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Wirtschaftsrecht Februar 2024

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WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Hi,
welche Schwerpunkte setzt ihr für Wirtschaftsrecht 2024 im Februar?
Und wann darf man mit den Einladungen rechnen, vermutlich so ab 15.01 oder?

Ich hoffe das kein ganz „neues“ Thema kommt wie z.B. Waren mit digitalen Elementen (327 BGB ff.), lieber die „Klassiker“.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Die 327er sind doch angenehm zu prüfen, einfach auf dich zukommen lassen. Habe das selbst hinter mir, der Studiengang ist kein Hexenwerk. ^^

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Ich denke hier ist das WP Examen, Modul Wirtschaftsrecht gemeint und nicht ein Studiengang Wirtschaftsrecht.

Geht mir ganz ähnlich. Teilweise richtig gute Klausuren geschrieben und dann mal am Thema vorbei. Wird wohl von der Tagesform abhängig werden, wie es ausgeht.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Ich habe 2 richtige Klausuren geschrieben (richtig im Sinne von echte Altklasuren).
Dabei hatte ich einmal eine 2,0 und eine 5,0, also absolut wechselhaft.

Wobei ich die Bewertung schwierig fand, beide Prüfer hatten gleich viele Anmerkungen, gefühlt war ich bei beiden Arbeiten auch gleich gut, trotzdem absolut unterschiedliche Noten.
Wird wohl eine kleine Lotterie werden.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Was macht ihr so wenige Tage vor dem Examen? Weiterhin Klausuren oder einfach mal 1-2 Tage abschalten?
Ich habe die Klausuren der letzten Jahre angeschaut, alle Klausuren meines Anbieters mindestens einmal gelöst und weiß nicht mehr, was ich noch anschauen soll.

Teilweise waren Klausuren dabei, welche ich sehr gerne bekommen würde. Teilweise aber auch Ahnungslosigkeit, bin echt gespannt..

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Sich nicht verrückt machen und sich ins Bewusstsein rufen, dass das Wissen fürs Bestehen in den Wochen und Monaten vor dem Prüfungstag angeeignet wird, nicht wenige Tage davor.

Wenn man nicht mehr weiß, was man noch machen kann, hat man eigentlich alles richtig gemacht.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 12.02.2024:

Sich nicht verrückt machen und sich ins Bewusstsein rufen, dass das Wissen fürs Bestehen in den Wochen und Monaten vor dem Prüfungstag angeeignet wird, nicht wenige Tage davor.

Wenn man nicht mehr weiß, was man noch machen kann, hat man eigentlich alles richtig gemacht.

Genau das!

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Geht mir sehr ähnlich. Habe nur Angst, dass dann irgendein völlig exotischer Fall kommt, bei dem man den Einstieg nicht findet.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 13.02.2024:

Geht mir sehr ähnlich. Habe nur Angst, dass dann irgendein völlig exotischer Fall kommt, bei dem man den Einstieg nicht findet.

So ein Fall kommt halt immer dran und man muss lernen damit umzugehen.
Daher auch beim Klausurenschreiben nicht direkt in die Lösung schauen sondern mal probieren, seinen eigenen Weg zu finden.
Wenn du im grünen AKS Buch die Schemata ganz hinten gelernt und verstanden hast, dann reicht das schon ;)

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 13.02.2024:

Geht mir sehr ähnlich. Habe nur Angst, dass dann irgendein völlig exotischer Fall kommt, bei dem man den Einstieg nicht findet.

So ein Fall kommt halt immer dran und man muss lernen damit umzugehen.
Daher auch beim Klausurenschreiben nicht direkt in die Lösung schauen sondern mal probieren, seinen eigenen Weg zu finden.
Wenn du im grünen AKS Buch die Schemata ganz hinten gelernt und verstanden hast, dann reicht das schon ;)

Habe ich. Aber wenn dann wieder 40 % Arbeitsrecht dran kommen und dazu noch ein Fall, bei dem man das Problem nicht direkt erkennt, wird es schon heiß.
Naja, wird schon :)

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Wie fandet ihr es ?

Ich fande es war sehr, sehr viel Text. Das hat mich direkt erschlagen.
Auch habe ich dummerweise bei Aufgabe 2 eine analoge Anwendung des 435 BGB Rechtsmangel auf das gesetzliche Verbot angewendet, bin dann aber auf den 313 eingegangen.

