Özen schrieb am 24.02.2024:
Hallo,
Ich mache an der IU einen Dual-Studium der über 7 Semester andauern wird. Doch ich plane, meine Bachelorarbeit im 6. Semester zu schreiben, um die Studienzeit auf 6 Semester zu verkürzen. Habe ich eine Befreiung von den monatlichen Gebühren für das 7. Semester, wenn ich die Bachelorarbeit bestehe?
Nein. Nur weil du früher fertig wirst, ändert das nichts an der Gebühr. Gibt's genug Urteile dazu.
Außerdem erreiche ich die 180 ECTs erst nach dem 7. Semester. Da im 6. Semester ECTs fehlen, überlege ich, Module vom letzten Semester vor zu ziehen oder alternative Herangehensweisen zu nutzen. Wie sieht die bevorzugte Vorgehensweise der IU in dieser Situation aus?
Häh? Also was jetzt, willst du verkürzen oder verlängern? Ich glaub, du versteht das System mit der Bachelorarbeit nicht. Wenn es die Hochschule erlauben würde, könntest du die Bachelorarbeit theoretisch in JEDEM Semester schreiben, fertig bist du erst, wenn du 180 ECTS hast. Gib genug Leute, die Bachelorarbeit schon hinter sich haben, aber vielleicht noch in den zweit oder Drittversuch in einem Aussiebfach haben (oder z.B. bei mir im LL.B. an der Fernuni. Da kann man in die Bachelorarbeit nach 150 ECTS. Das Zeugnis gibt's aber halt trotzdem erst, wenn man die 210 ECTS mit anderen Kursen voll hat).
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