BBiG-Novelle 2020: Berufsbachelor und Berufsmaster gepant
Das Bundesbildungsministerium plant das Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit Wirkung zum Jahr 2020 anzupassen. Ziel ist es, dadurch die Berufsausbildung zu stärken. Kern der BBiG-Novelle sind die drei neuen Berufsabschlüsse "Berufsspezialist", "Berufsbachelor" und "Berufsmaster". Die Hochschulrektorenkonferenz warnt vor einer Verwechslungsgefahr mit Hochschulabschlüssen.

BBiG-Novelle 2020: Berufsbachelor und Berufsmaster gepant
In Deutschland gibt es unzählige Fortbildungsbezeichnungen und Fortbildungsabschlüsse in der beruflichen Bildung. In der wirtschaftswissenschaftlichen Weiterbildung sind das beispielsweise:
- Betriebswirt
- Prozessmanager
- Fachwirt
- Fachkauffrau
Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) möchte die Bundesregierung unter anderem den Bezeichnungswildwuchs beenden – und transparente berufliche Fortbildungsstufen schaffen. In der höherqualifizierenden Berufsbildung soll es künftig die folgenden Abschlüsse geben:
- Berufsspezialist
- Berufsbachelor
- Berufsmaster
Ziel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist es, die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung zu stärken. Weitere Schwerpunkte der BBiG-Novelle sind unter anderem
- eine ausbalancierte und unbürokratische Mindestvergütung für Auszubildende,
- verbesserte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung,
- eine verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung
- sowie verbesserte Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen.
Zugleich bietet die Novellierung die Gelegenheit, Verfahren zu modernisieren, zu vereinfachen und zu verkürzen. Bürokratie soll auf diese Weise ebenfalls abgebaut werden.
Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Professor Dr. Peter-André Alt sagte gegenüber der Zeitung "Welt am Sonntag", dass die Hochschulrektorenkonferenz diesen Vorschlag für verfehlt halte.
Bis Ende 2018 will das Bundesbildungsministerium einen Entwurf für die Novelle des BBiG veröffentlichen. Der Kabinettbeschluss soll im Januar 2019 erfolgen. Die BBiG-Änderungen sollen entsprechend dem Koalitionsvertrag zum 01.01.2020 in Kraft treten.