Auf diese Versicherungen sollten keine Studenten verzichten
WG-Partys, Gefälligkeitsdienste bei Freunden oder Schlüsselverlust: Auch im Studium ist es sinnvoll einen Versicherungsschutz zu genießen. Besonders dann, wenn die Familienhaftpflichtversicherung nicht mehr greift. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) gibt Tipps, wie Studierende Geld sparen und trotzdem optimal versichert sind.

Tipps zum Versicherungsschutz im Studium
Wenn an allen deutschen Universitäten das Semester beginnt, steht für viele Studienanfänger damit gleichzeitig der Umzug in die erste eigene Wohnung oder WG an. Für den neuen Lebensabschnitt gilt es, an vieles zu denken auch an vielleicht etwas lästigere Themen wie Versicherungen. Relevanten Standardversicherungen wie Haftplicht und Hausrat schützen vor unangenehmen Überraschungen, die teuer werden können. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) hat einige wichtige Tipps rund um das Thema Versicherungen.
Eigene Haftpflichtversicherung ab 25. Lebensjahr
Eine Haftpflichtversicherung schützt vor den Kosten von Schäden, die Versicherte versehentlich gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Freunden oder Bekannten, verursachen. Das heißt jedoch nicht, dass jeder Student beim Umzug in eine eigene Unterkunft automatisch eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. Ob ein eigener Vertrag nötig ist, kann vom Alter und dem Ausbildungsstand abhängen: Häufig sind Studenten bis zum Ende ihres 25. Lebensjahres über den Vertrag der Eltern mitversichert. Danach muss ein eigener Versicherungsvertrag her. Gleiches gilt, wenn sich der Student nicht mehr in der Erstausbildung befindet oder ein Auslandsstudium aufnimmt. Klarer ist die Wartezeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn: Ist sie nicht länger als ein Jahr, greift normalerweise weiterhin die Familienversicherung der Eltern.
Wichtig ist hierbei ein individuelles Gespräch, um die eigene Situation genau zu klären. Denn beispielsweise gilt nach einem Bachelorabschluss sogar noch ein zeitlich direkt anschließender Master oder eine direkt anschließende Lehre als Erstausbildung. Wer hingegen ein Zweitstudium beginnt, der fällt in der Regel aus der familiären Haftpflichtversicherung heraus, geben die Vermögensberater zu bedenken.
Haftpflichtversicherung an das Studentenleben anpassen
Ob eigene Haftpflichtversicherung oder Familienvertrag: Es macht Sinn, die Versicherung an das Studentenleben anzupassen. Zum Beispiel helfen sich Studenten oft gegenseitig, etwa beim Umzug. Wenn dann dem Helfer der neue Fernseher beim Stolpern versehentlich aus den Händen gleitet, kann das schnell zu Streit führen. Mit der speziellen Klausel Gefälligkeitsschäden ist der Helfer allerdings den Ärger los, denn dann zahlt die Haftpflichtversicherung trotz fehlender Haftung.
Ebenso nützlich kann es sein, eine sogenannte Forderungsausfalldeckung in den Vertrag zu integrieren. Die Versicherung übernimmt dann im Falle eines schweren Schadens die Kosten, wenn der Verursacher selbst weder versichert ist noch genügend Geld hat, um aus eigener Tasche für den Schaden aufzukommen.
Für alle, die gern mal ihren Schlüssel verlieren, ist der Einschluss von Schlüsselverlust empfehlenswert. Dieser lohnt sich vor allem in Mehrfamilienhäusern oder Studentenwohnheimen, wo unter Umständen die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss, sobald jemandem der Haustürschlüssel abhandenkommt.
Hausratversicherung auch für Studentenbuden sinnvoll
Kosten, die durch einen Brand, einen Wasserschaden oder bei einem Einbruch-Diebstahl entstehen, werden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Diese Versicherung ist auch für Studenten wichtig besonders dann, wenn sie zum Beispiel öfter zu WG-Partys einladen und beispielsweise durch eine brennende Zigarette das Sofa in Flammen aufgeht. Oder falls sie in günstigeren Wohnvierteln mit erhöhtem Einbruchsrisiko wohnen. Denn die Gefahr von Wohnungseinbrüchen steigt: Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik lag die Anzahl der Einbrüche mit rund 167.000 in 2015 um zehn Prozent höher als im Vorjahr. Eine Hausratversicherung für wenige Euro kann sich daher schnell lohnen.
Der Hauptmieter beziehungsweise ein Bewohner schließt dann einen Vertrag über den gesamten Hausrat der Wohnung ab und teilt sich die Kosten mit seinen Mitbewohnern so ist der Hausrat gleich von allen versichert, sagen die Vermögensberater.
To-Do-Liste Versicherungen für Studenten
- Haftpflichtversicherung für alle Studenten ab 25. Lebensjahr; Studenten in einer Folgeausbildung, Zweitstudium, Promotion, berufsbegleitendes Studium oder ähnliches Ausbildungsverhältnis
- ggf. Haftpflichtversicherung anpassen: Gefälligkeitsschäden, Forderungsausfalldeckung, Schlüsselverlust
- Hausratversicherung einer Person pro Haushalt
Familienhaftpflichtversicherung über die Eltern gilt weiterhin für:
- volljährige Kinder, die ein soziales oder ökologisches Jahr ableisten
- volljährige Kinder, die direkt im Anschluss der Schulausbildung ein Studium oder eine andere Berufsausbildung beginnen
- volljährige Kinder, die bis zu einem Jahr nach der Schulausbildung arbeitslos sind
- volljährige Kinder, die bis zu einem Jahr nach der Schulausbildung in der Wartezeit für ein Studium oder Berufsausbildung warten
und endet prinzipiell mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.