Zwei uneindeutige Schlüsselsätze im Zeugnis - gut/schlecht?
Ich habe soeben ein Praktikumszeugnis erhalten, bei dem ich bei zwei Sätzen nicht weiß, ob diese positiv oder mittelmäßig/negativ zu deuten sind. Es geht um:
"Mit seinen Arbeitsergebnissen waren wir jederzeit außerordentlich zufrieden."
"Die von ihm erbrachten Leistungen haben unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen."
Konkret geht es mir um das "zufrieden" im ersten Satz - klingt nicht sehr begeistert, eher nach einer 3.
Und im zweiten das "entsprochen" - würde man hier, wenn man es positiv meint, nicht von "übertroffen" sprechen?
Ich kann Korrekturen zum Zeugnis noch durchgeben, daher meine Frage, ob das positive Sätze sind oder man die auch negativ auslegen kann?
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