„Modularisierung ermöglicht Änderungen
Die im Jahr 2019 eingeführte Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens, die den Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht, ihre Prüfung auf mehrere Prüfungstermine zu verteilen, sowie die verschiedenen Möglichkeiten, das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form abzulegen, machen diese Änderung der Prüfungsabläufe möglich, zumal die Kandidatinnen und Kandidaten, die am zweiten Prüfungstermin teilnehmen, die Möglichkeit haben, einen Teil der Klausuren bereits im Juni abzulegen.
Weitergehende individuelle Modularisierung
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung mit dem im November 2020 beschlossenen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften den erstmals im Mai 2017 gemachten Vorschlag des Vorstandes der Wirtschaftsprüferkammer aufgegriffen hat, einzelne Prüfungsteile – außer der Modulprüfung im Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ – bereits nach einer mindestens sechsmonatigen praktischen Tätigkeit ablegen zu können. Hierdurch könnte in Zukunft eine noch weitergehende individuelle Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens möglich werden.“
Aus dem WPK Newsletter vom 11.01.2021
Dann bin ich ja mal gespannt...
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