Zudem haben 2 Kollegen bereits nach 3 Stunden abgegeben, undenkbar.

Wie lief es bei euch?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Also nach der Prüfung muss ich sagen: auf die Quote bin ich gespannt .. war nicht gut.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Unmengen an Text, fand die Klausur wirklich anspruchsvoll.

Aufgabe 1:
4 Teile mit je 1/2 - 3/4 Seite Text.
Im wesentlichen:

  • was ist wenn ein Gesellschafter absichtlich den Gewinnverwendungsbeschluss blockiert, damit nicht ausgeschüttet wird
  • kann ein Beschluss „doppelt“ gefasst werden also die Gewinnverwendung später nochmal geändert
  • ist eine Aufrechnung aus einem Beherrschungsvertrag (Fehlbetrag) mit einer Forderung gegenüber der Tochter möglich
  • ist ein gutgläubiger Erwerb eines Inhabergewinnscheines möglich
  • was ist wenn der Gewinn an den eigentlichen Eigentümer bereits ausgezahlt wurde

Aufgabe 2:
Corona - Mietvertrag - Laden muss aus gesetzlichen Gründen schließen, müssen sie Miete zahlen?

  • mit Abwandlungen im Mietvertrag
  • Mietzahlung erfolgte aber unter Vorbehalt, kann er sie zurück verlangen

Korrigiert mich gern, dass war so die grobe Schilderung.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Welches Ergebnis hattet ihr bei 1.1 und 1.4 also hat er Anspruch auf die 2 Mio. bzw G auf den halben Gewinn?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 17.02.2024:

Welches Ergebnis hattet ihr bei 1.1 und 1.4 also hat er Anspruch auf die 2 Mio. bzw G auf den halben Gewinn?

Bei 1.1 hab ich das er Anspruch hat. Einen Beschluss gab es nicht, da die Fremdgeschäftsführung einfach „beschlossen“ hat und das nicht in ihren Kompetenzbereich fällt. Es müssen immer noch die Gesellschter beschließen. Den Konflikt zwischen den Gesellschaftern habe ich über die Treupflicht gelöst. Die Geschäftslage gab keinen Grund zur Blockierung der Ausschüttung und das Interesse des blockierenden Gesellschafters kann so gelöst werden, das die Liquidität halt nicht entnommen wird. Also ist es auch zumutbar.

1.4 habe ich nur eine wirksame Abtretung an den Sohn. Nicht an G.
Die Geschäftsführerin hat zwar „professionelle“ Inhaberscheine für den Gewinn der GmbH erstellt, aber letztendlich liegt immer noch eine Forderung vor die abgetreten werden soll. Ein gutgläubiger Erwerb von Forderungen ist nicht möglich. Und die Abtretung an den Sohn wurde auch der GmbH kommuniziert. Er hat auch ein Abtretungsdokument des bisherigen Gläubigers in der Hand. Das, meine Meinung, überwiegt dem professionellen Gewinnschein.

Und außerdem habe ich mit dem Numerus Clausus des Gesellschaftsrechts argumentiert. Du vermischt praktisch eine GmbH mit AG Elementen.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 17.02.2024:

Welches Ergebnis hattet ihr bei 1.1 und 1.4 also hat er Anspruch auf die 2 Mio. bzw G auf den halben Gewinn?

Bei 1.1 hab ich das er Anspruch hat. Einen Beschluss gab es nicht, da die Fremdgeschäftsführung einfach „beschlossen“ hat und das nicht in ihren Kompetenzbereich fällt. Es müssen immer noch die Gesellschter beschließen. Den Konflikt zwischen den Gesellschaftern habe ich über die Treupflicht gelöst. Die Geschäftslage gab keinen Grund zur Blockierung der Ausschüttung und das Interesse des blockierenden Gesellschafters kann so gelöst werden, das die Liquidität halt nicht entnommen wird. Also ist es auch zumutbar.

