WiWi Gast schrieb am 24.08.2022:
Lt. Handelsblattartikel, die sich auf die Auskunft der WPK bezieht, kann man ja die persönliche Geldstrafe für die Rüge auch einfach dadurch umgehen in dem man dem Titel ablegt, sogar nachdem der Bescheid ergangen ist. Das macht natürlich super viel Sinn, entspannt aber die Diskussion um die persönlich Haftung enorm...
War mir bis dato nicht bewusst, dass es so einfach ist. Das wirkt so als ob man Vollgas von den hohen Gehältern als Partner profitieren kann und wenn's persönlich brenzlig wird, legt man einfach den Titel ab und geht als CFO/Head of .... zu einem Unternehmen aus der Wirtschaft :D so geschehen bei einem der beiden unterzeichnenden WPs bei WC und der mittlerweile bei einer sehr, sehr großen deutschen Bank ist, den wird das APAS Verfahren herzlich wenig kümmern ;-)
Der von die angesprochene WP ist schon relativ lange bei einer sehr sehr großen deutschen Bank.
Und natürlich wird den das APAS Verfahren kümmern. Es geht ja auch um die eigene Reputation. Angenehm ist das sicher für keinen Beteiligten.
War auch überspitzt formuliert, aber gemessen an den finanziellen Auswirkungen für die Investoren, scheinen mir (basierend auf der im Artikel zitierten WPK Aussage) die persönlichen finanziellen Auswirkungen für die involvierten Personen relativ gering zu sein (Rechtsberatungskosten jetzt mal außen vor).
Die Reputation sei mal dahingestellt, mE muss man da ja auch zwischen fachlicher Expertise (die wohl gegeben sein wird, sonst wäre man nie in solche Positionen gekommen) und der institutionellen Verantwortung der Audit-Partner in Big4 Gesellschaften unterscheiden. Jeder der mit PIE-Prüfungen zu tun hat, weiß ja wie tief der Linksunterzeichner in der materiellen Prüfung involviert ist...
Dass das für niemanden angenehm sein dürfte, ist mir schon klar. Als außenstehender nicht involvierter Dritter (mit gewisser Branchenkenntnis), fragt man sich aber schon was da die ganzen Jahre über abgelaufen ist. Daher hält sich mit Mitleid in Grenzen.
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