Jahresabschluss ist für mich aus den bereits oben genannten vielfältigen Gründen absolut nicht bedroht. Du blendest komplett aus, dass die meisten langjährigen Mandantenbeziehungen zwischen Menschen existieren. Wir haben mittlerweile die jüngere 3, 4. Generation, auch sogenannte Digital Natives. Diese sind froh, wenn sie einen Ansprechpartner haben, der Face to Face ihnen gegenüber sitzt. Das willst du anscheinend einfach nicht verstehen. Und Kleingewerbetreibende, die sich keine hochwertige Beratung leisten können, müssen eben alles selbst machen. Solche Mandanten kurz vor der Zahlungsunfähigkeit willst du nicht haben.
Was du auch nicht verstehen willst ist die Tatsache, dass der Umsatz aus dem Jahresabschluss ein Sammelsurium an Beratung ist. Die Gebühr beinhaltet bei den meisten Kollegen nämlich nicht nur den Jahresabschluss, sondern betriebswirtschaftliche Beratung, Compliance Beratung und steuerliche Beratung, die nicht gesondert abgerechnet wird. Es ist eben nicht nur der vergangenheitsorientierte Abschluss. Du argumentierst, dass der Jahresabschluss keinen Mehrwert für den Mandanten hat und dieser dem Abschluss auch keinen Wert beimisst. Das halte ich für sehr gewagt. Der Jahresabschluss ist im Gesetz kodifiziert. Er ist im übrigen Ausgangspunkt für die steuerliche Bemessung, wenn keine Steuerbilanz erstellt wird, über eine 60 EStDV-Rechnung. So ganz bedeutungslos ist er also nicht.
Du solltest dich doch bestens auskennen in der Branche. Dann sollte dir auch bekannt sein, dass Geschäftsführer einer StB- oder WP-GmbH einen Teufel tun werden als die Gewinne zu thesaurieren. Aufgrund des Haftungsrisikos schüttet man die Gewinne natürlich aus. Es ist völlig abstrus, dass du über das Unternehmensregister Recherche betreibst. Du blendest damit völlig die Personengesellschaften aus. Darin sind die meisten des Berufsstandes organisiert.
Du kannst es im übrigen absolut nicht mehr beurteilen, wie die Situation ist. Dazu bist du viel zu lange aus der Praxis raus. Das zeigt sich deutlich, wenn du Homepages von Berufskollegen anno 1990 verlinkst mit ISDN-Anschluss. Da muss man sich fragen, ob das nicht alles Satire ist, was du hier von dir gibst.
Das neueste Interview mit dem Vorstandsvorsitztenden der DATEV ist sehr zu empfehlen. Er spricht sogar von dem bevorstehenden goldenen Zeitalter für Steuerberater. Denn der Mandant lagert möglicherweise seine komplette FIBU und Steuerabteilung an die StB-Gesellschaften aus. Das machen die Großen bereits, z.B. Allianz. In der heutigen Zeit haben Daten einen immensen Wert. Der StB verfügt in der Regel über umfassende Daten des Mandanten und das werden die im Rahmen der Digitalisierung AGIERENDEN Steuerberater zu nutzen wissen.
WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:
WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:
Wieder die übliche Taktik, singuläre Einzelthemen ohne Relevanz für die meisten Steuerpflichtigen als Rettung des Berufstands hinsichtlich der vom technischen Fortschritt bedrohten Ertragsperlen Jahresabschluß und zugehörigen Steuererklärungen zu nennen.
Ein normaler Steuerberater verbringt nicht mal 5% seiner Arbeitszeit mit Beratungen zu den obengenannten Themen.
Es ist schon witzig Allgemeingüter wie die steuerliche Absetzbarkeit vermieteter Immobilien mit umfangreichen Informationen dazu im Internet als Beratungsschwerpunkt zu nennen, während der Rest Sonderthemen sind, die sowieso höchst selten vorkommen.
Steuerberater in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft thesaurieren allermeistens keine Gewinne wie im unternehmensregister.de ersichtlich.
antworten