1.4 habe ich nur eine wirksame Abtretung an den Sohn. Nicht an G.
Die Geschäftsführerin hat zwar „professionelle“ Inhaberscheine für den Gewinn der GmbH erstellt, aber letztendlich liegt immer noch eine Forderung vor die abgetreten werden soll. Ein gutgläubiger Erwerb von Forderungen ist nicht möglich. Und die Abtretung an den Sohn wurde auch der GmbH kommuniziert. Er hat auch ein Abtretungsdokument des bisherigen Gläubigers in der Hand. Das, meine Meinung, überwiegt dem professionellen Gewinnschein.

Und außerdem habe ich mit dem Numerus Clausus des Gesellschaftsrechts argumentiert. Du vermischt praktisch eine GmbH mit AG Elementen.

1.1. schließe ich mich an, habe ich fast identisch.

1.4. war ich in Zeitnot, da ich die Menge unterschätzt habe. Hier habe ich nicht soweit gedacht, dass eine Forderung nicht gutgläubig sein kann, insbesondere im Gegenspruch zu einem Inhaberpapier, im Nachhinein wirklich ärgerlich.

Ob das gereicht hat, wird wohl sehr eng.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Überlege direkt mich für August anzumelden.

Habe bei 1.2 und 1.3 die Probleme nicht gesehen.

Aufrechnung: ja möglich, aber nur iHv 25.000 aufgrund Wehrhaltigkeit, oder?

Zu dem Thema neuer Gesellschafterbeschluss zur gewinnverwendenung hatte ich nichts gefunden, wüsste aber nicht was dagegen spricht wenn sich alle Gesellschafter einig sind. Zudem war es kein Vorsatz, sie wussten nicht das sie insolvent gehen werden.
Daher habe ich gesagt Insolvenverwalter kann nach 80 InsO, 32 GmbhG Gewinne zurückfordern, wenn 30 GmbhG verletzt. Ist nicht verletzt, keine Rückforderung.
Man hätte vermutlich noch vorsätzliche Handlung nach 133 InsO prüfen können, ging bei mir aus Zeitgründen aber nicht mehr, konnte auch kein Vorsatz deuten.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 17.02.2024:

Überlege direkt mich für August anzumelden.

Habe bei 1.2 und 1.3 die Probleme nicht gesehen.

Aufrechnung: ja möglich, aber nur iHv 25.000 aufgrund Wehrhaltigkeit, oder?

Zu dem Thema neuer Gesellschafterbeschluss zur gewinnverwendenung hatte ich nichts gefunden, wüsste aber nicht was dagegen spricht wenn sich alle Gesellschafter einig sind. Zudem war es kein Vorsatz, sie wussten nicht das sie insolvent gehen werden.
Daher habe ich gesagt Insolvenverwalter kann nach 80 InsO, 32 GmbhG Gewinne zurückfordern, wenn 30 GmbhG verletzt. Ist nicht verletzt, keine Rückforderung.
Man hätte vermutlich noch vorsätzliche Handlung nach 133 InsO prüfen können, ging bei mir aus Zeitgründen aber nicht mehr, konnte auch kein Vorsatz deuten.

Nicht unterkriegen lassen. Ich hatte vor 6 Monaten (im August 2023) geschrieben und nicht einmal die Hälfte der Aufgaben geschafft. Danach war ich richtig niedergeschlagen, weil Themen dran kamen, von denen ich überhaupt keine Ahnung hatte. Am Ende hat es für eine 5,0 gereicht und somit für die mündliche Prüfung qualifiziert. Dort habe ich dann mit einer 2,0 bestanden. Also erstmal auf die Ergebnisse warten und nicht überstürzt handeln.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 18.02.2024:

Überlege direkt mich für August anzumelden.

Habe bei 1.2 und 1.3 die Probleme nicht gesehen.

Aufrechnung: ja möglich, aber nur iHv 25.000 aufgrund Wehrhaltigkeit, oder?

Zu dem Thema neuer Gesellschafterbeschluss zur gewinnverwendenung hatte ich nichts gefunden, wüsste aber nicht was dagegen spricht wenn sich alle Gesellschafter einig sind. Zudem war es kein Vorsatz, sie wussten nicht das sie insolvent gehen werden.
Daher habe ich gesagt Insolvenverwalter kann nach 80 InsO, 32 GmbhG Gewinne zurückfordern, wenn 30 GmbhG verletzt. Ist nicht verletzt, keine Rückforderung.
Man hätte vermutlich noch vorsätzliche Handlung nach 133 InsO prüfen können, ging bei mir aus Zeitgründen aber nicht mehr, konnte auch kein Vorsatz deuten.

