Das der Master als Ausbildungsausgabe für das Unternehmen anerkannt wird, ist ein Hickhack. Ansonsten wird es zu Lohn und dann ist damit keinen geholfen. Master sind MwSt. befreit, bringt dem Unternehmen also auch gar nichts. Wenn er einen Bachelor hat und je nach Unternehmen werden wohl 50k Gehalt drin sein, vor allem wenn er den Nebenberuflich macht. 42% war jetzt pauschal gesagt. Selbst wenns am Ende nur 30% sind, er muss nicht die vollen Gebühren bezahlen, hat Einkommen und auch 2-3 Jahre Berufserfahrung, als nochmal für 20/h Woche + Studiengebühren übernahme. Ist einfach mehr Geld drin aus. Außer TE möchte sich nochmal 20h auf Kosten des AG auschillen, dem steht aber entgegen, dass man selbst wenns eine Art Duale Variante ist, er voll in seiner vorlesungsfreien Zeit arbeiten muss. Da ist selbst ein KfW-Kredit besser, als sich 2--4 Jahre an einen AG zu binden.
WiWi Gast schrieb am 09.05.2023:
Glaube kaum, dass OP einen durchschnittlichen Steuersatz von 42% hat. Wohl eher 30%.
Und natürlich lohnt sich das. Wenn die Rechnung an den AG ausgestellt wird, spart sich der Student die MwSt. Der AG kann es als Betriebsausgabe absetzen und spart sich die Lohnnebenkosten.
Bei mir haben sowohl im Bachelor als auch im Master meine damaligen AGs einen Teil der Gebühren übernommen. Aber meistens lassen die sich nur darauf ein, wenn man eine gewisse Zeit im Unternehmen war. Außerdem wird häufig eine Rückzahlungsklausel vereinbart. Musst du dir halt überlegen, ob du je nach Stelle und AG damit leben kannst. Ist ja auch klar, dass es nichts geschenkt gibt.
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