Vermögensbildung 7 - VL 5: Staatliche Förderung
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im siebten Teil geht es um die staatliche Förderung von VL.
Auszahlung
Wenn das Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage bewilligt, heißt das noch nicht, dass man sie auch sofort ausgezahlt bekommt. Das Finanzamt hat zwei Möglichkeiten:
- Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird zunächst nur festgesetzt, wenn die Sperrfrist des Anlagevertrags noch nicht abgelaufen ist. Die vermögenswirksamen Leistungen müssen nämlich für eine bestimmte Zeit (Sperrfrist) fest angelegt werden. Die Sperrfrist beträgt je nach Anlageform sechs bis sieben Jahre. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann der Sparer über sein Geld verfügen. Solange die Sperrfrist aber noch nicht abgelaufen ist, wird die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht ausgezahlt, sondern eben nur festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt entweder im Rahmen des Einkommensteuerbescheids oder in einem gesonderten Bescheid. Ist die Sperrfrist abgelaufen, werden die insgesamt festgesetzten Arbeitnehmer-Sparzulagen auf den Anlagevertrag eingezahlt.
- Die Sparzulage wird in folgenden Fällen sofort ausgezahlt:
- Die Sperrfrist des Anlagevertrags ist abgelaufen.
- Der Bausparvertrag ist bereits zugeteilt (Tilgungsphase).
- Eine Sperrfrist bestand aufgrund der Anlageform gar nicht: Vermögenswirksame Leistungen werden zum Beispiel für den Erwerb oder den Bau einer eigenen Wohnung verwendet.
Wer keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhält, weil er über der Einkommensgrenze liegt, sollte trotzdem nicht auf die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen verzichten. Insbesondere folgende Möglichkeiten könnten interessant sein:
- Man lässt sich die vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag (Ansparphase) überweisen und kann dafür eventuell die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Denn für diese ist die Einkommensgrenze höher.
- Als Haus- oder Wohnungseigentümer lässt man sich die vermögenswirksamen Leistungen auf das Darlehenskonto des Bauspar- oder Hypothekenkreditvertrags (Tilgungsphase) überweisen und verringert dadurch die monatliche Belastung für den Kredit.
- Man lässt die vermögenswirksamen Leistungen in einen Investmentfonds bei einer Fondsgesellschaft einzahlen.
Hinweis |
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- Seite 1: Anlageart, Einkommensgrenze
- Seite 2: Höhe der Förderung
- Seite 3: Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage
- Seite 4: Auszahlung