Nicht unterkriegen lassen. Ich hatte vor 6 Monaten (im August 2023) geschrieben und nicht einmal die Hälfte der Aufgaben geschafft. Danach war ich richtig niedergeschlagen, weil Themen dran kamen, von denen ich überhaupt keine Ahnung hatte. Am Ende hat es für eine 5,0 gereicht und somit für die mündliche Prüfung qualifiziert. Dort habe ich dann mit einer 2,0 bestanden. Also erstmal auf die Ergebnisse warten und nicht überstürzt handeln.

Sowas muntert etwas auf, danke!

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Hat denn jemand Lösungsvorschläge für 1.2 und 1.3?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

1.2 war die Frage mit dem Insolvenzverwalter oder? Hier habe ich die Anfechtungsgründe aus der InsO geprüft da die Frage war, ob ein Insolvenzverwalter eine Ausschüttung theoretisch zurückholen könnte, falls es zur Eröffnung kommt. Also §§ 129 ff. InsO.

Bei der Aufrechnung zu 1.3. habe ich keine Aufrechnungslage. Da zur Kapitalaufbringung der Tochtergesellschaft nach dem Anteilskauf generell keine Angaben vorhanden waren, mit denen man die Nichtaufbringung hätte feststellen können. Zum Inso- oder Abschlussstichtag (weis nicht mehr genau) gab es zwar eine negative Bilanz. Daraus kann ich allerdings nicht ableiten, ob damals das Kapital aufgebracht wurde oder nicht.

Anschließend habe ich die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufrechnung geprüft, die laut §§ 94 und 95 InsO erlaubt ist. Scheitern lassen habe ich sie bei der Erfüllbarkeit der Gegenforderung, also der Verlustübernahmeforderung aus dem Ergebnisvertrag. Mit der Begründung, dass diese nicht aus dem vorläufigen Abschluss abgeleitet werden kann und Forderungen/Verbindlichkeiten aus einem Jahresabschluss erst nach dem Gesellschafterbeschluss, also dem endgültigen JA, enstehen. Und der wurde nicht gefasst.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 19.02.2024:

1.2 war die Frage mit dem Insolvenzverwalter oder? Hier habe ich die Anfechtungsgründe aus der InsO geprüft da die Frage war, ob ein Insolvenzverwalter eine Ausschüttung theoretisch zurückholen könnte, falls es zur Eröffnung kommt. Also §§ 129 ff. InsO.

Bei der Aufrechnung zu 1.3. habe ich keine Aufrechnungslage. Da zur Kapitalaufbringung der Tochtergesellschaft nach dem Anteilskauf generell keine Angaben vorhanden waren, mit denen man die Nichtaufbringung hätte feststellen können. Zum Inso- oder Abschlussstichtag (weis nicht mehr genau) gab es zwar eine negative Bilanz. Daraus kann ich allerdings nicht ableiten, ob damals das Kapital aufgebracht wurde oder nicht.

Anschließend habe ich die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufrechnung geprüft, die laut §§ 94 und 95 InsO erlaubt ist. Scheitern lassen habe ich sie bei der Erfüllbarkeit der Gegenforderung, also der Verlustübernahmeforderung aus dem Ergebnisvertrag. Mit der Begründung, dass diese nicht aus dem vorläufigen Abschluss abgeleitet werden kann und Forderungen/Verbindlichkeiten aus einem Jahresabschluss erst nach dem Gesellschafterbeschluss, also dem endgültigen JA, enstehen. Und der wurde nicht gefasst.

Ich habe es ähnlich gelöst, allerdings am Ende die Aufrechnung in Höhe des werthaltigen Teils bejaht. Für mich war die Feststellung des JA zwar auch ein Problem, aber gebucht hätte ich es zum Stichtag. Damit war für mich die Forderung auch da... keine Ahnung, war echt eine richtig krasse Klausur!

