WiWi Gast schrieb am 04.03.2024:
LOL, wo du dich für ein Studium einschreibst hat nichts damit zu tun. Was ist denn die Rechtsgrundlage?
Deinen Studien- oder Arbeitsort in einer anderen Stadt zu haben ist deine Entscheidung und gibt dir kein außerordentliches Kündigsrecht. Man hatte einfach keine Lust auf dich oder hat deine finanzielle Situation angezweifelt und wollte dich raushaben, das ist offensichtlich.
LOL, hier der Poster auf dessen Beitrag du geantwortet hast. Genau 2 Sekunden Google Recherche hat ausgereicht um entsprechende Gerichtsurteile zu finden.
"Man hatte einfach keine Lust auf dich oder hat deine finanzielle Situation angezweifelt und wollte dich raushaben, das ist offensichtlich." - Ja bestimmt. Ledig, keine Kinder, keine Haustiere und 90k Gehalt.
Studienortswechsel werden von Gerichten i. d. R. als ausreichende Begründung für eine außerordentliche Kündigung anerkannt. Das weiß auch jeder Vermieter.
Dass ich meinen Master oder auch nur ein Zweitstudium a la Neuorientierung in einer anderen Stadt als München machen möchte, muss ich auch nicht weiter begründen.
Immatrikulationsbescheinigung reicht hierfür aus! Wer sich von Vertragsklauseln in Mietverträgen knebeln lässt, hat eben Pech.
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