Vermögensbildung 10 - Riester-Rente 3: Eigenleistung
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im zehnten Teil geht es um die Eigenleistung bei der Riester-Rente.
Sockelbetrag
Neben dem Höchstbetrag gibt es als untere Grenze des Mindesteigenbeitrags den Sockelbetrag. Der Sockelbetrag muss immer gezahlt werden, auch wenn der ermittelte Mindesteigenbeitrag niedriger sein sollte. Damit soll vermieden werden, dass die gesamte Sparleistung auf dem Altersvorsorgevertrag vom Staat erbracht wird. Der Sockelbeitrag spielt z.B. dann eine Rolle, wenn man im Vorjahr zwar rentenversicherungspflichtig war, aber keine oder nur geringe Einnahmen hatte (z.B. Mütter oder Väter während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit). Die Höhe des Sockelbetrags ist abhängig von der Anzahl der Kinderzulagen, die man erhält.
Sockelbeträge bei der »Riester-Rente«
Kinder-zulagen
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Sockelbetrag
2002 bis 2004 |
Sockelbetrag
ab 2005 |
0
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45 Euro
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90 Euro
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1
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38 Euro
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75 Euro
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2 u. mehr
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30 Euro
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60 Euro
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Beispiele: Sockelbeträge bei der »Riester-Rente«
- Elfriede Kuhn ist allein erziehende Angestellte mit einem Kind. Im Jahr 2002 hatte sie eine mehrmonatige Kindererziehungszeit und deshalb nur Einnahmen von 7.500 Euro. Ihr Mindesteigenbeitrag für 2003 ist rechnerisch sogar negativ: 1 % der Einnahmen abzüglich der Zulagen (= 75 Euro minus 38 Euro Grundzulage minus 46 Euro Kinderzulage) ergeben -9 Euro. Elfriede muss daher den Sockelbetrag von 38 Euro auf den Altersvorsorgevertrag einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen.
- Isabella und Martin Vogel haben zwei Kinder. Die Kinderzulagen werden Martin zugeordnet. Isabella erhält im Jahr 2003 keine Kinderzulage und muss einen Sockelbetrag von 45 Euro zahlen. Bei Martin sind zwei Kinderzulagen zu berücksichtigen und dementsprechend ein Sockelbetrag von 30 Euro zu leisten.
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