Die eigentumsverhältnisse prüfen mit der Frage nach dem hälftigen Gewinn im Zusammenhang mit den Inhaberpapier-§§, die man so ja in keinem Kurs bespricht - Chapeau an den Klausursteller

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 19.02.2024:

1.2 war die Frage mit dem Insolvenzverwalter oder? Hier habe ich die Anfechtungsgründe aus der InsO geprüft da die Frage war, ob ein Insolvenzverwalter eine Ausschüttung theoretisch zurückholen könnte, falls es zur Eröffnung kommt. Also §§ 129 ff. InsO.

Bei der Aufrechnung zu 1.3. habe ich keine Aufrechnungslage. Da zur Kapitalaufbringung der Tochtergesellschaft nach dem Anteilskauf generell keine Angaben vorhanden waren, mit denen man die Nichtaufbringung hätte feststellen können. Zum Inso- oder Abschlussstichtag (weis nicht mehr genau) gab es zwar eine negative Bilanz. Daraus kann ich allerdings nicht ableiten, ob damals das Kapital aufgebracht wurde oder nicht.

Anschließend habe ich die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufrechnung geprüft, die laut §§ 94 und 95 InsO erlaubt ist. Scheitern lassen habe ich sie bei der Erfüllbarkeit der Gegenforderung, also der Verlustübernahmeforderung aus dem Ergebnisvertrag. Mit der Begründung, dass diese nicht aus dem vorläufigen Abschluss abgeleitet werden kann und Forderungen/Verbindlichkeiten aus einem Jahresabschluss erst nach dem Gesellschafterbeschluss, also dem endgültigen JA, enstehen. Und der wurde nicht gefasst.

Also bei 1.3 Respekt, da in der Zeitlage so tief zu gehen. Ich habe es daran nicht scheitern lassen, da dieser „zutreffend“ festgestellt war und die GV ih nützlich wohl nicht mehr feststellen konnte, aber du kannst natürlich auch recht haben.

Bei 1.2 habe ich nur 32 GmbHG geprüft. Fand die Angabe „innerhalb des nächsten Jahres“ auch so ungenau und offen, zeitlich da alle 5 Paragraphen abprüfen, dachte dass kann einfach nicht gewollt sein.

Aber ich empfand die ganze Klausur im Vergleich zu Vorjahren als anspruchsvoll. Habe alle Klausuren von meinem Anbieter + ehemalige Examen gelöst, aber alleine 5 Seiten Text .. hoffe die Bewertung ist entsprechend „locker“.

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WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Also bin auch gespannt ob wieder die 85%+ Bestehensquote erreichte wird oder wieder nur 70% und weniger. Die Klausur war schon sehr sportlich, dafür dass in manchen Jahren die Klausuren geschenkt waren.

Ich habe mich vorsorglich für August angemeldet, ärgere mich immer noch etwas. Aber am Ende ist man selbst schuld.

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WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Wieviel Prozent benötigt man für die 5,0 eigentlich? 40?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 19.02.2024:

Wieviel Prozent benötigt man für die 5,0 eigentlich? 40?

Bei den anderen 3 Modulen ja.

Bei Recht hab ich auch in meinen 2 Einsichten (einmal durchgefallen und einmal bestanden) nie Punkte gesehen. Da macht der Korrektor immer nur eine Einschätzung und schreibt dann die Note hin. Also kann man das pauschal so leider nicht sagen.

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WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Hat schon jemand einen Brief bekommen?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Zum Glück nicht! No news are good news these days😎

WiWi Gast schrieb am 19.03.2024:

Hat schon jemand einen Brief bekommen?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Wann sollen die Einladungen fürs mündliche dieses Jahr versendet werden?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Ähnlich wie in den Jahren davor und entsprechend dem Merkblatt der WPK: möglichst 3 Wochen vor der Mündlichen. Da gibt es kein Versanddatum.

WiWi Gast schrieb am 20.03.2024:

Wann sollen die Einladungen fürs mündliche dieses Jahr versendet werden?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Hat jemand etwas gehört, ob in dieser Woche bereits Briefe gab?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Ich habe noch nichts gehört bisher. Wenn müssten ja erstmal die Absagen kommen, oder?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ich habe noch nichts gehört bisher. Wenn müssten ja erstmal die Absagen kommen, oder?

Hat schon jemand eine Absage bekommen?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Ich hatte Anfang letzter Woche die Absage für BWL erhalten (Bayern).

