WiWi Gast schrieb am 08.06.2021:
Meines Wissens könnte es auch problematisch sein, wenn man im höheren Dienst (?) einsteigen möchte, da dort 300 ECTS als Voraussetzung genannt werden.
Einen Master mit 60 ECTS und Bachelor mit 180 wäre demnach nur 240. Wenn man bereits beim Bachelor, bspw. durch ein weiteres Beifach schon 240ECTS gesammelt hat, könnte es eventuell auch klappen. Dazu bin ich aber nicht Jurist genug und weiß nicht welche Normen hier einschlägig sind.
Höhrer Dienst geht nur mit akkreditiertem Master und das sind selbst in Deutschland unter 60% aller Master.
Eine Seriöse Akkreditierung bekommen aber nur Master Programme mit 120 bzw. 90 ECTS.
Es gibt auch einige Hochschulen die Master im selben Studiengang von 60-120 ECTS anbieten, je nachdem wie viele dein Bachelor vorher hatte.
Mein FH Diplom (war einer der letzten Diplomer und daher mit ECTS ausgewiesen) wurde mit 240 ECTS bewertet aber das hatte auch 8 Semester Regelstudienzeit. (Zu Diplom Zeiten war es bei Ings Standard 2 Praxissemester zu machen). Konnte so einen 60 ECTS Master machen und den schaffst in einem Jahr.
Seriöse Promotionsprogramm setzen auch 300 ECTS voraus.
Wenns aber nur für den MSc/MA/Meng/MBA oder what ever hinter dem Namen sein soll, dann kann man auch mit 180 ECTS Bachelor nen Schmallspur Master machen.
Juckt keine Sau. Und ganz ehrlich, wer 240 ECTS holt, der würde auch 300 schaffen.
--> Wenn man nicht promovieren will oder in den höheren Dienst einfach den geringsten Dienst einfach den Weg des geringsten Widerstand wählen.
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