Berufsakademie wird Hochschule: Infos
Liebes Forum,
aus aktuellem Analss hier ein kleiner Info-Beitrag zu den Berufsakademien. Kommentare aller Art sind erwünscht.
Im folgenden die Pressemitteilung des BaWü Ministeriums für Wissenschaft/Forschung/Kunst im Wortlaut:
"Zweites Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich
(ZHFRUG) - die Neuerungen im Überblick
I. Duale Hochschule Baden-Württemberg
Zusammenfassung der acht bisherigen Berufsakademie-Standorte einschließlich
ihrer drei Außenstellen zu der Dualen Hochschule Baden-
Württemberg mit Sitz in Stuttgart.
Rechtsform: Die Duale Hochschule ist – wie die anderen Hochschulen – eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung.
Die Ausbildung erfolgt unverändert im dualen System; dreimonatiger Wechsel von Theorie- und Praxisphasen. Ausbildungsstätten haben Mitgliedstatus in der Dualen Hochschule.
Auftrag der Dualen Hochschule zu kooperativer Forschung. Die Duale Hochschule vermittelt durch die Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit der praxisorientierten Ausbildung in den Ausbildungsstätten (duales System) die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis. Sie betreibt im Zusammenwirken mit den Ausbildungsstätten auf die Erfordernisse der dualen Ausbildung bezogene kooperative, für die praxisnahe Ausbildung verwertbare
Forschung (keine Grundlagenforschung).
Inhaltliche Gleichstellung eines Abschlusses an der Dualen Hochschule mit dem an einer Fachhochschule.
Befugnis zur Verleihung akademischer Grade anstelle der bisherigen staatlichen Abschlussbezeichnungen.
Schaffung zentraler Organe der Dualen Hochschule: Aufsichtsrat, Vorstand und Senat. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den acht betrieblichen Vorsitzenden der (örtlichen) Hochschulräte und acht weiteren Vertretern sowie einem Beauftragten des Wissenschaftsministeriums.
Erhaltung der Organisationsstrukturen auf der örtlichen Ebene, allerdings Verleihung hochschuladäquater Bezeichnungen: Hochschulrat (bisher: Dualer Senat), Rektor (bisher: Direktor) und Akademischer Senat (bisher: Konferenz).
W-Besoldung für die Professorinnen und Professoren sowie die Hochschulleitung der Dualen Hochschule, wie bei den anderen Hochschulen. Der Besoldungsdurchschnitt wurde zunächst auf der Grundlage der tatsächlichen Besoldungsausgaben des Jahres 2007 errechnet und auf 59.155 Euro festgesetzt. Er nimmt an den Besoldungsanpassungen teil und soll stufenweise in den nächsten 10 Jahren auf das dann jeweils geltende FH-Niveau
(2008: 63.850 Euro) angeglichen werden.
Angleichung der Einstellungsvoraussetzungen für die Professoren der Dualen Hochschule und deren Status an die hochschulrechtlichen Regeln."
Quelle: "http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/202_PM_ZHFRUG_Anlage_01.pdf"
Des weiteren ein kurzes Statement der Akkreditierungsagentur "ZEvA":
" 210 ECTS-Punkte für dreijährige Bachelorstudiengänge an der Berufsakademie Baden-Württemberg
Die dreijährigen Bachelorstudiengänge der Berufsakademie Baden-Württemberg sind von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) mit 210 ECTS-Punkten akkreditiert worden. Der Beschluss der Ständigen Akkreditierungskommission (SAK) der ZEvA erfolgte in der 37. Sitzung am 8. Juli 2008 auf der Basis eines Gutachtens, für das die Agentur eigens eine internationale Expertengruppe beauftragt hatte. Mit den 210 ECTS-Punkten bescheinigt die ZEvA den Studiengängen, dass sie die betrieblichen Phasen des dualen Studiums in das Curriculum integriert haben und somit eine studentische Arbeitsbelastung dieses praktischen Teils des Studiums im Umfang von 60 ECTS-Punkten gerechtfertigt ist.
Vorangegangen war im Mai 2006 eine Akkreditierung der sechssemestrigen Bachelorstudiengänge der Berufsakademie Baden-Württemberg mit einer studentischen Arbeitsbelastung im Umfang von zunächst 180 ECTS-Punkten. Mit den nunmehr 210 ECTS-Punkten schöpft die Berufsakademie den Rahmen der Vorgaben zur Anwendung des ECTS nahezu aus.
Bei der Entscheidung wurde von einer Betrachtung der Studienprogramme als Intensivstudiengänge mit einer jährlichen Arbeitsbelastung von 70 ECTS-Punkten ausgegangen. Der Sonderfall des dualen Intensivstudiums an der Berufsakademie Baden-Württemberg wurde dabei als befristetes Modellprojekt angesehen. Bei der Reakkreditierung der Studiengänge wird erneut über die Bewertung der studentischen Arbeitsbelastung zu entscheiden sein.
Die ZEvA geht davon aus, dass duale Studiengänge mit vergleichbaren Curricula, insbesondere hinsichtlich der Praxisphasen, sofern sie von Fachhochschulen und Universitäten angeboten werden, ebenfalls mit 210 ECTS-Punkten akkreditiert werden können."
Quelle: "http://www.zeva.org/aktuell/BA_210_ECTS.htm"
So, das war mal viel zu lesen, aber ich hoffe es hat euren Informationsstand aktualisert. Jetzt aber los und Kommentar schreiben. Schweinerei oder überfällige Gerechtigkeit?
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