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Hallo, hat schon jemand von der LGS Hamburg etwas gehört?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 28.03.2024:

Hallo, hat schon jemand von der LGS Hamburg etwas gehört?

Wenn jemand bisher etwas gehört hat, kann es nichts Gutes gewesen sein.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Heute meine Ladung WR erhalten. Note 5,0.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 28.03.2024:

Hallo, hat schon jemand von der LGS Hamburg etwas gehört?

Wenn jemand bisher etwas gehört hat, kann es nichts Gutes gewesen sein.

Ich habe heute etwas gehört (Bayern). Und es war gut. Habe bestanden.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Glückwunsch!!! Welches Bundesland?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2024:

Heute meine Ladung WR erhalten. Note 5,0.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Auch Bayern?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2024:

Heute meine Ladung WR erhalten. Note 5,0.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 29.03.2024:

Auch Bayern?

Heute meine Ladung WR erhalten. Note 5,0.

Ja. München

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Ich habe heute im OnlinePortal die Ladung zur mündlichen Prüfung in WiRe erhalten (Düsseldorf).

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 01.04.2024:

Ich habe heute im OnlinePortal die Ladung zur mündlichen Prüfung in WiRe erhalten (Düsseldorf).

Heute? An einem Feiertag?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 01.04.2024:

Ich habe heute im OnlinePortal die Ladung zur mündlichen Prüfung in WiRe erhalten (Düsseldorf).

Heute? An einem Feiertag?

An einem 1. April Feiertag :-)

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 01.04.2024:

Ich habe heute im OnlinePortal die Ladung zur mündlichen Prüfung in WiRe erhalten (Düsseldorf).

Heute? An einem Feiertag?

Ja, konnte es auch kaum glauben. Hatte in anderen Beiträgen gelesen, dass teilweise auch an einem Sonntag Ladungen online gestellt werden. Heute dann nochmal nachgeschaut und siehe da..

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Ich habe heute auch meine Ladung bekommen (NRW). Mit 5,0 vorbenotet wird es auf jeden Fall sportlich bei mir - jetzt also nochmal Vollgas geben...

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Wie motiviert ihr euch, wenn es nicht gereicht hat?
Habe noch keine Rückmeldung, aber noch einmal "neu lernen" und alles anfangen, Klausuren schreiben und alle Themen wiederholen .. und dann evtl. das Pech haben, dass wieder etwas exotisches dran kommt. Da fehlt mir im Moment wirklich jegliche Motivation.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 01.04.2024:

Ich habe heute auch meine Ladung bekommen (NRW). Mit 5,0 vorbenotet wird es auf jeden Fall sportlich bei mir - jetzt also nochmal Vollgas geben...

Besser als durchgefallen - noch alles möglich! Viel Glück!

Jemand bereits etwas aus Berlin gehört?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 01.04.2024:

Wie motiviert ihr euch, wenn es nicht gereicht hat?
Habe noch keine Rückmeldung, aber noch einmal "neu lernen" und alles anfangen, Klausuren schreiben und alle Themen wiederholen .. und dann evtl. das Pech haben, dass wieder etwas exotisches dran kommt. Da fehlt mir im Moment wirklich jegliche Motivation.

Einfach erstmal Abstand bekommen und dann überlegen ob man es wirklich will. Ich war auch sehr niedergeschlagen nachdem ich in PW durchgefallen bin. Jetzt bin ich im Drittversuch. Man muss es halt wollen. Dann kommt die Motivation von ganz alleine. Und umso öfters du den Kram lernst, umso mehr kannst du dich auf Randthemen konzentrieren und die Lücken werden kleiner.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 01.04.2024:

Wie motiviert ihr euch, wenn es nicht gereicht hat?
Habe noch keine Rückmeldung, aber noch einmal "neu lernen" und alles anfangen, Klausuren schreiben und alle Themen wiederholen .. und dann evtl. das Pech haben, dass wieder etwas exotisches dran kommt. Da fehlt mir im Moment wirklich jegliche Motivation.

