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Start ins Berufsleben und das leidige Thema Krankenversicherung

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wollen die meisten endlich mit der Karriere durchstarten. Viele Berufseinsteiger machen sich über ihre Krankenversicherung dagegen erstmal keine Gedanken. Die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist jedoch wichtig. Hier werden langfristig Weichen gestellt – auch für die Familienplanung. Doch worauf genau ist bei der Entscheidung eigentlich zu achten?

Dieses Bild zeigt drei Frauen und einen Mann, welche sich an einem Tisch unterhalten.

Notwendigkeit der Krankenversicherung
Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist in Deutschland nicht freiwillig, denn der Gesetzgeber hat eine Krankenversicherungspflicht mit § 193 VVG formuliert. Diese verpflichtet alle Personen zum Abschluss einer Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Mit circa 90 Prozent sind die meisten Menschen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Selbständige, Beamte, Freiberufler und Studenten sowie einige weitere Berufsgruppen können mit der privaten Krankenversicherung einen alternativen Weg wählen. Angestellten steht dieser nur unter bestimmten Voraussetzungen offen. Ausschlaggebend für den Versicherungsstatus ist das Sozialgesetzbuch 5. Buch – kurz SGB V. Hier wird die Versicherungspflicht in der GKV definiert. Maßgeblich ist das Einkommen. Mit Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2023: 66.600 Euro) ändern sich die Rahmenbedingungen der Versicherungspflicht grundlegend.

Dass der Gesetzgeber die Krankenvollversicherung verbindlich regelt, eröffnet Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland den Zugang zu umfassender Gesundheitsfürsorge, Vorsorgemaßnahmen und Leistungen für den Fall einer schwerwiegenden Krankheit.


GKV vs. PKV – Grundlagen und Regeln
Zwischen den beiden Versicherungssparten gibt es deutliche Unterschiede. Ein wichtiger Aspekt betrifft den Zugang. Angestellte mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze werden immer gesetzlich versichert. Dies trifft auf viele Berufseinsteiger zu. Studenten können sich dagegen von der Versicherungspflicht nach dem SGB V befreien lassen. Welche Unterschiede fallen außerdem auf?

  1. Beitragsberechnung
    Die Beiträge in der GKV bemessen sich am Einkommen. Arbeitnehmer und Angestellte teilen sich den Beitrag. In der PKV hängen die Beiträge von individuellen Faktoren wie dem Alter beim Eintritt in den Vertrag, dem Gesundheitszustand und dem gewähltem Tarif ab. Vorerkrankungen ziehen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nach sich – was in der GKV nicht passiert.
     
  2. Leistungsumfang
    Die GKV bietet einen standardisierten Leistungskatalog, der eine grundlegende, medizinisch notwendige und zweckmäßige Versorgung abdeckt. Diese wird zentral gesteuert. Leistungen werden entsprechend der Fallpauschalen übernommen. Die PKV ermöglicht individuelle Tarife, die beispielweise ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder eine Chefarztbehandlung einschließen.
     
  3. Kostenerstattungsprinzip
    In der GKV erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse (Sachleistungsprinzip). In der PKV bezahlt der Versicherte die Kosten zunächst selbst und reicht dann die Rechnungen zur Erstattung bei seiner Versicherung ein. Dieser Grundsatz gilt für ambulante Behandlungen. Im Rahmen stationärer Aufenthalte greift ein Direktabrechnungsprinzip.
     
  4. Familienversicherung
    In der GKV können Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen bzw. im Rahmen niedriger Verdienstgrenzen kostenfrei mitversichert werden. In der PKV muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, was zu höheren Gesamtkosten für Familien führen kann. Die Familienversicherung der GKV hingegen greift auch während der Ausbildung. Studenten können so bis zum vollendeten 25. Lebensjahr kostenfrei über ihre Eltern versichert bleiben. PKV-Experte Tim Bökemeier berät Berufseinsteiger in diesem Zusammenhang. Wer sich dafür interessiert, kann die Zusammenfassung auf seiner Beratungsseite lesen. Hier werden unter anderem Details zum Nebenjob, sinnvollen Leistungen und einiges mehr aufgezeigt.

    Wichtig: Die Familienversicherung greift nur, wenn Studenten in einem Nebenjob nicht mehr als 520 Euro verdienen und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst werden in der GKV Abgaben fällig.


Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der PKV
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nicht so einfach möglich. Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist der Eintritt an gewisse Bedingungen gebunden.

PKV: Nicht für jeden Interessenten geeignet
Private Krankenversicherer locken mit umfassenden Leistungen und Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung. Rückerstattungen und Selbstbehalt machen die Tarife im Vergleich zur GKV flexibel. Allerdings eignet sich die PKV nicht für jeden. Gerade im Hinblick auf Familien mit Kindern oder bei Vorerkrankungen kann eine gesetzliche Krankenkasse die bessere Wahl sein. Wer sich den Wechsel überlegen kann, sind:

  1. Gründer
  2. Selbstständige und Freiberufler
  3. Studenten
  4. Beamte
  5. Angestellte mit hohem Einkommen

Gerade Beihilfeempfänger stehen in der GKV vor dem Problem, dass ein freiwilliger Eintritt in die GKV den Beihilfeanspruch unterläuft. Der Kassenbeitrag muss an dieser Stelle voll eigenfinanziert werden.


