Wenn originale AC-Dokumente (z. B. Fragebögen) weitergegeben werden, wäre das wohl zumindest eine Urheberrechtsverletzung. Wenn Bewerber aus der Erinnerung heraus Informationen darüber veröffentlichen, kann der Arbeitgeber wahrscheinlich kaum etwas dagegen tun, sofern er die Teilnehmer vorher nicht zur Verschwiegenheit darüber verpflichtet hat und das auch nachweisen kann (z. B. Unterschrift). Allerdings ist er auch schlecht beraten, wenn er sein AC-Konzept nicht regelmäßig überarbeitet, denn irgendwann hat es sich natürlich in der Bewerberszene verbreitet. Von daher taugt das auch nicht wirklich als nachhaltiges Geschäftsmodell für oberschlaue Bewerbungscoaching-Agenturen.
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