Bei Wirtschaftsrecht wäre der neue Lernaufwand ja eher gering im Vergleich zu Steuern oder PW. Dennoch immer das Ziel im Auge haben und irgendwann klappt das schon. Wenn die Grundlagen und der Schreibstil sitzen, dann kann die Kammer auch die wildesten Aufgaben abfragen aber zum bestehen würde es reichen. Muss aber auch ehrlich sagen, dass wenn ich Steuern wiederholen müsste ich kurz vor geistigen Burnout war haha

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 02.04.2024:

Wie motiviert ihr euch, wenn es nicht gereicht hat?
Habe noch keine Rückmeldung, aber noch einmal "neu lernen" und alles anfangen, Klausuren schreiben und alle Themen wiederholen .. und dann evtl. das Pech haben, dass wieder etwas exotisches dran kommt. Da fehlt mir im Moment wirklich jegliche Motivation.

Bei Wirtschaftsrecht wäre der neue Lernaufwand ja eher gering im Vergleich zu Steuern oder PW. Dennoch immer das Ziel im Auge haben und irgendwann klappt das schon. Wenn die Grundlagen und der Schreibstil sitzen, dann kann die Kammer auch die wildesten Aufgaben abfragen aber zum bestehen würde es reichen. Muss aber auch ehrlich sagen, dass wenn ich Steuern wiederholen müsste ich kurz vor geistigen Burnout war haha

Gerade den Brief mit 5,0 von der LGS in Frankfurt bekommen. Euch weiterhin viel Erfolg!

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Hat jemand bereits eine Ab- oder Zusage aus Hamburg erhalten?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Bei mir auch 5,0 , aber Bayern. Fand die Klausur nicht so überschaubar.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Lasst den Kopf nicht hängen. Wirtschaftsrecht hat meiner Erfahrung nach die entspanntesten Prüfer. Die wissen das ihr keine Anwälte werden wollt oder sein müsst.

WR ist das Modul wo die Bestehenschance mit einer 5.0 am höchsten ist.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 07.04.2024:

Lasst den Kopf nicht hängen. Wirtschaftsrecht hat meiner Erfahrung nach die entspanntesten Prüfer. Die wissen das ihr keine Anwälte werden wollt oder sein müsst.

WR ist das Modul wo die Bestehenschance mit einer 5.0 am höchsten ist.

Bist Du einmal durchgefallen oder treibst Du dich freizeitlich in Foren herum?

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 08.04.2024:

Lasst den Kopf nicht hängen. Wirtschaftsrecht hat meiner Erfahrung nach die entspanntesten Prüfer. Die wissen das ihr keine Anwälte werden wollt oder sein müsst.

WR ist das Modul wo die Bestehenschance mit einer 5.0 am höchsten ist.

Bist Du einmal durchgefallen oder treibst Du dich freizeitlich in Foren herum?

Ich bin einmal in Steuern durchgefallen und zwei mal in PW.

Steuern habe ich dann im zweiten Anlauf geschafft und PW sieht dieses Mal recht gut aus.

Ich bin jetzt seit zwei Jahren im Examensverfahren und in der Zeit mit seeeehr vielen Leidensgenossen gesprochen. Und in WR ist es nunmal so, dass die Prüfer laut allen aussagen die gnädigsten waren.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 08.04.2024:

Lasst den Kopf nicht hängen. Wirtschaftsrecht hat meiner Erfahrung nach die entspanntesten Prüfer. Die wissen das ihr keine Anwälte werden wollt oder sein müsst.

WR ist das Modul wo die Bestehenschance mit einer 5.0 am höchsten ist.

Bist Du einmal durchgefallen oder treibst Du dich freizeitlich in Foren herum?

Ich bin in steuern einmal durchgefallen und in PW zwei mal. Ich bin jetzt seit zwei Jahren im Examen und habe da mit vielen Leidensgenossen gesprochen. Wirtschaftsrecht ist wirklich das entspannteste Modul was die Prüfer angeht.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

WiWi Gast schrieb am 09.04.2024:

Lasst den Kopf nicht hängen. Wirtschaftsrecht hat meiner Erfahrung nach die entspanntesten Prüfer. Die wissen das ihr keine Anwälte werden wollt oder sein müsst.

WR ist das Modul wo die Bestehenschance mit einer 5.0 am höchsten ist.

Bist Du einmal durchgefallen oder treibst Du dich freizeitlich in Foren herum?

Ich bin in steuern einmal durchgefallen und in PW zwei mal. Ich bin jetzt seit zwei Jahren im Examen und habe da mit vielen Leidensgenossen gesprochen. Wirtschaftsrecht ist wirklich das entspannteste Modul was die Prüfer angeht.

