Mietvertrag unter Angehörigen muss Fremdvergleich standhalten

Ein Mietvertrag zwischen Sohn als Vermieter und Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Es kann sich um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln.