Auslandspraktikum Kanada: »Young Workers Exchange Program«
Das Programm wendet sich an Hochschulabsolventen und junge Berufstätige zwischen 18 und 35 Jahren sowie Studierende ab dem 6. Semester.
Hinweise zur Stellensuche
Die Teilnehmer des YWEP erhalten eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Kanada, wenn sie selbst eine geeignete Stelle zur beruflichen Weiterbildung gefunden haben und die Programmvoraussetzungen erfüllen. Daher macht eine Bewerbung nur Sinn, wenn ein Arbeitgeber im Ausland gefunden worden ist und dem Bewerber oder der Bewerberin bereits ein Angebot zur Einstellung vorliegt. Die Bewerbung muss individuell über die ZAV erfolgen.
Die Unterlagen werden nach Prüfung durch die ZAV an die kanadische Botschaft (Immigration Office) in Berlin weitergeleitet, die den Antrag beschleunigt bearbeitet und dem Bewerber oder der Bewerberin die Zusage für die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die ZAV ist bestrebt, qualifizierten Bewerbern eine Stelle zur beruflichen Weiterbildung in Kanada zu vermitteln. Die Vermittlungsaussichten sind dabei von der jeweiligen Branche und der wirtschaftlichen und konjunkturellen Situation in Kanada abhängig.
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