Du hast meine Hochachtung. Es ist wirklich beeindruckend, dass Du so hartnäckig bist.

antworten
WiWi Gast

Wirtschaftsrecht Februar 2024

Naja, wenn man es wirklich will und bei dem Geld und der Zeit die darin stecken überlegt man es sich halt zweimal abzubrechen.

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Der Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht der Universität des Saarlandes vermittelt sowohl Grundlagen der Betriebswirtschaft als auch der Rechtswissenschaft. Bewerbungsfrist ist der 15. Juli 2005.

Neue Bundesfinanzhof-Urteile im Internet

Durch die Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums von Urteilen des Bundesfinanzhofs im Internet, kommen die entsprechenden Urteile neuerdings auch schon vor dem Abdruck im Bundessteuerblatt zur Anwendung.

Wirtschaftsrecht ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg

Eine Justitia-Statur, der Göttin der Gerechtigkeit, symbolisiert das Thema Wirtschaftsrecht.

In einer Gesellschaft leben Menschen zusammen, es wird Handel betrieben, sowohl national als auch international. Bei allen diesen Interaktionen ist das Wirtschaftsrecht von elementarer Bedeutung. Egal ob es um das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Abschließen von Verträgen geht, das Wirtschaftsrecht ist die Basis für ein strukturiertes und solides Interagieren. Allein durch diese Regularien können wirtschaftliche Abläufe rechtlich korrekt stattfinden und ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Kurzum, das Wirtschaftsrecht ist unerlässlich. Es bildet eine der tragenden Säulen für legalen Handel, gesellschaftliche Interaktion und nationalen sowie internationalen Handel.

Attachement der Woche: Vor Gericht

Der kunstvolle Eingang eines Amtsgerichtes mit in Stein gehauenen Engeln.

Dies sind Sätze, die tatsächlich so vor Gericht gefallen sind. Wort für Wort, aufgenommen von Gerichtsreportern.

Neuer Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht FH Köln Studium

Der Studiengang Wirtschaftsrecht (Bachelor) startete als Diplom-Studiengang zum Sommersemester 2004 an der Fachhochschule Köln. Das Studium in Wirtschaftsrecht überzeugt mit einer interdisziplinären Ausrichtung und bereitet auf Berufe in Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungen, sowie in Rechtsabteilungen von Unternehmen vor.

Aufbaustudiengang »Recht und Wirtschaft«

Weiterbildung Aufbaustudium Wirtschaft

Start zum Wintersemester 2003 an der neu gegründeten Dresden International University - Aufnahmeprüfung Mitte September

Neu: Wirtschaftsrecht an der ebs

Ein Buch über Wirtschaftsrecht: Bürgerliches Recht, ein Lehrbuch auf dem ein Stift liegt.

European Business School Schloss Reichartshausen bietet Studiengang BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an

Uni Augsburg: Studiengang Rechts- & Wirtschaftswissenschaften

Auf Beton steht mit einer Sprühdose geschrieben der Schriftzug Rechte.

Mit 350 Bewerbungen wurden die Erwartungen weit übertroffen. Überregionalität, hoher Frauenanteil und überdurchschnittliches Qualifikationsniveau kennzeichnen die Bewerberlage.

Chartered Financial Analyst: Rekord von über 250.000 CFA-Prüfungen

CFA-Prüfung zum Chartered Financial Analyst

Die Nachfrage nach der Chartered Financial Analyst (CFA) Qualifikation erreicht im Juni 2019 einen neuen Höchststand. Die Zahl der weltweiten Anmeldungen zu CFA-Prüfungen stieg im Vorjahresvergleich um 11 Prozent, gibt CFA Institute, der führende globale Berufsverband für die Investmentbranche bekannt. Besonders in den Schwellenländern wächst das Interesse an der Weiterbildung für Vermögensverwalter, Portfoliomanager, professionelle Investor und Finanzanalysten.

Antworten auf Wirtschaftsrecht Februar 2024

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Ich habe Wirtschaftsrecht auf Bachelor studiert und vorher 4 Semester Jura. Der rechtliche Inhalt bzw. die Tiefe des Wirtschaftsre ...

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