Hi,
nein, wenn du Praktikum machst, musst du dich nicht arbeitslos oder arbeitssuchend melden, denn das gilt als Beschäftigung. Manchmal kann man der ARGE auch glaubhaft machen, dass das Praktikum nötig ist, um in den Beruf zu finden, hierbei sollte jemand anders posten, da kenne ich mich nicht so aus.
Arbeitssuchend oder arbeitslos musst du dich nicht melden - allerdings wirst du kein H IV bekommen, wenn du es nicht bist.
Auf Unterstützung hast du beim Praktikum keinen Anspruch, da du ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Die Krankenversicherung zahlst du normalerweise mit deiner Vergütung, wenn es sich um einen Sozialversicherungspflichtigen Job handelt und du mehr als 400 Euro verdienst. Die KV müsstest du selbst zahlen, sie kostet bei einem Gehalt bis 800 Euro ca. 120 Euro.
Es gibt übrigens versicherungspflicht - d.h. wenn du nicht versichert bist und später wieder in die Versicherung eintrittst, wirst du die Beiträge nachzahlen müssen, möglicherweise ist es auch eine Ordnungswidrigkeit.
Familienversichert kannst du auf keinen Fall bleiben, die geht nur, wenn du sohwol unter 25 UND noch in Ausbildung bist. Das Praktikum zählt allerdings nicht als Ausbildung.
Wenn dein Lebensunterhalt gesichert ist (d.h. ca. 340 Euro monatlich + Miete, kann über dein Praktikantengehalt oder über Ersparnisse gehen), dann steht dir Wohngeld zu. Das richtet sich nach deiner Miete und der Stadt in der du wohnst, höchstns aber um die 260 Euro pro Person.
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