Gerichtsurteil: 2G im Einzelhandel in ganz Niedersachsen aufgehoben

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regelung im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung für ganz Niedersachsen aufgehoben (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen. Das Gericht urteilte die Erforderlichkeit der 2G-Regelung im Einzelhandel sei zweifelhaft. Auch das RKI sehe selbst für die höchste Warnstufe nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor.