Abgesehen von dem Fall "Syndikus-StB", bei welchem du eine (zumindest dem selbständigen StB sehr ähnliche) Tätigkeit in einer Festanstellung bei einem Unternehmen ausführst, musst du dir jede beabsichtigte Nebentätigkeit von der StBK genehmigen lassen.
Ich hab mich erst in den letzten Wochen mit dem Thema auseinandergesetzt und der aktuelle Stand scheint zu sein, dass die StBK dass immer noch recht restriktiv handhaben, obwohl es in den letzten Jahren bei einigen Gerichtsurteilen eine Annäherung an die RA-Praxis gab.
Bei den Beispielen oben wäre meine (unqualifizierte) Einschätzung:
Software programmieren ja, solange freiberufliche (und nicht gewerbliche) Tätigkeit, Fitnesstrainer tendenziell nein (da klar gewerblich, möglicherweise wirds dir genehmigt wenn du darlegen kannst, dass keine Interessenskollision zu deiner Tätigkeit als StB besteht), Restaurant als GF relativ sicher nein (du könntest das in deiner Tätigkeit als StB von anderen Restaurants (als deine Mandanten) erlangte "Insiderwissen" zu deinem Vorteil gegen sie verwenden). Wenn du lediglich Besitzer des Restaurants bist, dürfte es aber kein Problem geben.
Eine fest vorgeschriebene Fortbildungspflicht (in der Form x Stunden p.a.) gibt es nicht, StB sind nur "verpflichtet, sich in dem Umfange fortzubilden, wie
dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit
erforderlichen Sachkunde notwendig ist" (§ 4 Abs. 3 BOStB).
Wenn du nur ein paar JA-Mandate hast nebst easy-Steuererklärungen hast und sonst nur den ganzen Tag PS4 zockst, reicht es wahrscheinlich, wenn du nachweislich ein Fachmagazin oder so beziehst... :-)
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