Auch hier gilt- für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung eines Zeugnisses benötigt man den vollständigen Text, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Grundsätzlich sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.
Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.
Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.
Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.
Weil aber bereits dieser Textausriss recht unsinnig rüberkommt hier ein paar Anmerkungen:
WiWi Gast schrieb am 15.12.2019:
Einen schönen Adventssontag allen :)
Ich hab zum Abschluss meines Volos ein Zeugnis bekommen(im Präsens ist es geschrieben, weil es noch vor dem Abschluss verfasst wurde und seitdem auf einen Zusatz eines Kollegen gewartet hat, inzwischen arbeite ich dort als Angestellte weiter) und würde mich sehr über ein paar Deutungstipps freuen:
Ein Arbeitszeugnis datiert üblicherweise auf den letzten Arbeitstag, hier des Volontariates, weswegen es grundsätzlich in Vergangenheitsform zu formulieren ist. Hierzu gibt es nur wenige ausnahmen wie z.B. Aussagen zum Fachwissen.
" XXX zeigt sich in allen Punkten zu unserer vollen Zufriedenheit, arbeitet sehr selbstständig und fügte sich schnell ins Team ein. Kollegen, Vorgesetzte und Geschäftspartner schätzen ihr stets freundliches, hilfsbereites und verbindliches Wesen.
XXX setzt sich auch über die Arbeitszeit hinaus für unser Unternehmen ein. Dabei sind ihr Sicherung und Verbesserung der Qualität ein wichtiges Anliegen, ebenso wie die Entwicklung neuer Ideen und Themen. Sie ist aufgeschlossen und lernbereit. Insgesamt beurteilen wir ihre Kompetenz und Arbeitsleistung als sehr gut.
Eine recht wirre, den üblichen bzw. sinnvollen Aufbau ignorierende Aneinanderreihung von nicht immer eindeutig positiven Einzelaussagen.
XXX erhält dieses Zeugnis auf eigenen Wunsch zum Ende ihres Volontariates. Wir freuen uns, dass XXX uns auch im Anschluss an das Volontariat erhalten bleibt."
- Satz sinnfrei, zum 2. Satz fragt sich der Leser in welcher Form XXX dem Unternehmen "erhalten bleibt".
Auf eine adäquate Schlussformulierung wurde offenbar verzichtet?
Ich bin mir etwas unsicher, ob alle Formulierungen auch tatsächlich zum Gesamturteil passen oder es da Ungereimtheiten gibt.
Vielen Dank :)
Es ist zwar davon auszugehen dass man mit dir zufrieden war, sonst hätte man dich wohl kaum in ein Anstellungsverhältnis übernommen... das von dir hier eingestellte Textfragment vermittelt das aber nicht wirklich.
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