Vermögensbildung 10 - Riester-Rente 3: Eigenleistung
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im zehnten Teil geht es um die Eigenleistung bei der Riester-Rente.
Höchstbetrag
Der Mindesteigenbeitrag ist auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Mehr als den entsprechenden Höchstbetrag braucht man nicht zu sparen, um die volle Zulage zu bekommen, auch wenn der ermittelte Mindesteigenbeitrag höher sein sollte. Man kann natürlich freiwillig mehr sparen. Für die Beiträge, die über dem jeweiligen Höchstbetrag liegen, gibt es jedoch keine weitere Förderung. Der Höchstbetrag beträgt
- in den Jahren 2002 und 2003: 525 Euro,
- in den Jahren 2004 und 2005: 1.050 Euro,
- in den Jahren 2006 und 2007: 1.575 Euro und
- ab 2008: 2.100 Euro
abzüglich (!) der Zulagen. Das bedeutet: Bei rentenversicherungspflichtigen Einnahmen über 52.500 Euro greift immer der Höchstbetrag. Das mag für nahezu alle Berufsstarter heute utopisch klingen, diese Summe ist aber gerade bei gut qualifizierten Akademikern oft schon nach wenigen Berufsjahren überschritten.
Beispiel: Höchstbetrag der eigenen Sparleistung
- Elke Herkenrath, allein erziehende Angestellte mit einem Kind, hat im Jahr 2002 Einnahmen von 53.200 Euro. Sie müsste also 2003 einen Mindesteigenbeitrag von 448 Euro (= 1 % von 53.200 Euro minus 38 Euro Grundzulage minus 46 Euro Kinderzulage) einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Durch die Begrenzung des Mindesteigenbeitrags auf einen Höchstbetrag muss sie jedoch nur einen Eigenbeitrag von 441 Euro (= 525 Euro Höchstbetrag minus Grund- und Kinderzulage) zahlen.
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