dass vertritt das Bundesarbeitsgericht (BAG) und hat sich mit einer Fragestellung an den Europäischem Gerichtshof (EuGH) gewandet. Der EuGH entschied im Sommer 2016, dass nur ernsthafte Bewerber und Bewerberinnen unter dem AGG-Schutz gestellt werden. Scheinbewerbungen könnten sogar als Rechtsmissbrauch behandelt werden.

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