Wichtige Überlegungen bei der Wahl der PKV
Soll ich wirklich in die private Krankenversicherung einsteigen? An diesem Punkt braucht es einen wichtigen Hinweis: Wer sich für die PKV entscheidet, kann nicht einfach in gesetzliche Krankenkassen zurückkehren.

Fakt ist: Die PKV kann gerade im Premiumsegment bei den Leistungen punkten. Dies gilt für 1- und 2-Bettzimmer, Zahnersatz, freien Zugang zu Spezialisten oder die Behandlung durch den Chefarzt. Auf der anderen Seite bieten sich Möglichkeiten, den Beitrag flexibel zu gestalten. Aber: Den langfristigen finanziellen Aspekt sollte niemand unterschätzen. Anfangs ist der Beitrag niedriger, kann durch Anpassungen langfristig aber deutlich steigen. Damit besteht die Gefahr, dass sich PKV und GKV überholen.

Doch es gibt Faktoren, die dieses Problem deutlich mildern: Zum einen gibt es seit 2000 für alle Neuverträge in der PKV die Pflicht zur Bildung von Altersrückstellungen. Dafür müssen 10 Prozent des Monatsbeitrags bis zum 60. Lebensjahr angespart werden. Der Beitrag für die Altersrückstellungen fällt zudem ab dem 60. Geburtstag weg, so dass sich die Prämie automatisch um 10 Prozent vergünstigt.

Bei den Leistungen gibt es zudem Bereiche, die Versicherte je nach Lebenssituation ausklammern können. Nicht jeder braucht beispielsweise die Unterbringung im Einbettzimmer – wer hier Abstriche macht, kann die Prämie senken.


Entscheidungsfindung für junge Menschen: Welche Fragen sollten sich Berufseinsteiger stellen?
Angesichts aller Aspekte rund um die Krankenversicherung stellt sich eine Frage: Welche ist die richtigen Entscheidung für Berufseinsteiger? Grundsätzlich gibt es keine pauschale Antwort. Es ist vielmehr eine Abwägung, was besser zur individuellen Lebenssituation passt. Wo bereits Kinder mitversichert werden sollen, hat die GKV einfach ihre Stärke – die Familienversicherung.

Geht es um Kosten und Leistungen, ist die private Krankenversicherung häufig besser. Dabei sollten jedoch nicht allein die nächsten 12 oder 24 Monate betrachtet werden. Berufseinsteiger müssen sich fragen, wie es im Falle grundlegender Veränderungen weitergeht. Wie lässt sich die PKV in ihren Rahmenbedingungen anpassen? Manchmal ist es auch erforderlich, wieder den Weg in die GKV zu suchen. Vor der Unterschrift unter einem PKV-Vertrag braucht es unbedingt die richtige Beratung.


Wichtig: Zurückwechsel ist nur bedingt möglich
Vor der Entscheidung für eine PKV ist es wichtig zu wissen, dass der Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung an bestimmte Regeln gebunden ist. Ein entscheidender Faktor ist das Alter: Für Personen unter 55 Jahren ist ein Wechsel grundsätzlich einfacher. Insbesondere Angestellte, deren Einkommen unter der jährlich angepassten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können in die GKV zurückkehren.

Für Personen über 55 Jahre gestaltet sich der Wechsel schwieriger. In der Regel bleiben sie in der PKV, es sei denn, sie waren in den letzten fünf Jahren vor dem Erreichen des 55. Lebensjahres mindestens für einen Tag gesetzlich versichert. Es gibt zwar Ausnahmen, wie beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder einem signifikanten Einkommensrückgang, dies sind jedoch Sonderfälle.


Im Zweifel einen Experten zu Rate ziehen
Es gibt mittlerweile viele qualifizierte Berater, die bei der Entscheidungsfindung helfen können. Der PKV-Experte rät nach eigener Aussage auch immer wieder Leuten von der PKV ab, wenn die Rahmenbedingungen nicht passen.

„Es hat keinen Sinn, wenn Studenten oder Berufseinsteiger eine solche Versicherung „angedreht“ bekommen – das führt am Ende nur zu Frust“, erklärt Bökemeier.


Fazit: Die richtige Krankenversicherung für Berufseinsteiger
Wer nach Ausbildung oder Studium ins Berufsleben startet, sollte sich auch die Frage nach der Krankenversicherung stellen. Viele Berufseinsteiger landen in der GKV. Mit einem entsprechend hohen Einkommen ist jedoch auch der Einstieg in die PKV möglich. Dieser Schritt muss allerdings wohl überlegt und gut durchdacht sein. Die PKV bietet zwar häufig Vorteile bei den Leistungen, kann mit Kindern und im Alter dafür teuer werden.

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Ein Lego-Männchen im Anzug mit einem Gipsbein, Plaster und Verletzungen im Gesicht und Gehstützen..

Berufsunfähigkeitsversicherung-Rating 2017: Kaufmännische Berufe

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Versicherungslexikon vom Institut für Versicherungswesen der TH Köln

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